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    #1

    Suche eine Motorradvermietung für 2 Motorräder a 5 Wochen im Februar März

    Wir hatten die letzten beiden Jahre zwei Kawasaki Motorräder bei Tifon Motors in Las Palmas jeweils für einen Monat gemietet um damit dann über Gran Canaria und Teneriffa zu ziehen. Man bekommt sehr gut gepflegte fast neue Maschinen für ca. 1000 Euro pro Motorrad pro Monat. So weit so gut, theoretisch würden wir das auch kommenden Jahr wieder machen, nur besteht das Problem, dass der Vermieter die Motorräder nicht Vollkasko versichert und wir dann pro Motorrad mit gut 10000 Euro im Risiko stehen, falls etwas passiert. Das ist uns einfach zu Joker. Daher suchen wir entweder einen Vermieter auf TF oder GC, der zu ähnlichen Konditionen vermietet, allerdings die Option Vollkasko mit anbietet oder eine spanische Versicherung, die eine Differenzdeckung auf Vollkasko für in Spanien gemietete Motorräder anbietet.
    Wir sind selbst Versicherungsmakler in Deutschland und können auch von hier maximal eine Differenzdeckung zu einer Selbstbeteiligung für Urlaubsmietfahrzeuge eindecken, aber nichts, wenn kein Vollkaskogrungschutz besteht.
    Plan B ist eine Residencia mit Garage und in Spanien Motorräder zu kaufen, was natürlich einen gewaltigen Rattenschwanz nach sich zieht, allerdings auch den Charme hätte als Teilzeit-Autonomo tätig werden zu dürfen.
    Freue mich über Eure Ideen und Vorschläge.
    Spreche auch Spanisch.
    Gruß Jürgen

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    #2
    Wir suchen weiterhin eine Option. Gibt es jemanden der bereit wäre, für uns 2 Motorräder auf sich zuzulassen und diese auf seinem Grundstück auf TF oder GC während des Jahres für ein faires Entgeld zu beherbergen?

    Kosten, Steuer, Versicherung, Strafzettel (die wir eigentlich nie haben) gehen natürlich auf uns. Treffpunkt nähe Hessen, Baden oder der Pfalz vorab bzw. auf auf TF oder GC sollte machbar sein, um eine Vereinbarung zu treffen.

    Das Problem mit deutschen Kennzeichen oder der Anmietung ohne Kaskoschutz ist keine so passende Lösung.

    Gerne auch kreative, legale Vorschläge machen ;-)

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      #3
      Hmmm ... das mit dem "kreativ" und "legal" schliesst sich so ein bisschen aus.

      ABER: Ihr braucht keine "Residencia", um ein Fahrzeug auf euch zuzulassen - der Nachweis eines Wohnsitzes (z. B. ein jederzeit wieder kündbarer Mietvertrag mit einem willigen Vermieter) in Verbindung mit einer N.I.E. reicht dafür vollkommen aus.

      Meine eigene Erfahrung: Ich habe ein Motorrad (mit deutscher Zulassung und COC) auf einem LKW nach TF einführen lassen. Das Motorrad wurde bei der Einreise nicht registriert, denn es befand sich ja als "Fracht" in dem LKW. Diese Nicht-Registrierung ist so wohl eher die Regel als die Ausnahme.

      Dann stand das Motorrad zwei Jahre lang mit deutscher Zulassung auf TF überwiegend (auf Privatgelände) rum. Ja, ich bin gelegentlich auch mal im öffentlichen Verkehrsraum damit gefahren - zugelassen und versichert war es ja. Nach zwei Jahren habe ich das Motorrad dann von einer Gestoria ummelden lassen. Es hat mich übrigens zu keiner Zeit jemand gefragt, wann und wie das Motorrad auf die Insel gekommen wäre oder gar einen Nachweis dafür verlangt.

      Der Weg zur Ummeldung war easy: Erst mit dem Motorrad zum ITV (TÜV), dort unter Vorlage des COC eine Voll-Abnahme gemacht. Kosten: glatte 100 Euro.

      Dann mit den ITV-Papieren und den anderen benötigten Unterlagen (deutsche Zulassung, N.I.E., in meinem Fall das Empadronamiento als Wohnsitz-Nachweis) zur Gestoria, dort die Rechnung bezahlt (rd. 350 Euro all inclusive, incl. aller Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten - das Kennzeichen musste ich nachher noch separat kaufen) und zwei Wochen später habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich meine spanische Zulassung abholen könnte. Die deutschen Fahrzeugpapiere wurden vom "Trafico" eingezogen - das gab aber später keine Probleme, die deutschen Behörden scheinen das so schon zu kennen und auch selbst bei ausländischen Fahrzeugen so zu handhaben. Die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland habe ich durch Vorlage / Rückgabe des Fzg.-Kennzeichens in Verbindung mit der Vorlage einer Kopie der neuen spanischen Fahrzeugpapiere vollzogen. Die Abmeldung wurde rückwirkend zum Datum der Anmeldung in Spanien vorgenommen.

