Wertlose "Vollkasko" bei Autovermietern wie Cicar?

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Wertlose "Vollkasko" bei Autovermietern wie Cicar?

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    #1

    Wertlose "Vollkasko" bei Autovermietern wie Cicar?

    Angeregt durch ein anderes Thema (Eingeschlagene Scheiben), hab ich bei Cicar mal genau nach gelesen. Dort schließt man ja ganz allgemein eine Vollkasko ohne SB ab.

    In den Vertragsbedingungen heißt es aber:

    "CICAR übernimmt keine Haftung für Reklamationen oder Schäden wegen unsachgemäßer Bedienung, Fehler, Unterlassung, (...), Defekt, (...), Raub, Zerstörung (...). "

    Damit ist die Vollkasko ohne SB doch praktisch Wertlos?!

    Ein Fehler ist es die "Diebesgutsachen" sichtbar im Auto liegen zu lassen.
    Auch ein Unfall durch Fahrfehler ist ein Fehler und wird somit nicht abgedeckt!

    "Diebesgutsachen" sichtbar im Auto liegen zu lassen ist auch Unterlassen, da ja eindeutig mit Diebstahl gerechnet werden muss.

    Cicar übernimmt keine Haftung für "Defekt"e, sprich eine kaputte Scheibe ist ein Defekt. Auch wenn die Bremsen oder die Klimaanlage nicht mehr funktioniert ist das ein Defekt. Fahr ich damit gegen eine Wand... mein Problem... Defekte wurden ausgeschlossen -> Heißt auch, keine Zahlung für Reha/Schmerzensgeld etc.!!

    Es wird auch keine Haftung für Zerstörungen übernommen. Sprich fahr ich wegen den defekten Bremsen gegen ein Haus oder überfahre ich Menschen muss ich das auch selbst Zahlen!

    Vom Diebstahlaspekt mal abgesehen, ist der Ausschluss der Haftungsübernahme u.a. durch "Defekt" schon sehr sehr übel...

    Das erklärt jetzt vllt auch, warum mein letztes Auto mit defekter Klimaanlage am ersten Tag nur getauscht wurde, ich das Geld fürs Volltanken aber nicht wieder bekam. Die Verantwortung/Haftung für Defekte wurde ja ausgeschlossen...

    Einzig das Raub ausgeschlossen wird ist logisch und in Ordnung...
    El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
    La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
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    #2
    Vollkasko Versicherung

    Die beschriebenen Ausschluesse beziehen sich darauf, wofuer die Firma nichts an den Kunden zahlt.
    Beispiel: Cicar bezahlt z.B. nicht die Kamera des Kunden die aus dem Auto gestohlen wird.

    Eine kasko versicherung hingegen beschreibt wofuer der Kunde nichts an Cicar zahlt.
    Beispiel: Der Kunde bezahlt nicht die aufgebrochene Autotuer nach dem Kamera Diebstahl.

    Tatsaechlich hat kein grosser Autovermieter fuer seine Fahrzeuge irgend eine Form der Kasko Versicherung abgeschlossen, sondern traegt die Schaeden als "Selbstversicherer" selber.
    Sofern Zusatzversicherungen angeboten werden, ist die Versicherungsgesellschaft der Autovermieter selber.
    Zuletzt geändert von heinz1965; 08.12.2015, 10:25.
    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

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      #3
      Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
      Die beschriebenen Ausschluesse beziehen sich darauf, wofuer die Firma nichts an den Kunden zahlt.
      Nicht nur an den Kunden, sondern auch an dritte Geschädigte.

      Das die nicht meine geklaute Kamera bezahlen, das ist klar.
      Das bedeutendere ist aber wie ich schrieb, das bei Defekten z.B. an den Bremsen und möglichen folgenschweren Verletzungen an mir/Mitfahrern oder unbeteiligten Dritten es allein mein Problem ist wie ich mein Leben weiter Lebe.
      Das die großen Vermieter Selbstversicherung sind und dann lieber mal ein defektes Auto abschreiben ist klar.

