La Ballena - nur noch für Hotelgäste?

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    #1

    La Ballena - nur noch für Hotelgäste?

    Sicher kennen viele von euch "La Ballena", das Meerwasserschwimmbecken, das seit ca. einem halben Jahrhundert vielen Gästen an der Costa del Silencio/TenBel zur Verfügung stand. Seit vorgestern gibt es nur noch den Zugang vom Hotel "Alborada" - jener über den Mini-Strand neben dem Bad wird von einem "Türsteher" blockiert. Nachfragen und Hinweise auf das "Ley de Costas" prallen an ihm ab (ich bezweifle, dass sein Wortschatz erheblich mehr als "prohibido" und "no sé" beinhaltet). Meine Frage an jene Forumsmitglieder, die den Standort und das Küstenrecht kennen: Muss auch Nicht-Hotelgästen weiterhin Zutritt erlaubt sein? Und wenn ja: bitte Vorschläge, wie man den Zerberus wirkungsvoll (und legal, also keine Prügel o.ä.) ausschalten kann. Dankeschön!

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    #2
    Wo steht der Türsteher? An der Treppe oder am Strand? Sag du willst zur Tauchbasis

    https://goo.gl/maps/3wAAiwxfRqx

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      #3
      Gibt es da nicht irgendwo ein Touristenbüro? Touristeninformationsstelle?

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        #4
        Danke, Keule, aber leider steht er direkt oben am Treppchen zum Eingang. (Neben Coral Sub) Am Strand hätte ich ihm ja deinen Namen androhen koennen... Der passt soooo auf - sieht, dass Tauchbasis nicht mein Ziel ist...

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          #5
          War vor Ewigkeiten auch schon mal so, dass da ein Türsteher stand und keinen reingelassen hat.
          Ist denn da keine Cafeteria oder Restaurant, in dass man die Gäste auch von der Seite aus reinlassen müsste?
          Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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            #6
            Strand Zugangssperrung

            Ich kenne zwar nicht die Oertlichkeit , sehe aber 2 einfache Moeglichkeiten der Selbsthilfe. Die erste ist die Anzeige "Denuncia" bei der Polizei unter Verweis auf das Kuestenschutzgesetz. Dazu ist jedoch das Beherrschen der spanischen Sprache hilfreich. Sofern dort die Guardia Civil sachlich zustaendig sein sollte, duerfte es auch einen sehr schnellen Erfolg haben, da die Guardia Civil Angehoerigen hier in der Regel weder verwandt noch "integriert" sind . Die koennen somit ohne Angst vor privaten Konsequenzen unparteiisch handeln
            Die zweite Moeglickeit ist in das verantwortliche Hotel zu gehen und den Strandzugang zu fordern, wird dieser nicht gewaehrt das Beschwerdeblatt (hoyas de Reclamationes) verlangen und ausfuellen (geht in jeder Sprache) und hat enorme Abschreckungswirkung. Wird sich geweigert ein Beschwerdeblatt herauszugeben einfach die Polizei vor Ort rufen. Die Strafe fuer das Nicht Vorhalten oder verweigern der Beschwerdeblaetter sollen nicht unerheblich sein. Wenn eine Gruppe von Personen nacheinander die Beschwerdeblaetter nutzt erhoeht das die Wirksamkeit, da jede Beschwerde ein neuer Sachverhalt ist, der geprueft und ggf. geahndet wird. dazu ein Link: http://www.costa-blanca-forum.de/vie...hp?f=59&t=1391
            Zuletzt geändert von heinz1965; 13.12.2015, 23:04.
            Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

            Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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              #7
              Da werdet Ihr nicht weit kommen, denn diese Piscina ist Eigentum des Hoteles, eine Sonder-Eigenheit in diesem Falle:

              http://www.canariasesverde.com/tener...de-agua-de-mar
              ******************************************

              ?

              Nein, nichts Neues !

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                #8
                Strandzugang

