Essenz zur Unfallabwicklung in Spanien

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    Essenz zur Unfallabwicklung in Spanien

    Hier mal die Essenz zur Vorgehensweise bei der Abwicklung von Unfallschäden in Spanien


    Voraussetzung für die nachfolgend beschriebenen Abläufe:
    Keine Personenschäden, die Schuld des Unfallgegners ist im Unfallbericht korrekt dokumentiert und wird von dessen Versicherung anerkannt.

    Ich empfehle grundsätzlich, alle wichtigen Mitteilungen und Forderungen schriftlich zu übermitteln (an Agentur, Zentrale und gegebenenfalls Werkstatt). Telefonate sind schnell vergessen oder werden unterschiedlich erinnert.

    Unfall passiert (shit happens)
    • Unfallbericht (Declaración Amistosa de Accidente) ausfüllen.
    • Auf beiden Seiten (A und B) die zutreffenden Aussagen korrekt ankreuzen und die Anzahl der Kreuzchen dokumentieren.
    • Eine Skizze des Unfallsituation in das vorgesehene Feld einzeichnen.
    • Angaben zu Fahrern und Versicherungen vollständig und korrekt eintragen. Es empfiehlt sich, eine mit den eigenen Daten vorausgefüllte Version im Fahrzeug mitzuführen.
    • Beide Parteien unterschreiben den Unfallbericht. Gerade in der Hektik passieren hier schnell Fehler – deshalb lieber ein paar Minuten mehr investieren.
    • Schäden und möglichst auch die Unfallsituation fotografisch dokumentieren.
    • Sinnvoll ist außerdem, Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein des Unfallgegners zu fotografieren.
    • Besteht der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss des Unfallgegners, unbedingt die Polizei verständigen.
    Schaden melden
    • Den Schaden möglichst zeitnah schriftlich der eigenen Versicherung melden mit Unfallbericht, ergänzenden Infos und Fotos. In den meisten Standardfällen erfolgt die Regulierung in Spanien über die eigene Versicherung, die anschließend mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.
    • Idealerweise sowohl die Agentur als auch die Zentrale informieren.
    Werkstatt und Gutachten
    • Werkstatt auswählen. Empfehlungen der Agentur können hilfreich sein, grundsätzlich besteht jedoch freie Werkstattwahl.
    • Die Agentur beauftragt den Gutachter. Den Termin mit der Werkstatt kann man meist selbst abstimmen.
    • Bei kleineren Schäden erfolgt häufig kein persönlicher Besichtigungstermin des Gutachters, sondern ein Fotogutachten.
    Reparatur
    • Bei reparaturwürdigen Schäden an neuwertigen Fahrzeugen auf Originalersatzteile bestehen. Dies ist grundsätzlich durch den Anspruch auf Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand vor dem Unfall abgesichert und kann späteren Problemen, etwa bei Lackierung oder Passgenauigkeit, vorbeugen. Dies gilt allerdings nur, solange kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
    • Anschließend laufen zwischen den Versicherungen, der Werkstatt und dem Gutachter verschiedene, für den Kunden oft wenig transparente Prozesse ab. Ein wichtiger Meilenstein ist die Anerkennung der Schuld durch die gegnerische Versicherung.
    • Eine Abwicklung über die eigene Vollkaskoversicherung hat Vor- und Nachteile. Sie kann den Ablauf beschleunigen, allerdings gibt der Geschädigte damit einen Teil der Steuerung aus der Hand. Zudem wird zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Bei eindeutiger Fremdschuld wird diese häufig von der gegnerischen Versicherung erstattet, allerdings kann dies einige Zeit dauern und ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
    • Sobald die gegnerische Versicherung die Haftung anerkannt hat, informiert die eigene Versicherung die Werkstatt. Erst dann kann die Reparatur in der Regel beginnen.
    • Gegebenenfalls wird zunächst eine Anzahlung an die Werkstatt durch die Versicherung geleistet, damit die Ersatzteile bestellt werden können. Auch dieser Ablauf ist für den Kunden häufig wenig transparent. Weder Werkstatt noch Versicherung geben das Gutachten normalerweise heraus. Viele Werkstätten stellen auf Nachfrage jedoch zumindest den Kostenvoranschlag zur Verfügung, sodass der Reparaturumfang nachvollzogen werden kann.
    • Parallel finden häufig noch Abstimmungen zwischen Gutachter, Werkstatt und den beteiligten Versicherungen statt.
    • Die Werkstatt informiert den Kunden über den Bearbeitungsstand und den Reparaturtermin.
    • Nach Abschluss der Arbeiten das Fahrzeug sorgfältig auf Qualität und Vollständigkeit der Reparatur prüfen.
    Besonderheit: wirtschaftlicher Totalschaden
    • Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten den Valor Venal (Zeitwert), wird es häufig schwieriger. Der Gutachter kann den Schaden dann als wirtschaftlichen Totalschaden einstufen, und die eigene Versicherung wird häufig versuchen, die Regulierung auf dieser Grundlage vorzunehmen.
    • Damit muss man sich jedoch nicht zwangsläufig zufriedengeben. Gerade bei gut gepflegten oder relativ jungen Fahrzeugen reicht der Valor Venal oft nicht aus, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
    • In diesen Fällen sollte zusätzlich der tatsächliche Valor de Mercado (Marktwert) vergleichbarer Fahrzeuge herangezogen werden. Kann belegt werden, dass ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt deutlich teurer ist als der angesetzte Valor Venal, verbessert das die Verhandlungsposition erheblich. Nach meiner Erfahrung lohnt es sich, hier hartnäckig zu bleiben und sich nicht vorschnell mit der ersten Bewertung zufriedenzugeben.
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