      Mit deren Vertragsbedingungen sind aber alle Eventualitäten welche über deren eigenen Schaden (sprich Schaden am Auto) entstehen, auf den Kunden abgewälzt worden.
      Laut deren Vertragsbedingung sind alle Schäden/Verletzungen an mir und dritten welche durch einen Defekt an deren Fahrzeug mir oder anderen entstehen nicht von der Vollkasko abgedegt,
      sprich als Fahrer bin ich dann alleinig Haftbar da ich dem durch meine Unterschrift unter den Vertragsbedingunen zugestimmt habe.
      Evt. zahlt - soweit vorhanden, dann meine private Haftpflicht versicherung die Schäden bei Dritten. Da ich aber nahezu fahrlässig den Ausschlussvertrag unterschrieben habe ist dies zweifelshafft. In jedem Fall kommen dann Regressforderungen.
      Schäden/Verletzungen welche bei mir entstehen sind aber definitiv nicht abgedeckt. Auch meine Krankenkasse wird kaum für Reha/Jobverlust etc. für Unfälle im Ausland zahlen, wenn ich vorher praktisch Fahrlässig gehandelt habe in dem ich einen Vertrag mit kompletter Kostenübernahme im Schadensfall auf mich unterschrieben habe.
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        #4
        Mit Zerstörungen sind vermutlich eher solche Fälle gemeint: Surfer parkt an beliebten Ort zum Surfen. Einheimische Surfer sind gegen Touristen und zerstören etwas an den Mietwagen die sie parken sehen - Reifen, Spiegel, Scheiben...

        Aber ja, dass ganze ist fragwürdig. Du könntest dort doch per Email mal nachfragen.

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          #5
          Haftung bei Mietwagen

          Das eine Mietwagenfirma nichts fuer fremde Schaeden zahlt, ausser ein spezielles Gesetz zwingt sie im Einzelfall dazu ist weltweiter Standard.
          Beim Auto sind die groessten Risiken fuer Dritte durch die Haftpflichtversicherung des KFZ abgedeckt. Hier zahlt dann der Vermieter auch nichts , ausser der Versicherungspraemie. Eigenschaeden des Mieters sind in der Regel nicht durch die KFZ Haftpflicht abgedeckt. Hier muss er selber Vorsorge treffen oder das Risiko tragen.

          Die private Haftpflichtversicherung eines KFZ Mieters zahlt in keinem Fall fuer irgend einen Schaden. Dieses wird durch die sogenannte Benzinklausel in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen.
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            #6
            Autoeisen.es schreibt auf der Homepage unter FAQ:
            Versicherungen Es sind alle obligatorischen Versicherungen eingeschlossen. Diese decken: Kollisionsschäden (CDW), Fahrzeugdiebstahl (TP), Personenschäden (PAI) und Haftpflicht. Nicht eingelschlossen sind Schäden an Radfelgen und Reifen, Geldstrafen, Schlüsselverlusste- oder schäden, sowie falschen Treibstoff tanken.
            Da gehe ich davon aus das ALLES andere Versichert ist.

            Im Vertrag steht aber:
            9. S.P.Autoreisen S.L. ist für technische Probleme des PKW nicht verantwortlich, vorausgesetzt das Autoreisen alles notwendige tut, um diese Schäden zu verhindern. Autoreisen ist für Schäden,Verspätungen und Unkosten, die von diesem Problem direkt oder indirekt abhängig sind nicht verantwortlich. ...
            Fährt man also jetzt mit fast verschlissenen Reifen durch Masca, ein Reifen platzt und man rauscht den Abhang hinunter, hat man die A *** Karte.

            Also vertrauen wir auf den Glücksengel

            Denn ich habe die Zusatzversicherung nicht abgeschlossen.
            Aufgrund der vielen Anfragen, haben wir die Konfort-Versicherung Plus in unserem Angebot eingegliedert.
            Mit Dieser, werden die Ausnahmefälle die unsere normale Versicherung nicht miteinbezieht, aufgenommen, u.a.:
            • Reifenpannen, Schaden an den Felgen, Reifen, Unterbodenschutz.
            • Verlieren oder Beschädigung der Schlüssel oder Funkschlüssel.
            • Ausversehentliches tanken mit falschem Brennstoff

            Der Preis beträgt 3? pro Tag, mit einem Maximum von 45? pro Auovermietung.
            Zuletzt geändert von keule; 08.12.2015, 17:43.

