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    #1

    Besitzer von Eigentumswohnungen

    Hallo Forenfreunde,
    wir sind Besitzer von 2 Eigentumswohnungen in Pto de la Cruz und wuerden uns gerne mal ueber unsere Rechte informieren. Es gibt zwar Literatur und viele Anwaelte die sehr viel versprechen, doch kennt Jemand von Euch eine Anlaufstelle, die uns z. B. sagen kann ob wir als Eigentuemer in Spanien das Recht haben einen behindertengerechten Zugang zur Wohnung von der Comunidad zu verlangen, oder wie eben passiert, dass bei einer Stromrechnung die im Vergleich zum Vorjahr das dreifache an Verbrauch betraegt eine Nachpruefung des Zaehlers durch uns gewaehrt werden muss?
    Wir waeren fuer einen Tipp sehr dankbar.
    Gruesse an Alle
    canario

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    #2


    hallo canario

    herzlich willkommen hier im forum

    lg regina
    ************************
    Lieber Ratten im Keller
    als Verwandte im Haus

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      #3
      Hallo canario
      Willkommen hier
      Eine Comunidad braucht für bauliche Veränderungen eine Eigentümermehrheit. Du Kannst nicht verlangen, sondern nur beantragen und dann muss darüber abgestimmt werden. Da ja der Umbau Geld von jedem Eigentümer schluckt.
      Beim Strom weiss ich es nicht so ganz genau, aber sicher wäre es in Eurem Interesse wenn das nachgeprüft wird, da ja auch der Strom aus den Umlagen der Anlage bezahlt wird. Ob du es musst weiss ich nicht.
      Nos vemos


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