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    #1

    Erfahrungsbericht Unfallabwicklung

    Ich geb hier mal meine bisherigen Erfahrungen zum Besten, weil mein bislang einigermaßen heiles Bild von Gerechtigkeit in Sachen Unfallabwicklung derzeit doch auf eine harte Probe gestellt wird:

    Hatte in der Vergangenheit schon dreimal Gelegenheit, das Thema hier auf der Insel zu testen, dreimal ging es eigentlich ziemlich gut über die Bühne, aber bekanntlich sind ja aller guten Dinge drei und so kommt es aktuell beim vierten Anlass doch zu einigen so nicht erwarteten Überraschungen. In allen Fällen war die Schuld beim Unfallgegner (öhm, einmal war es ein Hund in der Größe einer Kuh) und dreimal war der Sachschaden sehr deutlich unter jeder Form des Zeitwerts, was die Abwicklung sehr vereinfacht hatte, die in Spanien (anders als in D) erstmal über die eigene Versicherung läuft.

    Diesmal ist es anders: Der sogenannte valor venal als Tabellenwert hat aufgrund des Fahrzeugalters inzwischen eine Höhe (oder besser Tiefe) erreicht, die maximal ein Drittel des Marktwerts von vor dem Unfall beträgt. Oder kurz gesagt: Eine Entschädigung auf Basis des valor venal kommt für uns nicht in Frage. Nun ist es aber leider so, dass aus Gründen der Vereinfachung für die Versicherer diese üblicherweise versuchen, das Verfahren nach dem CIDE-Abkommen abzuwickeln. Das ist zwar vorteilhaft für die Versicherer, weil sie so Aufwand und Kosten drücken, aber nicht zwangsläufig für den Versicherungsnehmer, insbesondere dann nicht, wenn er unschuldig ist und ein älteres Modell mit oben genannten Randbedingungen fährt, was ab ca. 5-6 Jahren Fahrzegalter ziemlich schnell zu bösen Überraschungen führt. Als Konsequenz sollte man sich nicht mit dem CIDE-Verfahren durch die eigene Versicherung begnügen, sondern nötigenfalls seine Ansprüche auch beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung geltend machen. Nach dem spanischen Zivilrecht steht einem grundsätzlich ein Schadenersatz zu, der es ermöglicht, den Zustand des Fahrzeugs wieder in denjenigen von vor dem Unfall zu versetzen. Realistisch ist das natürlich nur, wenn die Reparaturkosten unterhalb des (tatsächlichen) Marktwertes liegen, was bei uns der Fall ist, sagen wir mal, die Reparaturkosten betragen ca. die Hälfte des realen Marktwertes.

    Ich werden zu gegebener Zeit mal über den weiteren Ablauf berichten, im anderen Srädd ging es ja zunächst mal um die Frage der Erstattung der Mietwagenkosten. Auch das Thema ist noch offen. Die Reparatur verzögert sich unnötigerweise durch das Gebaren der (zunächst mal eigenen) Versicherung, in diesem Fall Axa (mit Zurich hab ich bessere Erfahrungen, das sag ich auch gleich mal dazu). Jetzt mal schauen, was die gegnerische Versicherung antwortet. Auf Cide können sie sich gar nicht berufen, weil auch der Unfallbericht von den jungen Herrschaften nicht korrekt - weil nicht vollständig - ausgefüllt worden ist und obwohl ich bisher der Meinung war, dass diese declaracion amistosa von großem Nutzen ist, bin ich da inzwischen doch stark verunsichert. Eine Verpflichtung, das ganze zu akzeptieren, gibt es aber nicht und so wird die Sache wohl beim Anwalt landen, wenn die Versicherungen nicht einlenken. Wie die das nachher untereinander regeln, ist mir dabei sch.... egal. Naja, zum Glück hat man ja Zeit, die arbeitende Bevölkerung bei diesem Projekt (es ist ein Projekt) zu unterstützen...

