( Spanisches Recht ) Kündigung Wohnung

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    #1

    ( Spanisches Recht ) Kündigung Wohnung

    Wer kennt sich zufällig aus mit den Fristen, bei einer Wohnungskündigung. Es gibt einen Mietvertrag, dann verkauft der Vermieter über einen Makler, dieser kennt die Verträge, beauftragt einen windigen RA. der eine Kündigung ausspricht ( schriftlich ) innerhalb von 14 Tagen . Wie ist da das span. Recht ?? Wäre euch dankbar für schnelle Antwoten . Grüßle Manni

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    #2
    Hallo Manni,

    schau mal hier:

    http://www.finanztip.de/i/spanien/kfp-mietrecht.html

    http://www.kanzlei-dyllong.de/rechts...hes-mietrecht/


    viele Grüsse
    Rolf
    bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

    http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

    Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

    Albert Einstein

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      #3
      http://www.google.de/webhp?sourceid=...&bih=722&ion=1


      Kündigungsfrist ist wohl immer 30 Tage..... also nix mit 14 Tagen.




      http://www.mallorcacheck.com/Vermiet...t-Auszuge.html
      bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

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      Albert Einstein

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        #4
        Span. Mietrecht

        Hallo Surfer, danke für deine Mitteilung. Bei uns wird oder soll ja die Finca verkauft werden, gut das ist ja legal, aber unseriös sind die Praktiken. Da kommt so ein Immobilien Makler aus dem Norden ( Dr Maayer & Partner Immobilien )und bringt einen Typ, unscheinbares Männlein mit Aktentasche, laufen im Eiltempo über die Finca, schießen Fotos interesieren sich nicht für Mängel , und eine Summe von 1 Million wird akceptiert, muß nur nach Berlin zur Bank Geld holen.Weg waren die, bei mir machte es klingelingele, weil, der Makler noch 4 Tagen da stand und meinte, sein Kient kauft und möchte zum 1.03. einziehen. Auf unsere Frage; wohin sollen wir dann so schnell, ja das wäre unser Problem.Wir haben uns schon erkundigt, bei einem RA. und stell dir vor, dem haben wir 98 Euro bezalt und der gleiche RA vertrittdie Fa. Mayer und will uns in 14 Tagen raus haben, teilte der schriftlich mit und der hat doch unseren Vertragin Kopie gelesen, entweder ist der dumm oder die reizen auf die Masche, einschüstern. Aber da beißen die bei mir auf Granit, da werd ich wütend. Jetzt warte ich ab und dein Tip war mir schon bekannt, aber .. Danke, Danke

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          #5
          Also, Manni, zuerst ist mal wichtig, was im Mietvertrag vereinbart ist. Dann ist wichtig, ob der Mietvertrag eventuell gegen geltentes Recht in Spanien verstösst. Das ist im Übrigen nicht nur in Spanien so.

          Ein hier inzwischen üblicher Mietvertrag (das ist der mit der Briefmarke drauf; ich denke gerade an den anderen Thread hier im Forum ) ist durch den Vermieter meines Wissens erst nach 5 Jahren Laufzeit kündbar. Und das auch nur, wenn unter Einhaltung der Kündigungfrist gekündigt wird. Danach ist er jährlich kündbar. Im Zusammenhang mit diesen offiziellen Mietverträgen und natürlich regelmäßiger Zahlung des Mietzinses gibt es einen sehr wirksamen Schutz sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

          Nun ist also wichtig: Wie sieht dein Mietvertrag aus? Was steht drin? Ist das, was drinsteht, gesetzeswidrig?


          Und: Es besteht natürlich kein Anspruch auf Richtigkeit meiner Aussagen.

          PS: Die meisten Probleme für Mieter und Vermieter enstehen durch "Nichteinklagbarkeit" aufgrund von Schwarzvermietung........
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            #6
            Hola Manni,

            also was ich gelesen habe ist es erst mal wie im deutschen:

            Kauf bricht nicht Miete, somit müssen Mietverträge übernommen werden.

