ungestörter Zugang zum Absperrventil (Wasser)

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    #1

    ungestörter Zugang zum Absperrventil (Wasser)

    Hallo Forengemeinde,

    ich bin seid kurzem Besitzer eines Studios auf Teneriffa und habe eine Rechtsfrage und hoffe das mir jemand helfen kann.

    Thema:
    Das Absperrventil für mein Studio befindet sich mit drei weiteren außerhalb meines Studios unter Verschluss.
    Ich habe die "Communidad" um einen Schlüssel gebeten um einen ungestörten Zugang zu meinem Ventil zu haben. Aussage der Communidad: "Wenden Sie sich an den Hausmeister wenn das Wasser abgestellt werden muss!"

    Was sagt das Spanische Recht dazu? Ist das zulässig?

    Ich möchte gerne zu jeder Tages- und Nachtzeit an meinen Absperrhahn
    In Deutschland ist der ungestörte Zugang rechtlich verbrieft.

    Vielen Dank
    Nordsee

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    #2
    Da gibt es unterschiedliche Meinungen, einige sagen, nur der Präsident der Eigentümergemeinschaft und ein Vertreter haben eine Kopie vom Schlüssel, andere wiederum behaupten, JEDER hätte das Recht auf einen Schlüssel.

    Bei uns in El Medano wurde vor langer Zeit auch ein Schrank für die Wasseruhren gebaut, Schlüssel hat auch nur der Präsident...
    Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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      #3
      Eine Wohnung hat normalerweise, wenn der Klempner korrekt gearbeitet hat, einen innenligenden Hauptabsperrhahn, um Wasserschäden bei einer Havarie sofort vermeiden zu können - der Bewohner kann sich sofort selbst helfen.

      Die "llaves de corte" neben dem Wasserzähler, der draussen liegen muss, sollen aber auch dem Schutz der HG vor solchen Inneren Havarien schützen, wenn der Bewohner abwesend ist.

      Hat man den 1. NICHT, muss der Bewohner/Wohnungseigentümer einen Zweitschlüssel zu den ihm betreffenden Wasserzähler mit dem korrespondierenden Hauptsperrhahn erhalten.
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      Nein, nichts Neues !

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Informationen.

        @ LaTorre
        Gibt es dazu einen Gesetzestext?
        Ich habe keinen innen liegenden Absperrhahn, bin also darauf angewiesen den außenliegenden Absperrhahn bedienen zu können.

        Danke nochmal für die Antworten

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          #5
          Aus dem folgenden Text kann entnommen werden, dass die eigene Zuständigkeit eines Wohnungseigentümers am Hauptabsperrhahn neben dem eigenen Wasserzähler beginnt, die auch dementsprechend selbst bedienbar sein muss:

          https://porticolegal.expansion.com/f...+llave+de+paso

          So lange man Dir keinen eigenen Schlüssel zum Zählerraum gewährt, unterrichte Deine Wohnungs/Hausversicherung von dem Umstand, um Dich vor einer Verweigerung von Schadensregulierung bei Wasserschaden zu verwahren.

          Und teile es der HG schriftlich mit, dass Du Verantwortlichkeit in dem Falle zurückweist.
          Zuletzt geändert von LaTorre; 18.04.2016, 20:25.
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          Nein, nichts Neues !

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