(certificado de registro de ciudadano de la unión), letzteres wieder zu beantragen bei der policia local. Für das Ausländerzertifikat (früher die "Residencia) wird seit einiger Zeit der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens (Arbeitsvertrag, Rente o.ä.) oder eines für den Lebensunterhalt ausreichenden Vermögens (über die Höhe dieses Vermögens gibt es unterschiedliche Angaben von mind. ? 5.000,00 bis mind. ? 9.000,00) und der Nachweis über eine in Spanien gültige Krankenversicherung verlangt.
Lieber Ulli Policia ist richtigaber "kleine verwechselung deinerseits" die Nacional und nicht die Local. Da dann auch nur im "Oficina Extranjero" und soweit ich informiert bin gibts 3 Stellen eine in Puerto de la Cruz eine in Santa Cruz und eine in Playa las Amerikas
Mit sonnigen Grüssen
Lieber Ulli Policia ist richtigaber "kleine verwechselung deinerseits" die Nacional und nicht die Local. Da dann auch nur im "Oficina Extranjero" und soweit ich informiert bin gibts 3 Stellen eine in Puerto de la Cruz eine in Santa Cruz und eine in Playa las Amerikas
Mit sonnigen Grüssen




. Natürlich gibt es nach wie vor dieses certificado de empadronamiento. Mein Zitat "gibt´s nicht mehr" bezog sich nur auf die von mir oben geschilderte Vorgehensweise und Kombination, also nur mit vorgelegten Mietvertrag und der vorhandenen NIE Nummer für Eu-Ausländer. Wenn Du Spanier bist oder die Residencia hast, bekommst Du natürlich dann auch das c.d. empadronamiento.
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