Verkehrskontrollen der Guardia Civil

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    #1

    Verkehrskontrollen der Guardia Civil

    In meinen beiden Urlaubswochen bin ich gleich 3 mal an Verkehrskontrollen der Guardia Civil vorbeigekommen. Alle waren zwischen Autobahnende PdlC und Buenavista del Norte am Vormittag. Jedes Mal wurde das Auto vor meinem herausgewunken. Nach Tempokontrolle sah es nicht aus.

    Was hätte mich da mit meinen nicht vorhandenen Spanisch-Kenntnissen erwartet?

    So ganz nebenbei bemerkt habe ich noch einen Strafzettel auf Teneriffa offen, weil ich angeblich im Januar 2010 südlich des Flughafens mit 64 statt 50 durch eine Bananenplantage "gerast" war. Wie sind da eigentlich die Verjährungsfristen?
    Liebe Grüße vom Micha

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    #2
    Dem Strafzettel hättest Du innerhalb von den ersten 20 Tagen nach Erhalt nachkommen sollen, bei 50% RABATT, den Du erhalten hättest.

    Verjährung ? Wenn Deine Daten bekannt waren, wird die dann angewachsene Strafe als Knöllchen nach D expediert und dort irgendwann bei Dir ankommen.

    Bezüglich der Kontrollen:
    Hier wird auf Gut Glück "gefischt".
    Es bleiben immer hängen: Alkoholsünder, jetzt besonders, weil Carnaval.
    Kfz-Führer ohne Versicherungsschutz, ohne gültige Fahrlizenz ( FS ), mit anhängigen Verkehrsstrafen ( und Anderen ! )
    Drogenverdacht, Überprüfung der Mitfahrer usw.

    Auch ist oft gut zu beobachten, daß eine lokale Wohngegend regelrecht "virtuell abgeriegelt" und so abgegrast wird, um bei stundenlang andauernden Verkehrskontrollen an allen umliegenden Zugangsstrassen auch den "bösen" Nachbarn zu erwischen, der sonst immer durch die Reuse schüpft, weil er die Kontrollen riecht. Schliesslich muss er ja doch mal nachhause kommen.

    Alles berechtigt und auch erwünscht, denn wer will ohne Schadensregelung verbleiben, wenn so ein "Minderbemittelter" Dir Schaden zufügt ?

    Was einen da erwartet ? Kontrolle des FS, des ITV/TÜV ( bei span. Autos der grüne KFZ-Schein mit dem letzen ITV-Stempel ), ob aktualisiert, KFZ-Schein sowieso, KFZ-Lizenz von der Gemeinde ( auch grün ), letzter Beleg der bezahlten KFZ-Steuer, Beleg über gültigen Versicherungsschutz.
    2 Warndreiecke, zumindest 1 grüne Warnweste pro Fahrer/Mitfahrer, Bordapotheke mit Gültigkeitshinweis. Bei straffem Polizisten hat es auch oft noch Nachfrage nach Ersatzglühbirnenkasten.
    Zuletzt geändert von LaTorre; 21.02.2012, 11:56.
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    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Ersatzglúhbirnen sind nicht mehr Pflicht da sich das Wechseln zu schwierig gestaltet. Und auch der Versicherungsschutz muss eigentlich nicht mehr mitgeführt werden, ist aber zu empfehlen
      Nos vemos


      GELD : der beste Köder um nach Menschen zu fischen

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        #4
        Vorsicht.

        Die Verkehrspolizisten wissen sehr gut, bei welchen Modellen man noch an die Machanismen rankommt und verweisen darauf, zumindest kommt dabei weiterer Zeitverlust beim Diskutieren dazu.

        Auch haben die Policias Locales NOCH KEINEN DATENZUGANG PER ONLINE in ihren Stadtpatroillenwagen, auch nocht nicht alle GC-Streifen. So können also nicht ALLE das nun funktionierende KFZ-Versicherungsregister online abfragen und müssen dazu die Zentrale bemühen, weitere Warteminuten stehen da dann an.

        Macht's Euch leicht, habt eben alles dabei.

        Schon die VS-Daten dabei zu haben macht es leichter, diese beim Crash gleich auszutauschen. Den Crash-Gegner dann morgen wegen der Daten anrufen zu müssen kann sprachlich schwierig werden.
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          #5
          Und wie schaut es aus, wenn man sich als Tourist einen Mietwagen nimmt und damit angehalten wird? Mehr als die Kopie des Mietvertrages habe ich selten bekommen, von Warnwesten oder Warndreiecken ganz zu schweigen. Gelten da Ausnahmen?

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            #6
            Es wird angenommen, daß derjenige, der im Ausland in einem nationalen Strassenverkehrsnetz mitschwimmen möchte, die dort regierenden Vorschriften kennt, was ihn nur zum Führen eines Kfzs befähigt.

            Ist er deren nicht mächtig, hat er die Konzequenzen zu ziehen. Ein Touristendasein ist da keine Entschuldigung.

