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    #1

    Corona-Krise und Arbeitslosigkeit

    462 Euro statt bisher oft gar kein Geld vom Staat: Spaniens neue Sozialhilfe passiert das Parlament ohne Gegenstimmen. Diese Einmütigkeit ist fast eine Sensation - und zeigt, wie ernst die Lage ist.

    Spanien bekommt eine Grundsicherung

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    #2
    soviel ich weiss, steht da als Vorraussetzung< 1 Jahr Einzahlung der Sozialversicherung. Das ist fuer viele der Langzeit- Arbeitslosen und Jugendlichen bereits ein handicap.
    In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.

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      #3
      Grundrente für Spanien

      Zitat von kubde Beitrag anzeigen
      462 Euro statt bisher oft gar kein Geld vom Staat: Spaniens neue Sozialhilfe passiert das Parlament ohne Gegenstimmen. Diese Einmütigkeit ist fast eine Sensation - und zeigt, wie ernst die Lage ist.

      Spanien bekommt eine Grundsicherung
      Allerdings sind da wohl Bedingungen mit der Grundrente. Man muss mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben und Sozialabgaben eingezahlt haben, so wie ich das verstanden habe. Allerdings ist mir nicht klar, ob das auch bei einem begrenzten Arbeitsvertrag zutrifft oder nur bei "Schwanger geworden und nicht mehr eingestellt, weil Firma weg vom Fenster oder was auch immer". Persönlich halte ich diese Grundrente, die wohl Wählerstimmen bringen soll, nicht fürs Gelbe vom Ei. Deswegen, weil ich manche negativen Einstellungen zum Arbeiten hier erlebt habe bei Leuten, die Arbeitsverträge gefälscht haben, um mieten zu können. Die mich dann noch bestohlen haben, wobei der Fall vor Gericht rausgeworfen wurde, obwohl die Angeklagten einen langen Polizei-Rekord hatten. Ich habe den Eindruck, dass Kommunismus auf der Agenda steht, wohin man auch schaut, obwohl ich mich speziell beim besten Willen nicht über mein Ayuntamiento beschweren kann. Leider aber werden die Hauptgesetze in Festlandspanien gemacht.

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        #4
        Die neuen Hilfen betragen zwischen 462 und 1015 Euro pro Monat, je nach Zusammensetzung und Größe des Haushalts. Anspruch darauf haben Personen zwischen 23 und 65 Jahren, die seit mindestens drei Jahren einen selbstständigen Haushalt führen, mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig waren und deren Einkommen pro Person im Haushalt unter 230 Euro im Monat liegt. Sánchez betonte: "Mehr als die Hälfte der Begünstigten werden Minderjährige sein."
        https://www.zeit.de/politik/2020-05/...sias-beschluss
        Ich wünsche jedem das doppelte von dem was er/sie mir wünschen

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          #5
          Hola, wie alt darf ein Minderjähriger sein ?

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            #6
            Was ist denn mit der Berücksichtigung von Vermögen, u.a. auch in Form von Immobilien?

            Kann eine Person, die diese Grundsicherung bezieht, in einer eigenen (angemessen großen) Wohnung leben? Ich meine, diesbezüglich gibt es bei Sozialhilfeempfängern in D auch Bedingungen.

            Vermute mal, dass die Grundsicherung auch nicht zur Auszahlung kommen wird, wenn Vermögen vorhanden ist. Allerdings bin ich ziemlich sicher, dass in vielen Familien evtl. geerbte Immobilien in Form von Grundstücken vorhanden sind, die sich aber in ungeteiltem Zustand befinden und insofern einen eher theoretischen Wert darstellen. Vor einigen Monaten gab es nämlich mal ne Sendung im spanischen TV, da ging es um das Antreten von Erbschaften, wo häufig verzichtet wird, da an diesem Erbe mehrere Parteien beteiligt sind und wg. Uneinigkeit keine Veräußerung stattfinden kann und am Ende nur Kosten entstehen. Vermutlich eröffnet sich hier eine ähnliche Problematik.


            Nachtrag: Hinsichtlich Vermögenssgrenzen hab ich schon was gefunden:

            https://www.larazon.es/economia/2020...tnnvwxoxe.html

            Scheint so, dass selbstgenutzter Wohnraum nicht zum Ansatz kommt, aber bzgl. Immobilien ist der Artikel etwas dürftig.
            Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 14.06.2020, 12:42.
            ...

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              #7
              El límite de patrimonio para pedir el Ingreso Mínimo se fija entre 16.614 euros y 43.196 euros
              No se incluyen la vivienda habitual ni las deudas. Podrán solicitarlo demandantes de empleo entre los 23 y los 65 años, con la excepción de personas de más de 18 años con menores a su cargo.
              ------------------
              Das Eigenkapitallimit für die Anforderung des Mindesteinkommens liegt zwischen 16.614 Euro und 44.196 Euro
              Der übliche Wohnsitz und die Schulden sind nicht enthalten. Bewerber um eine Beschäftigung zwischen 23 und 65 Jahren können sich bewerben, mit Ausnahme von Personen über 18 Jahren mit Minderjährigen in ihrer Obhut.
              Ich wünsche jedem das doppelte von dem was er/sie mir wünschen

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                #8
                Zitat von Kaleika Beitrag anzeigen
                soviel ich weiss, steht da als Vorraussetzung< 1 Jahr Einzahlung der Sozialversicherung. Das ist fuer viele der Langzeit- Arbeitslosen und Jugendlichen bereits ein handicap.
                damit soll wohl verhindert werden das Illegale davon profitieren?
                Und Langzeitarbeitslose haben ja MAL über 1 Jahr gearbeitet?
                Ich wünsche jedem das doppelte von dem was er/sie mir wünschen

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