      Versichern muss man das Fahrzeug in Spanien übrigens erst NACH der Zulassung.

      Und dann für euren konkreten Fall: entweder ihr nehmt die Motorräder dann mit spanischen Kennzeichen wieder mit nach Deutschland, ODER ihr mietet euch für (relativ) kleines Geld einen Tiefgaragen-Stellplatz auf den Kanaren und stellt die Dinger da ab, bis ihr sie wieder braucht. Meine "Mopeds" stehen auch in einer Tiefgarage, so lange ich nicht auf TF bin.

      Das ganze internationale Ummelde-Gesumms könnt ihr euch natürlich sparen, wenn ihr einfach zwei bereits auf TF zugelassene Fahrzeuge kauft. Wie schon geschrieben: Die Ummeldung lasse ich von einer darauf spezialisierten Gestoria ("Documentos Express" in Las Chafiras) erledigen, denn die wissen, wie das geht. Und für das relativ geringe Entgelt, das die Gestoria für ihre Arbeit aufruft, mache ich mir die Arbeit nicht, mich darum selbst zu kümmern. Alles, was ihr ausser den Fahrzeug-Papieren und dem Kaufvertrag für die Ummeldung braucht, sind - wie schon geschrieben - ein Wohnsitznachweiss und eine (weisse) N.I.E..

      Eigentlich habe ich das ganze Procedere als sehr entspannt empfunden.
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      Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

      *** Es ist ja deins. ***

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        #4
        Hallo J-Man, danke schon mal für die Schilderung. Einen Termin für die NIE habe ich vor 2 Monaten beim Generalkonsulat Frankfurt beantragt, das Procedere dort ist dass ich mich Ende August an einem bestimmten Tag nochmal auf einen Termin zur Erteilung zu bewerben habe. O.K. Mache ich ;-)

        Die weiteren Schritte folgen alsdann, wenn ich nicht noch jemanden finde, der mich kennt, mir vertraut und schon alle kanarischen Voraussetzungen erfüllt. ;-)

        Ich suche mal weiter.

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          #5
          Hat noch jemand Vorschläge?

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            #6
            [QUOTE=Yuerguin;n613355]Wir suchen weiterhin eine Option. Gibt es jemanden der bereit wäre, für uns 2 Motorräder auf sich zuzulassen und diese auf seinem Grundstück auf TF oder GC während des Jahres für ein faires Entgeld zu beherbergen?



            Hallo Yuerguin
            da Du ja offensichtlich Versicherungsmakler bist, kannst Du mir sicherlich erklären, wie es sich verhalten würde, falls Du in einen Unfall mit tödlichem Ausgang verwickelt würdest?
            ich denke, jeder normal denkende Mensch lässt sich nicht auf ein solches, von Dir gesuchten Unterfangens ein. Regressfragen? Haftung? Lizenz zum vermieten? Etc.
            Ich persönlich würde dieses Risiko niemals eingehen. Viel Glück trotzdem.

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              #7
              Zitat von ich_bins Beitrag anzeigen
              Hallo Yuerguin
              da Du ja offensichtlich Versicherungsmakler bist, kannst Du mir sicherlich erklären, wie es sich verhalten würde, falls Du in einen Unfall mit tödlichem Ausgang verwickelt würdest? Regressfragen? Haftung? Lizenz zum vermieten? Etc.
              Oh, du_bists, ich kann Dir nicht wirklich sagen, wie das im spanischen Recht aussieht, aber im deutschen Recht gibt es eine deutliche Unterscheidung zwischen (Eigentümer, Halter), (Besitzer und Fahrer). Die Klammern sollen lediglich andeuten, dass diese Funktionen oftmals in Personalunion auftreten - was nicht heisst, dass sie nicht von verschiedenen Personen getrennt ausgeübt werden können. Beispiel: Ich kaufe ein Motorrad, meine Frau lässt das Motorrad auf sich zu, überlässt das Motorrad unserem Sohn und der leiht das Motorrad für eine gemeinsame Spritztour seinem Kumpel, während der Sohn auf dem Sozius-Sitz mitfährt. Da hast Du Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer in vier Personen getrennt. Fährt der Sohn NICHT auf dem Sozius mit, halte ich es für fragwürdig, ob der Kumpel nicht vorübergehend zum Besitzer wird. Das müssen dann wohl Anwälte und Richter klären, wo da die Grenzen sind.

