Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Möglicherweise haben Sie in den letzten Tagen bereits eine Wahlbenachrichtigung der spanischen Behörden erhalten. Wenn Sie nicht an der spanischen Europawahl teilnehmen, dürfen Sie an der deutschen teilnehmen.
Wahlberechtigt zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß § 6 Abs. 1 EuWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind gemäß § 6 Abs. 2 EuWG auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl ist, dass Deutsche im Ausland sich in das Wählerverzeichnis der jeweils zuständigen Gemeinde in Deutschland eintragen lassen. Die Vordrucke hierfür (Anlage 2 zu § 17 Abs. 5 EuWO) wird der Bundeswahlleiter zur Verfügung stellen.
Der Bundeswahlleiter wird, wie schon bei der vergangenen Europawahl und bei der letzten Bundestagswahl, das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und das dazugehörige Merkblatt rechtzeitig vor der Wahl als pdf-Dateien auf seiner Webseite www.bundeswahlleiter.de unter "Service für Auslandsdeutsche" anbieten. Das Formular kann dort ausgefüllt, ausgedruckt und im Original unterschrieben an das zuständige deutsche Wahlamt geschickt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Konsulat, weitere Informationen erfolgen baldmöglichst.
Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Möglicherweise haben Sie in den letzten Tagen bereits eine Wahlbenachrichtigung der spanischen Behörden erhalten. Wenn Sie nicht an der spanischen Europawahl teilnehmen, dürfen Sie an der deutschen teilnehmen.
Wahlberechtigt zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß § 6 Abs. 1 EuWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind gemäß § 6 Abs. 2 EuWG auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl ist, dass Deutsche im Ausland sich in das Wählerverzeichnis der jeweils zuständigen Gemeinde in Deutschland eintragen lassen. Die Vordrucke hierfür (Anlage 2 zu § 17 Abs. 5 EuWO) wird der Bundeswahlleiter zur Verfügung stellen.
Der Bundeswahlleiter wird, wie schon bei der vergangenen Europawahl und bei der letzten Bundestagswahl, das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und das dazugehörige Merkblatt rechtzeitig vor der Wahl als pdf-Dateien auf seiner Webseite www.bundeswahlleiter.de unter "Service für Auslandsdeutsche" anbieten. Das Formular kann dort ausgefüllt, ausgedruckt und im Original unterschrieben an das zuständige deutsche Wahlamt geschickt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Konsulat, weitere Informationen erfolgen baldmöglichst.
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