                @la Torre Es ist sehr fraglich ob dieses Sondereigentum noch besteht. Das Kuestenschutzgesetz beinhaltet eine entschaedigungslose Enteignung des Kuestenstreifens und aller Aufbauten zugunsten der Oeffentlichkeit. Bestehende Aufbauten werden, sofern sie den Zugang zur Kueste fuer die Allgemeinheit behindern, abgerissen. Sofern sich die betroffenen Eigentuemer nicht rechtzeitig zur Wehr gesetzt haben , um durch Prozesse eine Verschleppung der Enteignung zu erreichen sind die Enteignungen bereits seit Jahren wirksam.
                Ein Klassiker ist hier das Hotel El Medano: 100 Prozent legal auf Anordnung General Francos gebaut, alle Lizenzen vorhanden und trotzdem wird irgendwann zugunsten des oeffentlichen Kuestenzuganges abgerissen. Das Hotel steht nur noch weil seit vielen Jahren durch Prozesse und die Unterstuetzung der oertlichen Verwaltung die Raeumung und der Abriss verzoegert werden. Der Rest der Haeuser in der 1. Meeresreihe neben dem Hotel duerfte in diesem Zusammenhang auch abgerissen werden.
                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                  #9
                  Der Zugang wird ja nicht generell verwehrt, wenn ich den Link vom "Langen Lulatsch" richtig interpretiere. Wer Eintritt zahlt kommt rein. Nicht anders als als z. B. beim Lago Martianez.

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                    #10
                    Strandzugang

                    @Gerritt Sicherlich gibt es Strandbereiche, die nicht oeffentlich sind, wie das Lago Martinez (Legaldefinition oeffentlich: jederzeit fuer jedermann frei zugaenglich) Auch Haefen sind z.B. nur beschraenkt zugaenglich. Dazu liegen dann jeweils im Einzelfall Sondernutzungsgenehmigungen und befristete Pachtvertraege mit der Kuestenschutzbehoerde vor, welche ihren Sitz auf dem Festland hat. Bei Haefen sind es ueblicherweise 30 Jahres Pachtvertraege. Eine rechtliche Ueberpruefung entweder ueber den Weg der Denuncia oder die Beschwerdeblaetter schafft somit Klarheit.
                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                      #11
                      Es gibt unzählige andere Beispiele privat genutzter Küstenabschnitte, mit bestehenden Lizenzen.

                      Die sind alle zustande gekommen, bevor die Gesetzesänderungen gegriffen haben. Wo eine Rücknahme dieser Lizenzen gravierende Beschneidungen für die derzeitigen Eigentümer/Nutzer wären, oder dem breiten Publikum überhaupt KEINEN echten Nutzen bringen würden, da kommt das Gesetz nicht zumTragen.

                      Eine Bekanntschaft von mir hat ein Chalet am Wasser, mit eigenem Zugang auf die Klippen, daneben das Strand-Resort eines Hoteles, welches davon aber 100 Meter entfernt auf der anderen Seite der Strasse liegt.

                      Viel Gebäude, die dem Tourismus dienen, und aber nicht öffentlich sind, hat es an allen Enden der spanischen Küsten, wie auch woanders auf der Welt es private Besitzungen der gleichen Art zu Hauf gibt.

                      Wer eben zur seiner Zeit das Geld hatte, dort zu erwerben und zu bauen, der hatte das Glück für alle seine nachfolgenden Generationen erworben.

                      Ist halt so.
                      ******************************************

                      ?

                      Nein, nichts Neues !

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                        #12
                        Wie Achined oben schon schrieb, neu ist das nicht mit dem "Versperren" des Durchganges

                        http://www.forumteneriffa.de/tenerif...tml#post242627

                        Ich bin mir nicht mehr sicher, aber letztes Jahr sind wir auch nur bis zur Tauchbasis gekommen, da war das kleine Gatter zum Pool verschlossen.

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                          #13
                          Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
                          Ist halt so.
                          nur nicht überall . . .

                          in Bayern gilt der freie Seen-Zugang ohne Einschränkungen durch frühere Eigentums-Verhältnisse.

                          Grüsse
                          Anton

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                            #14
                            Zitat von macnetz Beitrag anzeigen
                            in Bayern gilt der freie Seen-Zugang ohne Einschränkungen durch frühere Eigentums-Verhältnisse.
                            Wo genau in Spanien liegt "Bayern" und gilt das "Ley de Costas de Espa?a" auch für Seen? Fragen über Fragen.

                            Zum Thema:
                            Mit Urteil vom 4. Juli 1991 hat das spanische Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Küstenschutzgesetzes bestätigt, weil es den Eigentümern für eine Übergangszeit ein Nutzungsrecht zugesteht, das sich zunächst auf 30 Jahre erstreckt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 30 Jahre. Die erste Nutzungsperiode begann bereits mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 1988 und endet somit im Jahr 2018.
                            Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Spanis...enschutzgesetz

                            Demnach könnte das Schwimmbad noch bis mind. 2018 von dem Hotel betrieben werden, sofern es legal erbaut wurde.
                            Bei dem erwähnten Hotel Medano ist strittig ob der Bau legal ist, daher die Forderung nach Abriss.
                            Zuletzt geändert von Gerrit; 14.12.2015, 16:03.

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