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              #7
              Deine private Haftpflicht zahlt nichts, was mit dem Bewegen eines Autos zu tun hat. Die Haftpflicht des Vermieters zahlt immer, wenn Dritte Schäden durch Deine Fahrweise oder Defekt am Fahrzeug erleiden. Wenn Du betrunken gefahren bist, sieht das anders aus.
              Ich buche immer über www.billiger-mietwagen.de und dort mit dem Rundum-Sorglospaket. Alles ist versichert, damit eben auch Reifen, Glas usw.
              Und ob der Vermieter mir zum Schluss irgendwelche Kratzer anhängen will, dann ist das ein Problem zwischen ihm und meiner Vollkasko von billiger mietwagen.
              Und das hatte ich schon 2x.
              Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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                #8
                Hallo,
                habe selbst mal bei Cicar 2x einen Schaden am Fahrzeug gehabt, einmal Parkrempler und einmal verursacht durch einen Bauarbeiter.
                Beide Male wurde dies völlig Problemlos von Cicar, aufgrund der Vollkasko, ohne irgendwelche Kosten für mich zur Kenntnis genommen.


                Ist nicht der Fahrzeugführer für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs verantwortlich, bzw. hat er sich nicht bei der Übernahme des Fahrzeugs zu vergewissern ob sich dies in einem Verkehrstüchtigen Zustand befindet ?


                Bevor ich z.Bsp. ein Fahrzeug in Empfang nehme, werden auf alle Fälle die Reifen sowie die Bremsscheiben einer optischen Sichtprüfung unterzogen.
                Wenn hier schon etwas nicht in Ordnung ist, dann muss man auf ein anderes Fahrzeug bestehen.
                Gerade in Urlaubsregionen wo viel in das Gebirge gefahren wird, ist dies eigentlich unerlässlich.

                Hatte aufgrund dessen bei einem anderen Vermieter auf Mallorca schon mal die Annahme verweigert und auf ein anderes Fahrzeug bestanden und auch bekommen.
                Zuletzt geändert von holiblue; 09.12.2015, 07:38.
                Grüße Holiblue

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                  #9
                  Zitat von iwit1 Beitrag anzeigen
                  Angeregt durch ein anderes Thema (Eingeschlagene Scheiben), hab ich bei Cicar mal genau nach gelesen. Dort schließt man ja ganz allgemein eine Vollkasko ohne SB ab.

                  In den Vertragsbedingungen heißt es aber:

                  "CICAR übernimmt keine Haftung für Reklamationen oder Schäden wegen unsachgemäßer Bedienung, Fehler, Unterlassung, (...), Defekt, (...), Raub, Zerstörung (...). "

                  Damit ist die Vollkasko ohne SB doch praktisch Wertlos?!
                  Der Passus, den du zitiert hast, ist doch dieser hier(?):
                  "CICAR übernimmt keine Haftung für Reklamationen oder Schäden wegen
                  unsachgemäßer Bedienung, Fehler, Unterlassung, Unterbrechung, Löschung, Defekt,
                  Bedienungsverzögerung, Virus, Raub, Zerstörung, unberechtigtem Zugang auf
                  persönliche Daten bzw. deren Änderung und anderweitiger unberechtigter
                  Informationsnutzung. Der Nutzer stimmt diesen Bedingungen für die Nutzung der Website
                  ausdrücklich zu.
                  Die Nutzung dieser Website erfolgt auf eigene Verantwortung. Dies beinhaltet ebenso die
                  Übernahme aller Kosten durch den Nutzer, die ihm durch Service, Reparatur usw. des
                  Computers entstehen könnten..."

                  Habe die Vertragsbedingungen auch schon mehrmals durchgelesen, und mich deshalb bis jetzt immer für CICAR entschieden, und bin immer noch der Meinung, das bezieht sich auf die Nutzung der CICAR-Webseite.

