Steuererklärung No Residentes

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    #1

    Steuererklärung No Residentes

    Hallo, kann mir jemand behilflich sein bei dem Formular 210 Steuererklärung für No-Residentes.
    Habe mir eins aus dem Internet runtergeladen.
    Aber irgendwie kommt ich damit nicht klar.
    Als Muster habe ich das vom Vorjahr, sieht aber total anders aus.

    HILFE

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    #2
    Ojemine, das steht mir auch noch bevor.

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      #3
      nicht jammern wozu gibts steuerberater
      ************************
      Lieber Ratten im Keller
      als Verwandte im Haus

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        #4
        Genau, da geh ich auch hin, das ist mir zu anstrengend.
        Ich mach das zum 1. Mal und danach werden wir sehen,
        vielleicht kann man dann ja abschreiben.
        Suche jetzt nur noch einen guten Steuerberater.

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          #5
          unsere suchmaschine benutzen
          da gibts genug adressen
          ************************
          Lieber Ratten im Keller
          als Verwandte im Haus

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            #6
            Da ist doch normalerweise noch ein Blatt mit Erläuterungen dabei?

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              #7
              Werde wohl zu denen am Hafen in PdlC gehen, die
              sollen ja ganz gut sein.
              Weiß nur nicht so ganz genau, wo das ist.

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                #8
                Aber wahrscheinlich nur auf spanisch, oder? Und ob abschreiben im nächsten Jahr so einfach geht und die Steuererklärung danach richtig ist, steht ja auch auf einem anderen Blatt.
                Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                obwohl sie keinen Schimmer haben.
                Heinz Erhardt

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                  #9
                  Ich hab ja so etwas noch nie gemacht.
                  So weit ich weiß, sprechen die deutsch.
                  Stimmt es, dass die Steuerklärung bis zum 31.12.13 für das Vorjahr gemacht werden muß, oder bis Mitte des Jahres.

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Steuererklärung No-residentes immer fällig zum 31.12. des Folgejahres. Für residentes, wie auch für Spanier, am besten hier nachzulesen:
                    http://www.agenciatributaria.es/stat...2013_es_es.pdf
                    Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                    obwohl sie keinen Schimmer haben.
                    Heinz Erhardt

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                      #11
                      Ich habs geschafft

                      Also wenn man sich einmal ein bisschen damit beschäftigt und sich das alte Formular ansieht, es es gar kein Hexenwerk mehr.
                      Man benötigt nur den Katasterwert von der Immobilie nimmt davon 1,1% und versteuert diesen Wert mit 24,75%. That's it.

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                        #12
                        Dieser Katasterwert ist das wie in Deutschland der Einheitswert.

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                          #13
                          Katasterwert

                          Den findet man auf dem IBI-Beleg (Grundsteuer) die jährlich zu bezahlen ist, sobald man eine Immobilie besitzt.

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                            #14
                            Wir besitzen die Wohnung erst seit 1 Jahr, deshalb steh ich ein bissel wie der Ochse vorm Berg. Ich gehe zum Steuerberater und nehm mein ganzes Sammelsurium mit, danach werde ich wohl wissen, wie´s geht.
                            Ich wollte nur schon mal vorher ausrechnen, wieviel das so an Steuern sind.

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              Steuerberater

                              Steuerberater kann nie schaden. Die IBI (Grundsteuer) kann man per Einzugsermächtigung abbuchen lassen, - empfehlenswert, oder einmal pro Jahr bei der Gemeinde (Ayuntamiento, nicht SAC) selbst einzahlen. Wird der Termin verpasst, fallen sofort 20% Strafe an. Auf dem entsprechenden Beleg steht dann der Katasterwert mit dem man die Steuer berechnen kann: 1,1% vom Katasterwert und diese Summe dann mit 24,75% versteuern. Ist in der Regel nicht viel. Also bei einem Kasterwert von 50.000,00 Euros fallen 136,13 Euros an. That's it. Erfahrungsgemäss liegt der Katasterwert weit unter dem Immobilienwert. Bei einem Immobilienwert (Baujahr 1975) von 150.000,00 Euros evtl. nur bei 35.000,00 Euros.

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                                #16
                                Danke, dann lieg ich schon ganz richtig. So ungefähr habe ich das ausgerechnet.
                                Du schreibst Einzugsermächtigung: muß man nicht jedes Jahr diesen Wisch ausfüllen ?
                                Nur Einzugsemächtigung hört sich ja einfach an, dann habe ich ja nur in diesem Jahr dieses Problem.

                                Bin zwar nicht blond, aber so ganz versteh ich das noch nicht

                                Mir hat das letzte Jahr gereicht mit den ganzen Anträgen, Strom, Wasser, Müll, Versicherung, nicht zu vergessen diese NIE Nr.!! alles sehr schwierig, wenn man nur erst ein paar Brocken spanisch sprechen kann.

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                                  #17
                                  Einzugsermächtigung

                                  Einzugsermächtigung bedeutet, dass der Vertragspartner das Recht hat das Geld, in diesem Falle die Steuer, von dem Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung erteilt man nur einmal und ist bis auf Weiteres gültig. D.h. das Amt zieht das Geld Jahr für Jahr vom Konto ein, ohne dass man selbst erneut tätig werden muss.

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                                    #18
                                    Behörden

                                    Strom, Wasser und Müll meldet man nur einmal an.
                                    Wasser je nach Wohnort: Canaragua oder Entemanser.
                                    Strom: Endesa
                                    Müll beim SAC im Ayuntamiento
                                    Die NIE-Nr. bleibt ein lebenlang bestehen und wird nicht mehr geändert.
                                    Versicherungen können - je nach Bedarf, immer wieder neu abgeschlossen werden, schau mal unter Allianz www.topversichert.eu nach.
                                    IBI muss auch nur einmal gemeldet werden.

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                                      #19
                                      Danke für Deine Hilfe.
                                      Hab ich schon verstanden, für mich war es trotzdem sehr anstrengend und vor allem zeitraubend, weil ich überhaupt nicht wußte, wohin ich da gehen mußte.
                                      Z.B. mit der Müllabfuhr war das auch ein hin und her.
                                      Aber das ist alles Schnee von gestern und vergessen.
                                      Nun habe ich für alles eine Einzugsermächtigung erteilt und es klappt alles sehr gut.
                                      Hier im Forum erfährt man sehr viel und man bekommt viele Tipps.
                                      Klasse finde ich das, danke allen, die mir schon geholfen haben.

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                                        #20
                                        Ich weiss jetzt wie man dieses Formular 210 ausfüllt. habe jedoch schon wieder eine neue Frage. Wie sieht es aus wenn man mehrer Immobilien besitzt. Können die in einem Formular zusammengefasst werden oder muss für jede Immobilie ein einzelnes Formular 210 ausgefüllt werden?

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