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    #1

    Erfahrungsbericht Unfallabwicklung

    Ich geb hier mal meine bisherigen Erfahrungen zum Besten, weil mein bislang einigermaßen heiles Bild von Gerechtigkeit in Sachen Unfallabwicklung derzeit doch auf eine harte Probe gestellt wird:

    Hatte in der Vergangenheit schon dreimal Gelegenheit, das Thema hier auf der Insel zu testen, dreimal ging es eigentlich ziemlich gut über die Bühne, aber bekanntlich sind ja aller guten Dinge drei und so kommt es aktuell beim vierten Anlass doch zu einigen so nicht erwarteten Überraschungen. In allen Fällen war die Schuld beim Unfallgegner (öhm, einmal war es ein Hund in der Größe einer Kuh) und dreimal war der Sachschaden sehr deutlich unter jeder Form des Zeitwerts, was die Abwicklung sehr vereinfacht hatte, die in Spanien (anders als in D) erstmal über die eigene Versicherung läuft.

    Diesmal ist es anders: Der sogenannte valor venal als Tabellenwert hat aufgrund des Fahrzeugalters inzwischen eine Höhe (oder besser Tiefe) erreicht, die maximal ein Drittel des Marktwerts von vor dem Unfall beträgt. Oder kurz gesagt: Eine Entschädigung auf Basis des valor venal kommt für uns nicht in Frage. Nun ist es aber leider so, dass aus Gründen der Vereinfachung für die Versicherer diese üblicherweise versuchen, das Verfahren nach dem CIDE-Abkommen abzuwickeln. Das ist zwar vorteilhaft für die Versicherer, weil sie so Aufwand und Kosten drücken, aber nicht zwangsläufig für den Versicherungsnehmer, insbesondere dann nicht, wenn er unschuldig ist und ein älteres Modell mit oben genannten Randbedingungen fährt, was ab ca. 5-6 Jahren Fahrzegalter ziemlich schnell zu bösen Überraschungen führt. Als Konsequenz sollte man sich nicht mit dem CIDE-Verfahren durch die eigene Versicherung begnügen, sondern nötigenfalls seine Ansprüche auch beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung geltend machen. Nach dem spanischen Zivilrecht steht einem grundsätzlich ein Schadenersatz zu, der es ermöglicht, den Zustand des Fahrzeugs wieder in denjenigen von vor dem Unfall zu versetzen. Realistisch ist das natürlich nur, wenn die Reparaturkosten unterhalb des (tatsächlichen) Marktwertes liegen, was bei uns der Fall ist, sagen wir mal, die Reparaturkosten betragen ca. die Hälfte des realen Marktwertes.

    Ich werden zu gegebener Zeit mal über den weiteren Ablauf berichten, im anderen Srädd ging es ja zunächst mal um die Frage der Erstattung der Mietwagenkosten. Auch das Thema ist noch offen. Die Reparatur verzögert sich unnötigerweise durch das Gebaren der (zunächst mal eigenen) Versicherung, in diesem Fall Axa (mit Zurich hab ich bessere Erfahrungen, das sag ich auch gleich mal dazu). Jetzt mal schauen, was die gegnerische Versicherung antwortet. Auf Cide können sie sich gar nicht berufen, weil auch der Unfallbericht von den jungen Herrschaften nicht korrekt - weil nicht vollständig - ausgefüllt worden ist und obwohl ich bisher der Meinung war, dass diese declaracion amistosa von großem Nutzen ist, bin ich da inzwischen doch stark verunsichert. Eine Verpflichtung, das ganze zu akzeptieren, gibt es aber nicht und so wird die Sache wohl beim Anwalt landen, wenn die Versicherungen nicht einlenken. Wie die das nachher untereinander regeln, ist mir dabei sch.... egal. Naja, zum Glück hat man ja Zeit, die arbeitende Bevölkerung bei diesem Projekt (es ist ein Projekt) zu unterstützen...

    Sofern man den valor venal von der eigenen Versicherung sozusagen als Anzahlung akzeptiert, sollte man das unter keinen Umständen auf die Art tun, dass man diese Vergütung als endgültige Regelung akzeptiert. Aber genau das wird man wohl so versuchen. Böse Welt....

    Dass das Gutachten (von peritajes atlantico) ein Witz ist, hab ich glaub ich schon erwähnt, das will ich auch mal einsehen, auch da wird von den Versicherern gerne die Mär verbreitet, man hätte dazu kein Recht. Der Gutacher, dessen Name ich hier mal nicht nennen möchte, hat es doch tatsächlich auf Basis von Fotos gemacht. Da sind mit Sicherheit weder die Geräusche erkennbar, die die Hinterräder beim berühren der Radkästenabdeckung machen, noch die Spaltmaße der hinteren Türen gut genug erkennbar, die auf 0 reduziert sind und somit ein Öffnen erschweren bis unmöglich machen, ebensowenig wie ein Elektroschaden am Rücklicht, dass trotz neuer Birne nicht funktioniert usw. Wie oben schon gesagt: Aufwandsminimierung zu Lasten des Versicherten, das hat doch den leichten Geruch kartellartiger Zustände. Vielleicht findet sich ja ein Journalist, der das Thema mal durch Investigativrecherche aufrollt?

