Hi Leute,
Vorab meine Fragen:
1. Darf ich mit einem deutschen Führerschein in Spanien einen Roller mit 125 cm3 fahren, ohne das die Klasse A1 eingetragen ist?
2. Welche Fortbildungen muss ein gewerblich tätiger Busfahrer haben?
(Klasse D mit 95 oder ohne)
zu 1:
In Deutschland darf man keine 125 cm3 Motorräder fahren. In Spanien hat man mit einem PKW nach 3 jähriger Praxis automatisch das Recht, einen solchen Roller zu bewegen. Nun glaube ich zu wissen, das die Spanier die A1 direkt mit eingetragen bekommen. Kann mir da jemand helfen?
zu 2:
In Deutschland muss man eine Grundqualifikation für den gewerblichen Transport absolvieren. Die IHK ist dafür zuständig. Die Kennziffer 95 wird danach hinter der entsprechenden Klasse eingetragen. (Wie bei C/CE) Die normalen Module reichen nur zur Verlängerung nach 5 Jahren aus. IHK beinhaltet 140 Stunden Theorie und sind sind Pflicht.
Wie ist das in Spanien geregelt? Reicht das die Klasse D aus oder gibt es so etwas ähnliches?
Soweit ich weiß, reicht ein Personenbeförderungsschein nicht aus.
Vorab meine Fragen:
1. Darf ich mit einem deutschen Führerschein in Spanien einen Roller mit 125 cm3 fahren, ohne das die Klasse A1 eingetragen ist?
2. Welche Fortbildungen muss ein gewerblich tätiger Busfahrer haben?
(Klasse D mit 95 oder ohne)
zu 1:
In Deutschland darf man keine 125 cm3 Motorräder fahren. In Spanien hat man mit einem PKW nach 3 jähriger Praxis automatisch das Recht, einen solchen Roller zu bewegen. Nun glaube ich zu wissen, das die Spanier die A1 direkt mit eingetragen bekommen. Kann mir da jemand helfen?
zu 2:
In Deutschland muss man eine Grundqualifikation für den gewerblichen Transport absolvieren. Die IHK ist dafür zuständig. Die Kennziffer 95 wird danach hinter der entsprechenden Klasse eingetragen. (Wie bei C/CE) Die normalen Module reichen nur zur Verlängerung nach 5 Jahren aus. IHK beinhaltet 140 Stunden Theorie und sind sind Pflicht.
Wie ist das in Spanien geregelt? Reicht das die Klasse D aus oder gibt es so etwas ähnliches?
Soweit ich weiß, reicht ein Personenbeförderungsschein nicht aus.
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