6 Monate Garantie bei Privatverkauf von PKW

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    #1

    6 Monate Garantie bei Privatverkauf von PKW

    Ich war erstaunt, dass es in Spanien wohl eine Regelung gibt, dass ich auch als privater Verkäufer eines PKW dem Käufer 6 Monate Garantie auf das Auto geben muss.
    Kennt sich jemand damit aus? Gibt es eventuell Versicherungen die man abschließen kann?
    Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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    #2
    Falls hier keiner Bescheid weiss, kannst Du vielleicht mit meinem Guru einen Gebrauchtwagen Anbieter (hier im Al Campo z.B. ) nach einem Auto befragen - das dich interessiert- und so heraus bekommen ob die Garantie-Masche mit dabei ist- kommt sicherlich auch auf das Bj drauf an?
    In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.

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      #3
      Nach der aktuellen Gesetzgebung gibt es zwei Arten von Garantien, je nachdem, ob das Auto von einer Privatperson oder einem Profi gekauft wurde. Im ersten Fall, wenn der Kauf von einer Privatperson getätigt wird, ist es das Zivilgesetzbuch selbst, das in seinen Artikeln 1461 und 1484 den Rahmen der Garantie festlegt.
      Artikel 1484 regelt versteckte Mängel, interne und schwerwiegende Mängel, beim Kauf und Verkauf von Gegenständen zwischen Personen. Darüber hinaus heißt es in Artikel 1461, dass "der Verkäufer verpflichtet ist, den Kaufgegenstand zu liefern und zu reparieren". Dies bedeutet, dass das Auto keine versteckten Mängel aufweisen darf und dass es frei von Gebühren oder Belastungen sein muss, was dem Fahrer, der es erwirbt, eine große Sicherheit gibt.

      Wenn der Käufer innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung des Autos versteckte Mängel feststellt, ist der Verkäufer verpflichtet, diese zu verantworten. Sobald eine Reklamation eingereicht wird und nachgewiesen wird, dass der Mangel vor dem Kauf des Fahrzeugs liegt, muss der Verkäufer entweder den Betrag für die notwendige Reparatur zahlen oder den Kaufvertrag stornieren und den Betrag der Transaktion an den Käufer zurückzahlen. Der Verkäufer haftet auch für versteckte Mängel, selbst wenn er zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht davon wusste.

      Es ist zu bedenken, dass die in diesen Artikeln genannten Mängel diejenigen sind, die das Fahrzeug für den beabsichtigten Verwendungszweck ungeeignet machen oder seine Nutzung mindern, so dass der Käufer, wenn er davon Kenntnis hätte, das Fahrzeug nicht gekauft oder weniger dafür bezahlt hätte. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass die einzigen verborgenen Mängel oder Fehler, die vom Käufer geltend gemacht werden können, diejenigen sind, die bereits vor dem Verkauf bestanden haben. Wenn die Mängel oder Fehler nach dem Kauf auftreten oder offensichtlich werden, ist der Verkäufer aus keinem Grund haftbar

      https://www.coches.net/noticias/que-...-a-un-coche-vo
      Zuletzt geändert von Achined; 05.03.2020, 22:30.
      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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