    Zeitdruck entsteht nun leider noch zusätzlich durch den anstehenden ITV, denn weder das nicht funktionierende Rücklicht, noch die klemmenden Türen noch die reduzierte Radlauffreiheit wird einen problemlosen Erhalt der Plakette fördern.

    Hier noch ein interessanter Artikel von einem hiesigen Anwalt zum Thema:

    https://www.fmabogados.com/convenios...as-de-seguros/
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    #2
    Noch ein paar interessante Links zum Thema:

    https://www.trafic-abogados.com/noti...-del-vehiculo/

    https://www.abogadoslesiones.es/inde...niestro-total/

    https://www.cnmc.es/sites/default/files/2947635_0.pdf

    https://tusegurosinsecretos.es/notic...s-aseguradoras

    Resümee:

    Es ist offenbar gängige Praxis, Schäden an älteren Kfz, deren Eigner den Unfall nicht verschuldet hat, als Totalschaden (siniestro total) zu deklarieren und diesen mit ca. 800 € abzuspeisen. Das geht schnell, kostengünstig für die eigene Versicherung und letztlich auch für die gegnerische, wenn man es vorschnell akzeptiert. Des Pudels Kern liegt aber in der Tatsache, dass der Pseudo-Marktwert namens "valor venal" gerade bei älteren aber beliebten Kfz deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt (bei uns ca. 1/3). Dass der Eigner nach der Gesetzgebung darauf zwar Recht hat, ist den Versicherern bekannt, aber sie probieren es halt mal und spekulieren darauf, dass der Geschädigte die Nerven verliert. Dazu fahren sie einige Geschütze auf:

    - Zurückhalten des Gutachten, das in Minuten erstellt ist, ohne dass der Gutachter auch nur am Schadfahrzeug auftaucht
    - Warten in Telefonschlangen
    - pampige Antworten durch stets andere Hotline-Mitarbeiter
    - Blödstellen in der Agentur (hier eine Axa-Agentur in Valle)..."wenn sie das nicht wollen, gehen sie halt vor Gericht"
    - Verweigern bzw. Erschweren der Inanspruchnahme des vertraglich bestehenden Rechtsschutzes
    - zeitliche Verzögerung physischer Gutachten
    - Verbreiten von Falschinformation zur Rechtslage

    Nun denn, ich werde weiter berichten und abschließend eine entsprechende "Empfehlung" (zu den vielen anderen) für Axa, zur Gutachtenfirma und zur Agentur in Trustpilot posten.

    Da es schon Fälle gab, wo Versicherungen gerichtlich dazu verdonnert wurden, sogar bis zu 100 % mehr als den Marktpreis zu zahlen und vielfach festgestellt wurde, dass der valor venal nicht an den Realwert heranreicht und die Reparaturkosten in unserem Fall nur bei etwa der Hälfte des realen Marktwertes liegen, bleibe ich noch optimistisch. Auch in Sachen Ausfallentschädigung findet man interessante Urteile und die kumulieren sich mit jedem Tag, der verstreicht.
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      #3
      Resümee aus einigen Links, die hier - warum auch immer - aktuell nicht freigeschaltet werden (sicher irgendein KI-Bot, der Murkslinks vermeiden will):

      Es ist offenbar gängige Praxis, Schäden an älteren Kfz, deren Eigner den Unfall nicht verschuldet hat, als Totalschaden (siniestro total) zu deklarieren und diesen mit ca. 800 € abzuspeisen. Das geht schnell, kostengünstig für die eigene Versicherung und letztlich auch für die gegnerische, wenn man es vorschnell akzeptiert. Des Pudels Kern liegt aber in der Tatsache, dass der Pseudo-Marktwert namens "valor venal" gerade bei älteren aber beliebten Kfz deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt (bei uns ca. 1/3). Dass der Eigner nach der Gesetzgebung darauf zwar Recht hat, ist den Versicherern bekannt, aber sie probieren es halt mal und spekulieren darauf, dass der Geschädigte die Nerven verliert. Dazu fahren sie einige Geschütze auf:

      - Zurückhalten des Gutachten, das in Minuten erstellt ist, ohne dass der Gutachter auch nur am Schadfahrzeug auftaucht
      - Warten in Telefonschlangen
      - pampige Antworten durch stets andere Hotline-Mitarbeiter
      - Blödstellen in der Agentur (hier eine Axa-Agentur in Valle)..."wenn sie das nicht wollen, gehen sie halt vor Gericht"
      - Verweigern bzw. Erschweren der Inanspruchnahme des vertraglich bestehenden Rechtsschutzes
      - zeitliche Verzögerung physischer Gutachten
      - Verbreiten von Falschinformation zur Rechtslage

      Nun denn, ich werde weiter berichten und abschließend eine entsprechende "Empfehlung" (zu den vielen anderen) für Axa, zur Gutachtenfirma und zur Agentur in Trustpilot posten.

