Pflegegeld auf Teneriffa

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    #1

    Pflegegeld auf Teneriffa

    Hallo Zusammen

    ich hab da mal eine Frage
    gibt es hier vielleicht jemanden der Pflegegeld aus Deutschland nach Teneriffa bekommt ?
    oder weiß jemand ob es da jemanden gibt der die Begutachtung wie es der MDK vorschreibt machen kann oder macht ?

    Danke

    LG
    hausmeisterin

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    #2
    http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/5874/6911/

    Ich glaube, das funktioniert nicht. Folge mal dem Link.

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      #3
      Klar bekommt man das Pflegegeld auch ins Ausland/Teneriffa überwiesen.
      Nur es kommt darauf an welche Pflegestufe Du hast oder der/die jenige.
      Bei Pflegestufe eins muss gewährleistet sein das Du jemanden hast(Privatperson) der dich pflegt.
      Du musst dich zum einen mit dem MDK,deinem Arzt,Rentenversicherungsanstalt in verbindung setzen.Wenn das alles nicht hillt kann ich nur raten in den VDK in Deutschland einzutreten der deine Interessen verfolgt.
      Ich glaube auch das es immer auf die Krankheit ankommt.Bei mir hat es bis dahin von Antrag bis Genehmigung drei Monate gedauert.
      Ich denke das liegt aber auch an meinen Krankheiten das die Entscheidung so schnell war von deren Seite aus.
      Ich darf mit allen Unterlagen jetzt auf Lanzarote leben
      Was mein Leben doch verlängern kann durch die Trockenheit und Wärme.

      Wenn DU noch fragen hast kannste mich gerne anschreiben.
      Saludos Patrick

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        #4
        Ja da shabe ich gelesen das es geht nur zeigt sich im Moment der MDK nicht wirklich kooperativ und ich hab so das Gefuehl die wollen nicht wirklich. es geht um die PS2 und naja wenn das geht wuerden wir diese schon gerne mitnehmen da mein Sohn ja nicht von jetzt auf gleich gesund wird ( wird er niemals )

        die KK meinte das eine Gebutachtung alle 3 Monate gemacht werden muesste, aber das kann doch nicht sein oder ? in D reicht der Termin alle 6 Monate und die Wiederbegutachtung ist fuer 2013 angesetzt, also wie kann das sein ?

        Pflegedient gibt es doch sicher auf der Insel auch ?

        LG
        hausmeisterin

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          #5
          Schau mal hier, vielleicht hilft es noch ein wenig weiter:

          http://www.deutsche-im-ausland.org/s...sanspruch.html

          Gruß, Anette

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            #6
            Hallo Annette

            danke dir fuer den Link
            nun haben wir die KK angerufen und wie gesagt die haben da nicht wirklich lust darauf und es scheint fast unmoeglich zu sein bei der KK jemanden zu erreichen, der nett und freundlich ist und dann auch noch bereit ist Auskunft zu geben.
            Ich wollte auch mit dem VDK telefonieren, doch da ist dauer belegt, also alles nicht so einfach.
            Laut EUGH ist es so das man das Pflegegeld im Ausland solange es die EU das Pflegegeld bekommt, doch in der Parxis sieht das alles ganz anders aus.

            Nun habe ich gelesen das wenn jemand Rente in D bekommt und dieser hat minderjaehrige Kinder bekommt dieser auch das deutsche Kindergeld und wenn man Pflegegeld bekommt im Ausland dann kann man auch das Kindergeld bekommen, doch auch da bekommt man keine wirkliche Auskuenfte darueber.

            nein ich will nicht mit dem Geld aus D auf der Insel leben, es geht mir nur darum das das Pflegegeld fuer unser Kind auch dazuda ist ihm auf der Insel etwas Foerderung zukommenzulassen


            und weiß denn jemand vielleicht die Adresse eines Pflegedienstes auf der Insel ?

            LG
            hausmeisterin
            Zuletzt geändert von ; 23.03.2010, 15:45.

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              #7
              Hallo,

              guck mal hier:

              http://www.forumteneriffa.de/tenerif...bereichen.html

              Die heißt auch Anette :-), ist aber examinierte Altenpflegerin und sucht Arbeit!

              Gruß
              Luther

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                #8
                Hallo Luther

                na das ist doch mal eine coole Sache danke

                doch ich brauch den Pflegedienst immer noch fuer die ueberpruefung fuer die KK in Deutschland dann !