            Dann gibt es Kündigungsfrist, mindestens 3 Monate..... ob es in eurem speziellen FAll Sonderrechte gibt weiss ich nicht. Aber das mit den 14 Tagen ist grosser Unfug.

            Ein Anwalt darf niemals beide Parteien vertreten, somit darf er euer Mandat gar nicht annehmen und auch keine 98 Euro kassieren.

            Ich denke mal das "Männlein" war ne vorgeschobenen Strohpuppe, die wollen die Finca leer haben um sie danach gewinnbringend und problemlos als unbewohnt verkaufen zu können. Am Ende werden sich dann alle Mängel herausstellen, auch die verdeckten, und die Finca könnte eine sehr lange Zeit leerstehen ......... weil sich halt kein Käufer findet.

            Ich denke wenn ihr euch von einem anderen Anwalt beraten und vertreten lasst und euch ein klein wenig auf die Hinterbeine stellt ist die Sache erst mal vom Tisch. Solange ihr Miete bezahlt können sie euch nichts...... das spanische Mietrecht ist da wohl sehr stark für die Mieter.
            bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

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            Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

            Albert Einstein

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              #7
              Zunächst sollte erst einmal abgeklärt werden, ob es sich um ein Kurzzeitmiete oder um eine Langzeitmiete handelt. Das spanische Mietgesetz (LAU) tritt erst in Kraft, wenn ein Mietverhältniss über 6 Monate hinaus vereinbart wurde bzw. wenn der Mieter beweisen kann, dass er mindestens 6 Monate und 1 Tag in der Wohnung gewohnt hat. Alles andere fällt unter Kurzzeitmiete.

              Bei einer Langzeitmiete sagt das Mietgesetz aus, dass der Mieter ein Anspruch auf eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren hat, wenn er das möchte und immer seine Miete bezahlt, claro.

              Innerhalb dieser 5 Jahre kann der Mietvertrag von Seiten des Vermieters ohne ein gravierenden Grund nicht gekündigt werden. Ein Verkauf des Objektes ist kein gravierender Grund. Das Objekt kann trotzdem jederzeit verkauft werden, allerdings muss der neue Besitzer den Mietvertrag respektieren.

              Die Kündigungsfrist beträgt hier in Spanien in der Regel 14 Tage, und nicht wie in Deutschland üblich 3 Monate.

              Einen Anwalt braucht man zunächst nicht einzuschalten, liegt es doch am Vermieter einen Räumungsbescheid zu erwirken, den wird er aber nicht bekommen, wenn die rechtlichen Grundlagen fehlen.

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                #8
                Mietrecht in Spanien

                Vielen Dank für euere Antworten, aus den Anmerkungen konnte ich befriedigt entnehmen daß ; Ich brauche keine Angst zu haben, wegen Rausschmieß und bei der jetzigen Situation sowieso nicht. Ich bin im 4. Jahr auf der Finca, habe mir nichts zu schulden kommen lassen, meine Arbeitszeit 4 h / Tag , 5 Tage die Woche immer eingehalten, nie Urlaub bekommen und viele, viele Stunden mehr gearbeitet. Laut Vertrag ; Arbeitszeit gegen Miete, wurde so festgelegt, ist Bestandteil des Vertrages. Wir hatten schon mehrere Makler hier, die kommen mit Russen, keiner kaufte, wahrscheinlich ist 1 000000 Mil. auch für Russen zuviel. Bis ein Makler aus Icod de los Vinos kam, und innerhalb von 1 Woche verkaufte und ein RA. seiner Firma die 14 tägige Kündigung aussprach und das schriftlich. Von diesem RA. möchte ich mein Geld zurück weil der nicht mich vertreten kann und den Verkäufer, oder. Da laufen Typen rum, schrecklich aber , aber der Krug geht zum Brunnen bis... oder?? Danke allen Gruß Manni

