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    #1

    Alte Führerscheine gelten weiterhin

    Bei Kontrollen im Ausland setzt es immer wieder Strafe, wenn deutsche Autofahrer ihren alten FÜHRERSCHEIN (grau, rosa) vorzeigen, weil diese angeblich nicht mehr gelten. Falsch
    Am besten auf der Internetseite, www.geldundverbraucher.de
    ein in 14 Sprachen gehaltenes Dokument herunterladen und mit auf die Reise nehmen.
    Hier mal in Spanisch:
    Spanisch
    Decisión de la Comisión de 21 de marzo de 2000 sobre las equivalencias
    entre determinadas categorías de los permisos de conducción
    [notificada con el número C(2000) 511] (Texto pertinente a
    efectos del EEE) (2000/275/CE)
    LA COMISIÓN DE LAS COMUNIDADES EUROPEAS, Visto el
    Tratado constitutivo de la Comunidad Europea, Vista la Directiva
    91/439/CEE del Consejo, de 29 de julio de 1991, sobre el permiso
    de conducción(1), cuya última modificación la constituye la Directiva
    97/26/CE(2), y, en particular, el apartado 2 de su artículo 1 y el
    apartado 1 de su artículo 10, Considerando lo siguiente:
    (1) La Directiva 91/439/CEE establece que todos los permisos de
    conducción expedidos por los Estados miembros, incluidos los expedidos
    antes de la transposición de dicha Directiva a la legislación
    nacional, serán reconocidos recíprocamente.
    (2) Dicho principio de reconocimiento recíproco de los permisos de
    conducción incluye el pleno reconocimiento de todas las habilitaciones
    que se hayan concedido al titular de un permiso de acuerdo con
    las disposiciones nacionales en vigor en ese momento.

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    #2
    Benji, Dein Hinweis ist sehr wichtig und räumt mit vielen Gerüchten auf.

    Allerdings erlaube ich mir - ausschließlich bezogen auf die Residenten - folgenden Hinweis:

    Alle in Spanien niedergelassenen Personen, die ihren Führerschein "nutzen", müssen ab einem gewissen Alter Fahrtauglichkeitsprüfungen ablegen. Die Zeitabstände variieren je nach Führerscheinklasse. Hier ein Auszug aus dem Merkblatt des Deutschen Konsulats in Las Palmas:

    Ab dem Zeitpunkt der Niederlassung in Spanien sind Fahrtauglichkeitsprüfungen in folgenden Abständen für Inhaber der Führerscheinklassen A, B und E abzulegen:

    - Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres: alle 10 Jahre
    - Bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle 5 Jahre
    - Ab dem 70. Lebensjahr: alle 2 Jahre
    Für Führerscheinklassen C und D gelten kürzere Fristen (fünf, drei und zwei Jahre).
    Werden Residenten "erwischt", einen ausländischen Führerschein aber keine entsprechende Fahrtaublichkeitsprüfung absolviert zu haben, wird der Führerschein durchaus "entwertet" - z.B. durch einfache Lochung. Wurde so bei meinem Vater ohne mit der Wimper zu zucken gemacht. Folge: Zwangsläufige Umschreibung in einen spanischen Führerschein und - zwangsläufige - Durchführung der spanischen Fahrtauglichkeitsprüfung.

    Nun stellt sich die Frage, ob ein Verkehrspolizist beurteilen kann, ob Du in Spanien niedergelassen bist. Die Versuchung ist schon da, dies zu verleugnen. Ich wäre da aber sehr vorsichtig... Denn selbst wenn jemand gut im Flunkern ist, gibt es doch ganz offensichtliche Hinweise dafür, dass er 'empadroniert' ? also mit Wohnsitz gemeldet ist.

    Z.B.: Residenten fahren eher selten Mietwagen. Wenn die Wagenpapiere auf den eigenen Namen lauten, dürfte es schwer fallen, einen Polizisten davon zu überzeugen, dass man nicht gemeldet ist ? denn ohne 'Empadronamiento' kannst Du hier keinen Wagen anmelden....

    claudia
    Zuletzt geändert von ; 10.09.2008, 21:22.

