Zweite Person kann nicht mitfliegen - Ticket ändern?

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    #1

    Zweite Person kann nicht mitfliegen - Ticket ändern?

    Hallo zusammen,

    Ende April habe ich für meine Mutter und mich einen Urlaub auf Teneriffa gebucht. Nun sieht es leider ganz danach aus, dass meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen mit mitfliegen kann.

    Bisher habe ich nur die Flüge gebucht: Hin mit Tuifly, Rückflüg mit Ryanair.

    Frage dazu; muss ich das Ticket ändern lassen, oder darf die zweite Person "einfach fehlen" ?

    Danke für Eure Tipps

    Gruß, Websurfer

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    #2
    Du musst die Buchung nicht ändern, aber wenn feststeht, dass du alleine fliegst, kannst du die Steuern und Gebühren zurückfordern. Der Flugpreis verfällt, wenn Economy-Flüge nicht angetreten werden.

    Info bei TuiFly

    Ryanair hat die Info gut versteckt, ich habe sie noch nicht entdecken können ...

    Edit: Hier ist die Rynaair-Info
    Zuletzt geändert von stinkerchen; 31.03.2012, 15:08. Grund: Link einegfügt
    Liebe Grüße vom Micha

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      #3
      Die Storno-Bestimmungen beider Gesellschaften einsehen und ggf. umbuchen.
      ******************************************

      ?

      Nein, nichts Neues !

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        #4
        normalerweise kan man das geld zuruck erstattet bekommen bei eigene krankheit oder von familiemitglider deine mutter muss einfach zum arzt und er muss dan nachweisen konnen das die mutter krank ist und desswegen nicht fliegen kan man sendet dan die papire von arzt zusammen mit der stonirung dan bekomt ihr das einte ticket ruckerstattet das soll alle flugeselshaften so sein auch bei billigflieger das galt auch fuer norwegian so also bei krankheit mit atest von arzt gibts geld zuruck

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          #5
          was andygutt schreibt stimmt, aber nur dann wenn zuvor eine reiserueckstrittversicherung abgeschlossen wurde!
          bluebird

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            #6
            Hallo zusammen,

            hier werden zwei verschiedene Dinge zusammengeworfen.

            Zum einen geht es um das Prozedere der Umbuchung bzw. Stornierung bei den Fluggesellschaften oder dem Reisebüro. Dort sind die genauen Bedingungen zu erfragen. Vielleicht gibt es das eine oder andere zurück, aber auf irgendwelchen Stornogebühren wird man vermutlich sitzenbleiben.

            Das andere betrifft die Erstattung dieser Kosten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Logischerweise natürlich nur, falls eine abgeschlossen wurde. Hier ist durch ärztliches Attest nachzuweisen, ab wann die betreffende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war, die Reise anzutreten. Zu diesem Stichtag werden dann die Stornogebühren abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts erstattet.

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