Ab 1. Juli 2010 sinken die Preise für Handytelefonate im Ausland der EU, Mailboxnachrichten kosten nichts mehr, die Abfrage ist allerdings gebührenpflichtig, und beim mobilen Surfen sind die Verbraucher mit einem Kostenrahmen vor horrenden Rechnungen geschützt.
Maximalgebühren für abgehende Gespräche 46 Cent/min, eingehende Gespräche 18 Cent/min. Nur die ersten 30 sec dürfen pauschal berechnet werden, danach muss die Abrechnung sekundengenau erfolgen.
Nichtsdestotrotz sollte sich jeder bei seinem Anbieter vergewissern ob der EU Standardtarif eingestellt ist. Jeder Mobilfunkanbieter muß so einen Tarif anbieten.
SMS dürfen maximal 13 Cent kosten, eingehende Nachrichten sind kostenlos.
MMS sind von der EU Regelung nicht erfasst, auch der Empfang ist kostenpflichtig.
Besser geschützt sind die Verbraucher bei Kosten des mobilen Internet im EU Ausland. Die Anbieter müssen ihren Kunden eine Obergrenze von 59,90€ für mobiles Surfen im Internet anbieten.
Das gilt für Surfen mit dem Handy wie auch mit dem Notebook. Die Preisobergrenze gilt i d Regel für einen Zeitraum von einem Monat.
Verbraucherschützer raten das automatische Einwählen des Handys vor der Einreise ins Ausland zu deaktivieren, bei Notebooks sollten automatische Updates deaktiviert werden.
Quelle: Auszug aus der Bundesrepublikanischen Tagespresse
Maximalgebühren für abgehende Gespräche 46 Cent/min, eingehende Gespräche 18 Cent/min. Nur die ersten 30 sec dürfen pauschal berechnet werden, danach muss die Abrechnung sekundengenau erfolgen.
Nichtsdestotrotz sollte sich jeder bei seinem Anbieter vergewissern ob der EU Standardtarif eingestellt ist. Jeder Mobilfunkanbieter muß so einen Tarif anbieten.
SMS dürfen maximal 13 Cent kosten, eingehende Nachrichten sind kostenlos.
MMS sind von der EU Regelung nicht erfasst, auch der Empfang ist kostenpflichtig.
Besser geschützt sind die Verbraucher bei Kosten des mobilen Internet im EU Ausland. Die Anbieter müssen ihren Kunden eine Obergrenze von 59,90€ für mobiles Surfen im Internet anbieten.
Das gilt für Surfen mit dem Handy wie auch mit dem Notebook. Die Preisobergrenze gilt i d Regel für einen Zeitraum von einem Monat.
Verbraucherschützer raten das automatische Einwählen des Handys vor der Einreise ins Ausland zu deaktivieren, bei Notebooks sollten automatische Updates deaktiviert werden.
Quelle: Auszug aus der Bundesrepublikanischen Tagespresse
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