              Für den von Dir angesprochenen tödlichen Unfall ist in aller Regel der Fahrer verantwortlich, möglicherweise sogar der Unfallgegner. Ausnahme dürfte es sein, wenn es sich um einen Unfall aufgrund eines technischen Defekts handelt. Aber auch da ist fraglich, ob nicht der Fahrzeugführer für die Überprüfung des Fahrzeugs vor der Fahrt verantwortlich ist. Und auch darüber ist natürlich eine passende Vereinbarung zu treffen, siehe unten.

              Aber die unentgeltliche Überlassung eines KFZ an einen Dritten stellt ganz sicher auch nach spanischem Recht keine "Vermietung" dar, schon gar nicht im gewerberechtlichen Sinne. Und erst recht nicht, wenn der, an den die Fahrzeuge "überlassen" werden, der tatsächliche Eigentümer der Fahrzeuge ist und das auch entsprechend nachgewiesen werden kann. Auch dazu weiter unten das Thema "Vereinbarung".

              Regress? Nette Idee, aber unzutreffend. Regress würde beispielsweise auch in Deutschland anfallen, wenn so ein Unfall bei einer Trunkenheitsfahrt verursacht würde. Um die Trunkenheit nachzuweisen, müsste aber natürlich der Fahrer festgestellt worden sein, um ihn auf Trunkenheit überprüfen zu können. Damit wäre der Regress gegen den Halter / Besitzer erledigt. Allerdings muss man natürlich beim Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass die Versicherung nicht auf bestimmte Fahrer begrenzt ist.

              Haftung: Natürlich haftet der Halter für Steuer, Versicherung, eventuelle Multas, ggf. sogar für den technischen Zustand des Fahrzeugs etc. pp.. Es ist dann einfach Sache des Halters, diese Sachverhalte abzuklären - was aber kein Problem darstellen sollte.

              Über all diese Fragen lassen sich sicher entsprechende Vereinbarungen und Feststellungen (schriftlich, nachweisbar) treffen.

              Last, but not least hat der potentielle Halter zwei (hoffentlich halbwegs werthaltige) Motorräder in seiner Verfügungsgewalt, die er sich zur Sicherung von auftretenden Ansprüchen in so einer Vereinbarung abtreten lassen und dann ggf. verwerten kann.

              Falls Du natürlich persönlich von solchen Vorgängen aufgrund deiner mangelnden Kenntnisse Abstand nehmen willst, bleibt Dir das unbenommen. Inwieweit das für Dritte maßgeblich oder interessant sein könnte, dass DU das nicht machen würdest, verstehe ich allerdings nicht.
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                #8
                20250817_144648.jpg

                Hallo J-Man,

                danke Dir für Deine vortrefflichen Ausführungen.
                Sind gerade auf unserer Sommertour in den Grandes Alpes und ich hatte jetzt nicht die Muße, vom Handy aus lange Erörterungen, ohne den Adressaten erreichen zu können zu verfassen.

                Lieben Dank

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                • J-Man
                  J-Man kommentierte
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                  Sorry, ich hasse diese "Ich habe keine Ahnung und weiss nicht, worum es geht, und deshalb würde ich das nie machen und allen Anderen natürlich auch davon abraten!"-Möchtegern-Ratschläge, mit denen dann ggf. hilfsbereite Mitmenschen sinnlos verschreckt werden.

                  Ich bin dann auch eher von der Fraktion, die (mitunter durchaus "kreative") Lösungen sucht und keine Probleme.

                  Nur deshalb habe ich mir die Mühe einer Antwort überhaupt gemacht.

                  Ich wünsche euch, dass ihr eure Lösung(en) findet.
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                #9
                Schon mal drüber nachgedacht, die eigenen Motorräder über die Fähre mit rüber zu bringen und anschliessend wieder mitzunehmen? Angesichts der Kosten für die ansonsten angedachten Lösungen könnte das eine Option sein.

                Natürlich sind das mal eben 5 Tage Anfahrt zur Fähre und zwei Tage auf der Fähre - hin und zurück also insgesamt zwei Wochen Fahrtzeit kalkulieren. Und je nach Jahreszeit, in der das stattfinden soll, ist das sicher auch kein Vergnügen.

                Aber wenn es von der Jahreszeit / dem Wetter her passt, und man die An- und Abfahrt gemütlich als Vergnügen gestaltet, könnte das eine Option sein.