    Sofern man den valor venal von der eigenen Versicherung sozusagen als Anzahlung akzeptiert, sollte man das unter keinen Umständen auf die Art tun, dass man diese Vergütung als endgültige Regelung akzeptiert. Aber genau das wird man wohl so versuchen. Böse Welt....

    Dass das Gutachten (von peritajes atlantico) ein Witz ist, hab ich glaub ich schon erwähnt, das will ich auch mal einsehen, auch da wird von den Versicherern gerne die Mär verbreitet, man hätte dazu kein Recht. Der Gutacher, dessen Name ich hier mal nicht nennen möchte, hat es doch tatsächlich auf Basis von Fotos gemacht. Da sind mit Sicherheit weder die Geräusche erkennbar, die die Hinterräder beim berühren der Radkästenabdeckung machen, noch die Spaltmaße der hinteren Türen gut genug erkennbar, die auf 0 reduziert sind und somit ein Öffnen erschweren bis unmöglich machen, ebensowenig wie ein Elektroschaden am Rücklicht, dass trotz neuer Birne nicht funktioniert usw. Wie oben schon gesagt: Aufwandsminimierung zu Lasten des Versicherten, das hat doch den leichten Geruch kartellartiger Zustände. Vielleicht findet sich ja ein Journalist, der das Thema mal durch Investigativrecherche aufrollt?

    Zeitdruck entsteht nun leider noch zusätzlich durch den anstehenden ITV, denn weder das nicht funktionierende Rücklicht, noch die klemmenden Türen noch die reduzierte Radlauffreiheit wird einen problemlosen Erhalt der Plakette fördern.

    Hier noch ein interessanter Artikel von einem hiesigen Anwalt zum Thema:

    https://www.fmabogados.com/convenios...as-de-seguros/
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    #2
    Resümee aus einigen Links, die hier - warum auch immer - aktuell nicht freigeschaltet werden (sicher irgendein KI-Bot, der Murkslinks vermeiden will):

    Es ist offenbar gängige Praxis, Schäden an älteren Kfz, deren Eigner den Unfall nicht verschuldet hat, als Totalschaden (siniestro total) zu deklarieren und diesen mit ca. 800 € abzuspeisen. Das geht schnell, kostengünstig für die eigene Versicherung und letztlich auch für die gegnerische, wenn man es vorschnell akzeptiert. Des Pudels Kern liegt aber in der Tatsache, dass der Pseudo-Marktwert namens "valor venal" gerade bei älteren aber beliebten Kfz deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt (bei uns ca. 1/3). Dass der Eigner nach der Gesetzgebung darauf zwar Recht hat, ist den Versicherern bekannt, aber sie probieren es halt mal und spekulieren darauf, dass der Geschädigte die Nerven verliert. Dazu fahren sie einige Geschütze auf:

    - Zurückhalten des Gutachten, das in Minuten erstellt ist, ohne dass der Gutachter auch nur am Schadfahrzeug auftaucht
    - Warten in Telefonschlangen
    - pampige Antworten durch stets andere Hotline-Mitarbeiter
    - Blödstellen in der Agentur (hier eine Axa-Agentur in Valle)..."wenn sie das nicht wollen, gehen sie halt vor Gericht"
    - Verweigern bzw. Erschweren der Inanspruchnahme des vertraglich bestehenden Rechtsschutzes
    - zeitliche Verzögerung physischer Gutachten
    - Verbreiten von Falschinformation zur Rechtslage

    Nun denn, ich werde weiter berichten und abschließend eine entsprechende "Empfehlung" (zu den vielen anderen) für Axa, zur Gutachtenfirma und zur Agentur in Trustpilot posten.

    Da es schon Fälle gab, wo Versicherungen gerichtlich dazu verdonnert wurden, sogar bis zu 100 % mehr als den Marktpreis zu zahlen und vielfach festgestellt wurde, dass der valor venal nicht an den Realwert heranreicht und die Reparaturkosten in unserem Fall nur bei etwa der Hälfte des realen Marktwertes liegen, bleibe ich noch optimistisch. Auch in Sachen Ausfallentschädigung findet man interessante Urteile und die kumulieren sich mit jedem Tag, der verstreicht.
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