Hallo allerseits,
am Ende ist die Frage, ob jemand weiß, ob das in Spanien in der Praxis so ist, wie in Deutschland:
In Deutschland: Wenn ich ein Auto unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel seitens der Verkäufers (Privatmann) erwerbe, ein solcher Mangel später auftritt, ich aber definitiv nachweisen kann, dass eine bewusste Täuschung seitens des Verkäufers vorlag, gilt der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag nicht. Klar, so etwas wäre eine Täuschung oder ein Betrug. Und eine Straftat kann man nicht vertraglich aus der Haftung ausschließen. Logisch.
Wie ist das in Spanien?
Vielen Dank vorab!
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Keine Vermutungen bitte, kein "Das musst du erst mal nachweisen können, dass er das hätte wissen müssen" (kann ich zufällig perfekt), kein "Frage doch einen Anwalt" (hab ich), sondern Erfahrungswerte.
am Ende ist die Frage, ob jemand weiß, ob das in Spanien in der Praxis so ist, wie in Deutschland:
In Deutschland: Wenn ich ein Auto unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel seitens der Verkäufers (Privatmann) erwerbe, ein solcher Mangel später auftritt, ich aber definitiv nachweisen kann, dass eine bewusste Täuschung seitens des Verkäufers vorlag, gilt der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag nicht. Klar, so etwas wäre eine Täuschung oder ein Betrug. Und eine Straftat kann man nicht vertraglich aus der Haftung ausschließen. Logisch.
Wie ist das in Spanien?
Vielen Dank vorab!
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Keine Vermutungen bitte, kein "Das musst du erst mal nachweisen können, dass er das hätte wissen müssen" (kann ich zufällig perfekt), kein "Frage doch einen Anwalt" (hab ich), sondern Erfahrungswerte.
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