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                  #9
                  in gleicher sache gleichzeitig beide seiten zu vertreten geht nur, wenn zwischen den parteien einigkeit besteht (z.B. einvernehmliche scheidung). aber ich kann es nur aus sicht es in D gueltigen rechts sagen. sonst kann ein RA mal die eine seite, mal die andere vertreten, aber nicht gleichzeitig in gleicher sache.
                  aber in spanien ist vieles anders.

                  ein anwalt, den du beauftragst wird erst aktiv, wenn die andere seite was geschrieben hat. so sagte es mir eine kanzlei, als meine vermieterin aerger machte. erst muss von deren RA ein schreiben kommen, bevor mein RA fuer mich in seinem namen reagieren darf.
                  bluebird

                  NS: das wohnrecht scheint am arbeitsvertrag gekoppelt zu sein. was ist, wenn dir gekuendigt wird, dann faellt das wohnrecht moeglicherweise weg.
                  Zuletzt geändert von bluebird; 16.02.2012, 18:53.

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                    #10
                    @ Manni

                    ? das mit dem freien Wohnen gegen Arbeit (oder Arbeit anstelle Miete) hättest du eingangs erwähnen sollen. Es wird zunächst zu klären sein, ob ein Arbeitsverhältnis oder ein Mietverhältnis streitig ist. Daraus erst bestimmt sich deine Rechtsposition und dein weiteres Vorgehen.
                    .

                    BlogBimmel

                    Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
                    Unergründliches ? Dumm Tüch ? Fotos

                    http://blogbimmel.wordpress.com/

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                      #11
                      Ja das ist ja die unsichere Rechtslage. Aber warten wir erstmal ab, es gibt sicher eine Lösung,oder ? Gruß Manni

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                        #12
                        Lieber Perenquen, es besteht ein Mietverhältnis, so die Rechtslade. Danke für Stellungsnahme. Gruß Manni

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                          #13
                          Der Mietvertrag kann auf jeden Fall erst nach Ablauf von 5 Jahren gekündigt werden, auch wenn als Gegenleistung eine stundenweise Arbeit auf der Finca vereinbart wurde. Aber bei einem Verkauf von 1 mio. Euro würde ich mir da keine Gedanken machen, wenn der Besitzer Interesse daran hat die Finca zu verkaufen, wird er mit euch eine Abfindung aushandeln, was im Falle eines Verkaufs durchaus üblich ist. Es kauft ja keiner ein Objekt für 1 mio. mit einem Mieter drin.

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                            #14
                            das kann alles recht gefaehrlich werden. wuerde das arbeitsverhaeltnis gekuendigt werden, kann der neue eigentuemer die miete in geld festlegen. das kann teuer werden
                            es kommt letzlich auf den wortlaut des vertrages an. wenn arbeit und mieten gekoppelt sind, kann es schlecht ausschauen.

                            das ist dann analog wie in D eine hausmeister-wohnung: wird dem hausmeister gekuendigt, muss er ausziehen, oder wenn er das nicht will die oft sehr hohe ortsuebliche miete entrichten.
                            bluebird

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              Da ist etwas wahres dran, sollte die Arbeitsleistung aus iregndeinem Grund nicht mehr erbracht werden können bzw. nicht mehr nötigt sein ist eine angemessene Miete zu vereinbaren, die an Stelle der Arbeitsleistung in Kraft tritt. Allerdings kann der Vermieter die Höhe nicht einfach frei Schnauze festlegen. Vermieter und Mieter müssen sich auf einen Betrag einigen, sollte keine Einigung möglich sein entscheidet das Gericht, und das kann dauern, da müsste das Gericht von Arona in Los Cristianos zuständig sein, das dauert dann mal locker 2 Jahre. Mein Tipp, sollte wirklich ein Verkauf stattfinden werden sich Mieter und Vermieter auf eine Entschädigung von € 10.000 einigen, das sollte dem Besitzer die Sache wert sein.

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                                #16
                                Es hat sich alles zum guten gewendet, bis jetzt, nochmal Danke an alle die mir einen Tipp zukommen ließen, Danke

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