                  Vollkasko ist bei CICAR Vollkasko. Punkt. Denen kannst du ein Auto als Würfel gepresst vor die Tür stellen. Das interessiert die nicht. Hauptsache das Nummernschild ist noch lesbar. :-D
                  Nicht ohne Grund sieht man auf der Piste von Jandia nach Cofete auf Fuerteventura fast ausschließlich offroaduntaugliche Kleinwagen von CiCAR... :-D

                  Weisheit! Stärke! Schönheit! ...Und eine warme Unterhose. (Loriot)
                  A little less conversation, a little more action. (Elvis)

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                    #10
                    Genauso sehe ich es auch. Was iwit1 da meint, bezieht sich nur auf die Nutzung der Webseite von Cicar. Läd man sich z.B. durch dessen Aufruf einen Trojaner auf seinen Computer, dann haftet dafür logischerweise nicht Cicar. Hat also mit Vollkasko mal gar nichts zu tun.

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                      #11
                      Hallo! Wenn ich eine persönliche Erfahrung zum Thema "Vollkasko" beitragen darf!
                      Diesen Sommer hatten wir ein Auto über Plus Car, selbstverständlich auch mit "Vollkasko," für 4 Wochen gemietet. Peinlich, aber nach 1 Woche habe ich beim Ausparken eine kleine Mauer übersehen, dabei wurde der hintere Kotflügel beschädigt.
                      Der Ordnung halber habe ich sofort eine telefonische Meldung des Vorfalls bei Pluscar gemacht und bin anschließend gleich (Las Chafiras) hingefahren. Es hat über 1 Woche gedauert, wir haben diskutiert, gestritten, gedroht- bis die Zentrale in Lanzarote es eingesehen hatte, dass ich nicht bereit war für den Schaden aufzukommen. Aber sie haben es hartnäckig versucht und wollten mir erklären, dass es generell, bei allen Mietwagenfirmen auf Teneriffa nur eine Teilkasko gibt. Gähn.....
                      Sie haben ihren eigenen Vertrag vor meinen Augen immer wieder studiert und sie konnten mir nicht argumentieren wie sie mich haftbar machen können. Vollkasko = Vollkasko.
                      Der Wagen wurde mir nicht ausgetauscht, weil alles noch funktioniert hat. Man hat uns nicht mehr gegrüßt, wir sind quasi rausgeschmissen worden.
                      Ich gehe davon aus, dass Pluscar generell keine Vollkasko hat, das Risiko einfach eingeht und wenn etwas passiert, versuchen sie den Schaden den Kunden "umzuhängen"- sprich weiter zu verrechnen. Es mag sicher einige geben, die nicht so gut Spanisch sprechen und die sich vielleicht von Ihrer "Belehrung" beeindrucken lassen und letztendlich bezahlen, sie also mit dieser Methode Erfolg haben.

                      Bei Goldcar, oder bei Cicar wird man im Vertrag darauf hingewiesen, dass man nicht fahrlässig (freies Gelände..), betrunken und dergleichen handeln darf - dafür würde die Vollkasko dann nicht greifen.

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                        #12
                        Vollkasko Versicherung

                        @sunny Keine groessere Leihwagenfirma weltweit hat irgend eine Form der Kasko Versicherung (weder voll noch teil). Es ist billiger Schaeden in Kauf zu nehmen als sich zu versichern. Die behaupteten und verkauften Vollkasko Versicherungen bestehen nicht. Es ist nur unterschiedlich wie im Schadensfall versucht wird an Geld zu gelangen oder nur auf Kundenzufriedenheit zu setzen.
                        Es ist aber interessant zu lesen, das eine grosse Firma wie pluscar gegenueber dem Kunden agiert wie ein Hinterhof Verleiher.
                        Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

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                          #13
                          Hallo Heinz1965!
                          Danke für deine Antwort! An diese Möglichkeit habe ich nicht gedacht, erklärt aber sehr viel.
                          Die Geschichte hat unseren Aufenthalt schon etwas getrübt, weil uns die unerwartet unfreundliche und beleidigende Reaktion der Zentrale und der Mitarbeiter vor Ort, uns sehr verblüfft hat.
                          Aber nach einer rüden Erfahrung mit der Policia Nacional bei der Grua in Playa, die uns den Wagen ungerechtfertigt aus einer "ordentlichen Parklücke" abgeschleppt hat, sind wir auf den Boden der Realität zurückgeholt worden. Unsere Lernaufgabe war wohl, wenn man Teneriffa liebt, muss man auch die schlechten Seiten akzeptieren lernen. Einen schönen Sonntag!