            In D muss ich sogar noch andere Regelungen respektieren. Und muss sogar als Radfahrer ins Röhrchen pusten.
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              #7
              Das ist mir klar, aber wie verhält es sich mit Warnweste, Verbandkasten etc. im Mietwagen? Der könnte ja auch in einen Unfall verwickelt sein.

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                #8
                Ja, hattu denn nischt in der Mietkarre jefund'n ?

                Tschuldige die Ausdrucksweise, aber das ist doch wohl klar wie dicke Klossbrühe ?

                Hier, unter anexo XII, ohne Ausnahmen für alle Verkehrsteilehmer:

                http://www.boe.es/boe/dias/2010/01/2...-2010-1011.pdf

                Man muss sogar ein Ersatzrad dabei haben ( wenn deines dann nicht aufgepumpt im Kofferraum liegt, gibt's auch Ärger )
                Zuletzt geändert von LaTorre; 21.02.2012, 14:31.
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                  #9
                  Nein, derartige Dinge habe ich noch nie in einem Mietwagen gefunden, weder auf Gran Canaria noch auf Teneriffa und das bei unterschiedlichen Verleihfirmen. Deshalb ja meine Frage, ob es da für Mietwagen Ausnahmen gibt.

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                    #10
                    Ich hatte natürlich auch einen Mietwagen und bin jetzt heilfroh, dass ich nicht angehalten wurde ...

                    Muss ich mir wohl für die nächste Anmietung eine Strategie überlegen, und ich wette, so ziemlich jeder andere Tourist hier im Forum auch

                    Die Knolle von vor 2 Jahren ist übrigens nicht in D vollstreckbar, die Regelung gilt erst seit Oktober 2010
                    Zuletzt geändert von stinkerchen; 21.02.2012, 15:14.
                    Liebe Grüße vom Micha

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                      #11
                      Mein Bekannter sagt mir, daß Du aber hier im Register verbleibst. Bis Du mal wieder hier auftauchst oder hier einen span. FS beantragst.

                      Für Alle: verbaut Euch zukünftige Wege nicht.
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                        #12
                        Textauszug:
                        Ich hatte natürlich auch einen Mietwagen und bin jetzt heilfroh, dass ich nicht angehalten wurde ...


                        Vermutlich der Grund weil das Kfz als Mietwagen erkannt wurde und die Guardia Civil im Falle eines Einspruchs, der sicher auch von Urlaubern getätigt werden kann,
                        kein Interesse an einer grösseren papiertechnischen Auseinandersetzung hatte.
                        Zuletzt geändert von bugsi; 21.02.2012, 16:33.
                        Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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                          #13
                          Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                          Mein Bekannter sagt mir, daß Du aber hier im Register verbleibst. Bis Du mal wieder hier auftauchst oder hier einen span. FS beantragst.
                          Ich war durchaus zahlungswillig, auch wenn die verlangten 100 ? nach unseren deutschen Maßstäben ganz schön happig waren und ich nicht überzeugt bin, auf diesem Sträßchen wirklich 64 gefahren zu sein. Es hätte sogar 30 % Rabatt bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen gegeben.

                          Leider enthielt dieser "Bescheid", den ich übrigens innerhalb von 6 Monaten 3 Mal per Einschreiben/Rückschein erhalten hatte, keinerlei Bankdaten. Ein Hinweis auf eine Kreditkartenzahlungsmöglichkeit entpuppte sich als noch nicht eingerichtete Luftnummer. Meine Recherchen beim ADAC ergaben, dass man die Bankdaten unter der angegebenen Telefon-Nummer erfragen könnte. Mit etwas Glück hätte man sogar jemand mit englischen Sprachkenntnissen erwischen können.

                          Ich will jetzt nicht die Gebräuche anderer Länder kritisieren, aber so wirklich professionell war der Versuch, an mein Geld zu kommen nicht.

                          Da hab ich's gelassen ...
                          Liebe Grüße vom Micha

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                            #14
                            Zitat von stinkerchen Beitrag anzeigen
                            .....................

                            Ich will jetzt nicht die Gebräuche anderer Länder kritisieren, aber so wirklich professionell war der Versuch, an mein Geld zu kommen nicht.

                            Da hab ich's gelassen ...
                            da sind die Schweizer ein anders Kaliber.

                            Kenne einen Fall, da ist jemnand nach über einem Jahr mal wieder in die Schweiz gefahren, hatte aber eine alte Verkehrsstrafe wegen zu schnellem Fahren nicht bezahlt.
                            Ergebnis: An der Grenze bei Paßkontrolle entdeckt, Auto beschlagnahmt, zu Fuß nach Deutschland zurück, 2000 damals noch DM holen, Strafe bezahlen und dann erst weiterfahrern.
                            Tja so wird`s gemacht
                            Zuletzt geändert von pumuckl; 27.02.2012, 16:01.

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                              Hallo,
                              bei ordentlichen Autovermietern sind selbstverständlich mindestens 2 Warnwesten im Auto.
                              Sonst darfst Du bei einer Panne gar nicht aussteigen.
                              Also immer bei Auto Übernahme nachsehen und sofort reklamieren.
                              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                              Gruß Günter

                              Kommentar

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