                Eine weitere Option könnte es angesichts der Miet-Kosten natürlich auch sein, einfach auf TF zwei Motorräder von einem Händler zu kaufen und nach der Nutzungsdauer wieder an ihn zu verkaufen. Der Versicherungsschutz sollte sich dann ja nach Belieben gestalten lassen. Und ich bin überzeugt davon, dass ein Händler auch gerne die An- und Abmeldung auf euch erledigen würde - notfalls vielleicht auf seine Geschäftsadresse als "Wohnsitz".

                Oder man könnte ja einen Mietvertrag über eine Wohnung abschliessen und ihn dann vorsorglich zum Ablauf des Urlaubs schon bei Abschluss wieder kündigen.

                Auf die gleiche Weise würde übrigens mein oben schon mal gemachter Vorschlag funktionieren. Wie schon gesagt: Für die Anmeldung eines Fahrzeugs reicht einfach eine (weisse) N.I.E. und ein Wohnsitz-Nachweis, notfalls in Form eines Mietvertrages. Es gibt keine Verpflichtung, an dem Wohnsitz lange zu wohnen. Und Garagen kann man notfalls auch ohne Wohnsitz anmieten.


                ANDERERSEITS: ich habe mal die Philosophie gelernt, nur die Versicherungen abzuschliessen, deren Nicht-Abschluss mich im Schadensfall ruinieren könnte: Haftpflicht-Versicherungen, Wohngebäude-Versicherungen, Krankenversicherungen. Eine Sach-Versicherung für ein Objekt mit einem Wert von gerade mal 10.000 Euro würde jetzt nicht so unbedingt in diese Kategorie gehören. Das wäre zwar ärgerlich, würde mich aber im Schadensfall nicht ruinieren, wenn es NICHT versichert wäre. So fallen Kasko-, Hausrat-Versicherungen (kann ich im Schadensfall selber ersetzen) und Lebensversicherungen für mich vollkommen flach - mein Tod würde niemanden ruinieren, und als Altersversorgung / Kapitalanlage ist die Rendite zu erbärmlich. Was ich damit sagen will: Warum willst Du unbedingt die Kasko haben? Ich denke, ein Totalschaden würde dich nicht ruinieren, oder?

                Ich kann natürlich auch verstehen, dass ein Versicherungsmakler da als "gutes Beispiel" voran gehen und seinen Kunden so eine restriktive Versicherungs-Philosophie nicht unbedingt vorleben möchte.
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                  #10
                  also ... das mit den eigenen Mopeds im Februar ist so ne Sache. Ich fahre nicht durch die Alpen im Winter ...
                  Wir haben dann jeweils 1 Monat und wenn die Hälfte für Transfer im Nasskalten draufgeht, ist nicht Unseres ;-)

                  Dann habe ich diverse Händler auf den Kanaren gefragt, keiner will mir 2 Motorräder verkaufen, weil er sie wegen der MwSt. nach kanarischer Sonderregelung nur zugelassen verkaufen darf.

                  Der Weg über NIE und Mietvertrag ist die nächste Option, alleine die NIE via Franfurt geht ein dreiviertel Jahr, wenn Du alles richtig .

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                  und dann haben wir noch keinen Mietvertrag.

                  Deine Philosophie nur das zu versichern, was eine belasten könnte, teile ich, wenn wir uns auf belasten statt ruinieren einigen können und da finde ich das Risiko von 2 x 12.000 Euro schon belastend, wenn auch nicht ruinös. Mir ginge aber die Lockerheit ab.

                  Wahrscheinlich läuft es dennoch darauf hinaus, zumindest für das kommende Jahr, weil ich so bis jetzt noch nicht weiterkomme!


                  LG immernoch aus den Alpen ;-)
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                  • Schriftgröße
                    #11
                    Sorry, ich muss immer wieder den Kopf schütteln, wenn ich die aktuellen Bedingungen für die Beantragung einer N.I.E. so sehe.

                    Bei mir hat das damals ca. 3 Stunden gedauert, und die meiste Zeit davon habe ich in der Warteschlange gestanden und im Wartesaal bei der Policia Nacional in Playa de las Americas rumgesessen. Die eigentliche Beantragung bis zur Erteilung war dann ca. eine Stunde, weil ich zuerst wieder mit einer Zahlungsanweisung weggeschickt wurde, um die Gebühren bei der nächsten Bank einzuzahlen.

                    Ja, ich weiss: Seit COVID geht (fast) alles nur noch mit Terminvereinbarung und die Sachbearbeiter bei den spanischen Behörden arbeiten sich seitdem noch mehr tot als vorher schon. Zumindest STELLEN sie sich oftmals tot, wenn es um Arbeit geht.
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