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                            #14
                            Zitat von Sunny0401 Beitrag anzeigen
                            Aber nach einer rüden Erfahrung mit der Policia Nacional bei der Grua in Playa, die uns den Wagen ungerechtfertigt aus einer "ordentlichen Parklücke" abgeschleppt hat, sind wir auf den Boden der Realität zurückgeholt worden.
                            Wenn es eine ordentliche Parklücke war, welche Begründung wurde dann angeben, bzw. wenn es eine ordentliche Parklücke war, wären die Kosten doch kaum auf euch abwälzbar bzw. hätten vor Gericht kaum bestand?

                            Ich lese immer wieder das die Polizei auf den Kanaren "so böse, unverschämt und unfair" sei. Warum ist das so - schließlich müssen diese sich als Executive an die Gesetze der Judikativen halten?
                            Liegt die "Unfreundlichkeit" nicht eher daran "das es aus dem Wald zurückschallt wie rein gerufen wird", sprich, das Kontrollierte direkt negativen Konfrontationskurs gehen anstatt einfach nur Sachlich und höflich zu bleiben?

                            In DE habe ich durch mein Job sehr oft mit der Polizei zu tun (Unfallaufnahmen, Hausverbote, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Schlägereien usw.).
                            Wenn sie kommen und man sie nett mit einem Lächeln begrüßt und sich bedankt das sie (meist schnell) gekommen sind, sind der allergrößte Teil sehr nett, sachlich, kompetent und zuvorkommend.
                            Wenn man sie natürlich z.B. bei einer Geschwindigkeitskontrolle wenn MAN SELBST zu schnell gefahren ist (= eigene Schuld -> nichts mit Abzocke, egal wie versteckt sie stehen!) Begrüßt mit "was wollt Ihr verbrecherischen Abzocker den jetzt schon wieder von mir!" oder wenn sie Gruppen von Menschen in Schach halten müssen weil irgendwelche Unmenschen meinen sie müssen Menschen verprügeln, Steine schmeißen weil ihr Verein verloren hat, die Polizei aufs übelste Beleidigen etc. da muss man sich nicht wundern, wenn die Polizisten sich verteidigen.

                            Man darf auch nie vergessen. Die Polizei kommt nicht mit Hundertschaften und stellt sich irgendwohin und wartet dann Wochenlang bis irgendwelche Leute kommen um sie zu verprügeln, sondern sie müssen immer als Reaktion auf öffentliche - gesetzeswidrige Gewalt kommen.
                            El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
                            La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
                            El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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                              Da fühlt sich wohl jemand auf den Schlips getreten?
                              Kennt die Sachlage nicht, weiß nicht, ob ich sachlich und höflich war, aber geht auf Belehrung und Vorwurf.

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                                #16
                                Zitat von Sunny0401 Beitrag anzeigen
                                Da fühlt sich wohl jemand auf den Schlips getreten?
                                Kennt die Sachlage nicht, weiß nicht, ob ich sachlich und höflich war, aber geht auf Belehrung und Vorwurf.
                                Wenn Du meinen obigen Kommentar meinst,
                                lese doch nochmal den ersten Satz:

                                "Wenn es eine ordentliche Parklücke war, welche Begründung wurde dann angeben, bzw. wenn es eine ordentliche Parklücke war, wären die Kosten doch kaum auf euch abwälzbar bzw. hätten vor Gericht kaum bestand?"

                                Dies stellt eine Frage nach der Sachlage und mehr Informationen dar,
                                da der Vorgang nach der bisherigen Schilderung nicht nachvollziehbar ist.

                                Wenn der oben zitierte Autor aus meinem Kommentar ein etwaigen "Vorwurf" oder den Versuch einer "Belehrung" gegen ihn sieht, sollte er eine evt. vorhandene Paranoia abstreifen und den Text nochmals sachlich lesen - so wie er auch gemeint und geschrieben ist...
                                El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
                                La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
                                El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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