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      #3
      Gut das hier mal mit anderslautenden Gerüchten rund um das Thema Führerschein aufgeräumt wird. Ich kann den o.g. Fakten nur zustimmen.
      Alles wird Gut!
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        #4
        Ich hab den Wisch vom ADAC zugeschickt bekommen, habe ihn ins Spanische uebersetzn lassen und habe beide Papiere in meinem Fuehrerschein
        http://de.youtube.com/user/gunanche

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          #5
          Leider zu spät, um die alte geliebte graue Pappe zurückzugewinnen.

          Hat mich damals mehrere Lehrlingslöhne gekostet !

          Na, Kismet, da rollt eine Träne den Teide hinab.
          ******************************************

          ?

          Nein, nichts Neues !

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            #6
            Hallo aurora,

            was ist mit der "Fahrtauglichkeitsprüfungen" gemeint? Ist das das selbe wie das ärztliche Attest? Falls ja, wie heißt dies auf spanisch und wo im Norden kann man das machen/beantragen?
            Ich möchte auf keinen Fall meinen Deutschen FS zwangsumtauschen müssen ;-(

            Danke,
            real lejos
            Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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              #7
              Details bzw. die entsprechenden spanischen Begriffe/Behörden
              liest Du hier

              Wenn Du den FS freiwillig registrieren lässt, darfst Du ihn behalten und wirst auch noch schriftlich an die Termine erinnert (sofern die Post zuverlässig ist...).

              Die genauen Anschriften auf Teneriffa weiß ich nicht.

              claudia
              Zuletzt geändert von ; 11.09.2008, 13:38.

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                #8
                Zitat von aurora Beitrag anzeigen
                Allerdings erlaube ich mir - ausschließlich bezogen auf die Residenten - folgenden Hinweis:

                Nun stellt sich die Frage, ob ein Verkehrspolizist beurteilen kann, ob Du in Spanien niedergelassen bist. Die Versuchung ist schon da, dies zu verleugnen. Ich wäre da aber sehr vorsichtig... Denn selbst wenn jemand gut im Flunkern ist, gibt es doch ganz offensichtliche Hinweise dafür, dass er 'empadroniert' ? also mit Wohnsitz gemeldet ist.
                Bist Du Dir da absolut sicher mit ? Nur weil ich ein Empradonamiento habe, bin ich noch lange kein Resident. Ich bin nicht der Meinung, das z.B. "Halbjahres-Residenten" den Test machen müssen, genausowenig wie den Führerschein stempeln zu lassen.

                Solang mein Hauptwohnsitz in Deutschland ist und ich weniger als ein halbes Jahr auf der Insel bin, brauche ich meinen Schein nicht registrieren zu lassen. So hat man mir das gesagt.

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                  #9
                  Niemand muss seinen FS hier registrieren lassen (s. mein Link zum Zeitungsartikel mit weiteren Details).

                  Meine Anmerkung richtete sich bewusst an die Residenten, deshalb auch mein Hinweis vorab.

                  Darüber hinaus: Wenn Du empadroniert bist, hast Du eine NIE; und über die NIE kann sofort Dein Status abgefragt werden, d.h. ob Du hier Residente bist oder nicht. Ob die policía local dies kann, weiß ich nicht; die guardia civil tráfico mit Sicherheit.

                  claudia

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                    #10
                    Guckst Du hier
                    http://www.forumteneriffa.de/tenerif...rerschein.html
                    http://de.youtube.com/user/gunanche

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                      #11
                      @ real lejos

                      keine panik - die pflicht zur gültigkeitsverlängerung unter vorlage der fahrtauglichkeitsprüfung beginnt erst ab deiner niederlassung in spanien.

                      deiner vorstellung ist zu entnehmen, dass du erst seit 1,5 jahren hier wohnst, du hast also noch 3,5 jahre zeit.

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                        #12
                        Den Test kann man bei Dr. Ruiz an der
                        Plaza del Charco in Puerto machen
                        Tel.: 922-38 11 11

                        Montag, Mittwoch, Freitag 19 bis 19.30 Uhr

                        Vor dem Test braucht auch keiner irgendwie
                        Angst haben. Ist eine völlig lächerliche Prozedur,
                        kostet aber gutes Geld.

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                          #13
                          nämlich ziemlich genau 35,00 €
                          Alles wird Gut!
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                            #14
                            Ach ja, wo kann man dann im Süden die ärztliche Untersuchung machen ?
                            Habe gehört im Pueblo Canarias !
                            Jetzt schon ein Danke

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                              KLICK:
                              http://centros-psicotecnicos.es/psic...gmx-niv125.htm
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