habe ja schon einiges gelesen evtl über sehen. ab welcher höhe muß ein rentner seine altersrente in E versteuern, in D wird unfallrente nicht versteuert wie verhält es sich in E
wenn es sich hierbei um eine Sozialrente handelt, die also aus der staatlichen rentenkasse gezahlt wird, so ist diese im vollen umfang in deutschland zu versteuern. diese regelung gilt seit 2006. handelt sich es aber um eine privatrente (z.B. firmenrente oder rente aus einer sonstigen privaten versicherung) so wird diese in dem eu-land mit dem hauptwohnsitz versteuert. bekommst du beide renten, also eine private und eine aus der staatskasse, so musst du dem deutschen finanzamt eine eu-bescheinigung über den im ausland versteuerten teil beibringen. diese ist vom dortigen finanzamt zu bescheinigen, und wird bei der festsetzung deines steuersatzes mit berücksichtigt.
reicht dir diese auskunft?
gruss
le normande
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