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    #1

    legales Fliegen...

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum.
    Die Sufu hab ich schon genutzt, jedoch nichts passendes finden können.
    Ich möchte gerne nächstes Jahr mit meiner Drohne Teneriffa erkunden.
    Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage wo darf diese genutzt werden und wo nur mit Genehmigung. Für den Teide benötigt man ja eine, jedoch wo kann ich mich hinwenden um eine zu bekommen? Oder ist dies tatsächlich aussichtslos als Hobbykapitän?
    Ich hoffe, es rieselt Antworten auf meine Fragen, auf jeden Fall danke im voraus.

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    #2
    Willkommen hier.
    Deine Fragen sind ja sehr speziell und schreien deshalb nach Spezialisten. Viel Glueck.
    Auch wenn es sich altmodisch anhoert- ich wuerde mich mit der dt. Botschaft in Verbindung setzen und um Auskunft bitten. Zumindest eine Empfehlung -
    wer dafuer zustaendig ist.

    Das Buero fuer die Teidebelange ist in Santa Cruz und eine kleine Stelle auch in La Orotava bzw in Santiago del Teide
    :
    Die lokale Agentur für Beschäftigung und Entwicklung, mit kommunalem Eigentum, befindet sich in Avd. De la Iglesia núm. 2B von Santiago del Teide.
    Telefon 922839318 E-Mail: adl@santiagodelteide.es
    Da kannst du Dich ja mal hinwenden. Spanisch sprichst du ja sicherlich....
    lieben Gruss
    In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.

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      #3
      wäre toll wenn die behörden helfen könnten. ich würde niemanden fragen und mir für die flüge einsame gegenden aussuchen, nicht über fincas und wohngebiete, da wird ne drohne schnell mal abgeschossen, nicht wenige leute haben hier waffen

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        #4
        Sven aus Aldea Blanca müsste das doch eigentlich wissen, er hat die Teile doch mal gebaut.
        Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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          #5
          Also Jay- identisch mit Gasfederdruck?? Oder was sollen die 2 verschiedenen Namen?
          So ne versuchte Bangemache ... abschiessen und so... ist ja echt hochgradig uebertrieben. Wie lange lebst du auf der Insel, um so eine interessante Beobachtung (im Plural) von dir geben zu koennen?

          Jaeger haben hier Waffen, aber die suchen das Wild bekannter Weise auf dem Boden. Wildwest ist hier nicht. Wenn du allerdings unserer Finca zu Nahe kaemest- wuerde ich unseren Wasserschlauch aktivieren und mich dann erkundigen, ob das ueberhaupt erlaubt ist. Spanner sind hier unerwuenscht.

          Strecken die du fliegen darfst- sind oeffentlich einsichtbar.
          In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.

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            #6
            Zitat von Jay Beitrag anzeigen
            wäre toll wenn die behörden helfen könnten. ich würde niemanden fragen und mir für die flüge einsame gegenden aussuchen, nicht über fincas und wohngebiete, da wird ne drohne schnell mal abgeschossen, nicht wenige leute haben hier waffen
            Da verwechselst Du was mit mit dem Land der unbegrenzten Dummheit, Trumplandia.
            Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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              #7
              Also von dem Abschießen einer Drohne kann ich nur dringend abraten.
              Das Teil geht dann in den unkontrillierten Absturz über - für alle Schäden, die nun entstehen, haftet der Schütze - im Extremfall muss er dafür sein Häuschen veräußern.

              Im Nationalpark ist der hobbymäßige Betrieb verboten. Eine Genehmigung bekommt man nicht. Grausam lärmende Motorräder und Quads benötigen aber keine Genehmigung.

              Die Wächter kommen aber erst gegen 10 Uhr in das Gebiet.
              Wer vorher in etwas abgelegenen Bereichen fliegt, bleibt unbehelligt.

              Ansonsten gilt dasselbe wie in D: nicht über bewohnten Grundstücken, nicht über Menschenansammlungen . . .

              Die Pflichversicherung gilt auch auf TF.

              Die Deutsche Versicherung gilt regelmäßig weltweit, außer in USA.

              In den USA muss man seine Drohne registrieren und die zugeteilte Nummer muss an der Drohne befestigt werden. Das ist aus meiner Sicht auch gut so.

              Gruß, Wolfgang
              DJI Phantom 2+
              in Kürze Mavick pro
              Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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                #8
                Kenntnisnachweis für Modellflug ab 2kg.

                Gülig ab den 1.10.2017 in Deutschland.
                Ich nehme an, das Spanien die neuen Vorschriften auch übernehmen wird.(Oder schon übernommen hat?)

                Zusammenfassung

                Kennzeichnungspflicht:

                Der Eigentümer eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 0,25 kg muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen. (Nach Aussage des BMVI ist ein Aluminiumschild ausreichend)
                Erlaubnisfreiheit:

                Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Höchstabflugmasse (MTOM) von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.

                Hinweis: Bei einer Abflugmasse ab 2 kg oder für Flughöhen über 100 m (unabhängig von der Abflugmasse) ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausgenommen sind Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg gemäß LuftVO.
                Erlaubnispflicht:

                Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Weitere Erlaubnispflichten siehe §21a LuftVO. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
                Betriebsverbot:

                Ein Betriebsverbot gilt für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
                außerhalb der Sichtweite des Steuerers für Geräte kleiner gleich 5 kg;
                in und über sensiblen Bereichen, z. B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten und über bestimmten Verkehrswegen;

                Hinweis: Teilweise ist ein seitlicher Abstand von 100 Metern einzuhalten.
                in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
                in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
                über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische oder akustische Signale oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
                Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.
                unbemannte Luftfahrtsysteme über 25 kg Startmasse.
                Einsatz von Videobrillen:

                Flüge mithilfe eines visuellen Ausgabegerätes sind erlaubt, wenn sie unterhalb einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das System nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
                Ausweichpflicht:

                Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
                Ausnahmen

                Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten genehmigen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, keine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz vorliegt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Bei geplantem Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.

                Quelle: Deutscher AERO CLUB
                https://www.kenntnisnachweis-modellf...ensvermittlung

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