                LG
                alexa

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                  #9
                  Hallo Alexa,
                  dann drück ich mal die Daumen, dass du irgendwann Erfolg hast und ihr Anspruch auf das Pflegegeld auch auf Teneriffa habt. Mich würde das Ergebnis sehr interessieren. Nicht, dass wir vorhaben, ins Ausland zu gehen. Deshalb, weil wir auch einen behinderten Sohn haben, und für ihn seit 25 Jahren Pflegegeld bekommen. Wenn du magst, kannst du mir auch mal eine Mail schicken. Ich tausche mich grundsätzlich gerne aus mit Betroffenen.

                  Liebe Grüße, Anette

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                    #10
                    In Puerto de la Cruz, beim Supermarkt 2000, gibt es einen Pflegedienst. Steht auch eine Anzeige im Wochenblatt. Das ist aber keine Empfehlung, kenne den nur vom "Vorbeigehen".

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                      #11
                      Antwort der Techniker Krankenkasse im Jahr 2018

                      Da ich nach der aufreibenden Pflege meiner hochbetagten Mutter (seit 14 Jahren!) wieder nach Spanien zurückkehren möchte, erkundige ich mich auch bezüglich der Pflegeversicherung. Ich habe bereits jahrelang an der Costa Blanca gelebt gehabt und kenne mich recht gut aus. Inzwischen habe ich eine private Pflegeversicherung abgeschlossen und bin dadurch von der deutschen gesetzlichen praktisch unabhängig.

                      Hier die Antwort, die mir die TK geschickt hat:

                      Leistungen der Pflegeversicherung sind Antragsleistungen. Der Versicherte muss in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre Mitglied oder familienversichert in einer Pflegekasse gewesen sein. Die Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem erforderlichen Hilfebedarf und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einer Begutachtung im häuslichen Bereich festgestellt. Es gibt fünf Pflegegrade. Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, kann das deutsche Pflegegeld gezahlt werden. Alle in Deutschland möglichen Sachleistungen der Pflegeversicherung (z.B. Pflegehilfsmittel oder Erbringen
                      der Pflegeleistung durch einen Pflegedienst) können im Ausland nicht erbracht werden. Es kann nur das Pflegegeld gewährt werden. Sachleistungen kann der Pflegebedürftige ggf. vom Träger des Wohnortes erhalten, falls die Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes entsprechende Leistungen vorsehen.


                      Kommentar von mir: Ganz sicher wird auch in Teneriffa in praktisch jedem Pflegeheim wissen, an welche Vertrauensperson des deutschen Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) man sich auf der Insel wenden muss. Und ganz sicher wird Ihre jeweilige deutsche (!) Krankenkasse Ihnen die korrekten Informationen bereitwillig geben.

                      Noch etwas: Man kann den deutschen Schwerbehindertenausweis nach Spanien durchaus übertragen. Dazu sollte man 1. den Ausweis durch einen beglaubigten Übersetzer übersetzen lassen, 2. eine Apostille anfordern (eine zusätzliche deutsch, staatliche Bestätigung) sowie möglicherweise auch Unterlagen vom Versorgungsamt anfordern, die den Grad der Behinderung (GdB) bestätigen. Natürlich ist es leichter, einen Pflegegrad zu bekommen, wenn man bereits mindestens 50 % GdB hat.

                      Mit den Unterlagen geht man dann am besten in eine Gestoria, die alles weitere veranlassen wird, damit die Schwerbehinderung in einen nunmehr spanischen Schwerbehindertenausweis eingetragen wird. Das übrigens führt zur Steuerreduzierung bzw. Steuerbefreiung eines deutschen Residenten in Spanien!

                      Eine weitere Voraussetzung ist, das die Mitgliedschaft bestehen bleibt. Ich selbst werde alle diese Schritte unternehmen, wenn ich nach Spanien zurückkehre.

                      Angesichts der Pflege meiner Mutter habe ich eine private Pflegeversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen. Da die deutsche Pflegeversicherung immer nur Pflegegeld ins europäische Ausland (EU) zahlt jedoch keinerlei Sachleistungen (Rollstuhl, Windeln, Tagespflege...), bin ich durch meine sehr hoch dotiere private Tagegeld-Pflegeversicherung unabhängig von der gesetzlichen geworden. Die deutsche gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nicht für das Pflegeheim sondern ausschließlich dieses Pflegegeld, dem jeweiligen Pflegegrad entsprechend, also maximal rund 900 ? bei Pflegegrad 5.

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