      Da es schon Fälle gab, wo Versicherungen gerichtlich dazu verdonnert wurden, sogar bis zu 100 % mehr als den Marktpreis zu zahlen und vielfach festgestellt wurde, dass der valor venal nicht an den Realwert heranreicht und die Reparaturkosten in unserem Fall nur bei etwa der Hälfte des realen Marktwertes liegen, bleibe ich noch optimistisch. Auch in Sachen Ausfallentschädigung findet man interessante Urteile und die kumulieren sich mit jedem Tag, der verstreicht.
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        #4
        Gerade gute Nachrichten bekommen: Das Informieren und die Reklamationen zahlen sich aus, die Versicherung hat zunächst mal dem kompletten Kostenvoranschlag des Chapista zugestimmt. Vom valor venal ist nicht mehr die Rede. Mal schauen, ob da in Sachen Ausfallentschädigung und Elektroschaden noch was geht, aber das ist ja schon mal was. Hat jetzt mehr als einen Monat gedauert und die Karre ist noch nicht repariert. Ziemlicher Zeitaufwand, aber auch einiges gelernt....

        In diesem Zusammenhang sei die Unterstützung durch ChatGPT lobend erwähnt, sowohl bei der Informationsrecherche wie vor allem auch bei Formulieren der Reklamationsschreiben sowie dem Projektmanagement.
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          #5
          Leider gibt es schon wieder mal zu aktualisierende Erfahrungen in Sachen Schadensabwicklung: Am Flughafen Süd ist uns ein Tourist aus Island mit einem großen Volkswagen Caravelle in unser erst kürzlich gekauftes neuwertiges Auto gefahren. Der Herr hatte es offensichtlich eilig, aber mehr als entschuldigen war zeitlich nicht drin, Schadensbericht ausgefüllt und unterschrieben. Das gegnerische Fahrzeug war ein Mietwagen von TopCar, offenbar bei Allianz (pool)versichert.

          Wie schon erwähnt haben wir seit 18 Jahren positive Erfahrungen mit TVT Seguros, erst kürzlich beim Vertragsabschluss für den jüngst gekauften Wagen. Nun ist Schadensabwicklung bekanntermaßen ein heikleres Thema als Neuvertrag, aber schauen wir mal, ich werde hier über die aktuellen Erfahrungen berichten, die Schadensabwicklungen in der Vergangenheit bei TVT waren positiv zu bewerten.

          Ich muss noch anmerken, dass ich für den Neuen ne Vollkasko mit SB habe, die ich aber bewußt nicht in Anspruch nehmen will, da die Schuldfrage eindeutig ist (einparkendes Fahrzeug beschädigt abgestelltes Fahrzeug durch fahrlässiges Fahrmanöver).Wir haben vielleicht 3 Min wartend im Auto gesessen und sind total erschrocken, als es heftig krachte, dachte zunächst, da ist hinten alles kaputt, aber offenbar hat nur die Heckschürze/Stoßstange was abbekommen. Sicher kennt ihr die schrägen Kurzparkplätze in der Abholzone, der Herr wollte links von uns einparken und hat die Fahrgeometrie völlig falsch eingeschätzt, die VW Caravelle ist auf der rechten Seite von Mitte bis hinten verschrammt, uns hat er hinten links erwischt.

          Was mich derzeit interessiert:
          - Kann man für die Reparaturzeit eine Ausfallentschädigung einfordern?
          - Können Fahrtkosten für Begutachtung und Reparatur geltend gemacht werden?
          - Wird dem Artikel 1902 des spanischen CC Rechnung getragen, also das Fahrzeug durch die Reparatur wieder in den Zustand wie vor dem Unfall gesetzt (also Neuteil verbaut und kein Spachteln, Schleifen, Lackieren) und wie kann man das durchsetzen?
          - macht es Sinn sich in diesem Zusammenhang auch persönlich an die gegnerische Versicherung zu wenden oder kann man sich da auf die Initiative der eigenen verlassen (schließlich hat man ja auch Rechtsschutz integriert)?
          - hat jemand Erfahrungen mit GreenCar in Chafiras (wird von TVT empfohlen und hat ziemlich gute Bewertungen in Google)?

          Freue mich über weiteren Erfahrungsaustausch, werde über die Entwicklung hier zeitnah berichten...
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            #6
            Status nach einer Woche:
            - Versicherung hat Schaden registriert, Schadensnummer wurde übermittelt
            - Werkstatt (Green Car) spricht von Austausch und nicht Reparatur der Heckschürze
            - AENA hab ich wegen evtl. Videoüberwachung angefragt (falls es doch noch Ärger gibt) und entsprechenden Antrag gestellt
            - KI warnt davor, dass Versicherer und Werkstatt Einbau von nicht Original-Teilen anstreben könnten und Gutachten nicht auf OEM-Ersatzteil abzielt, das wird aber nicht ziehen, da man als Geschädigter nach dem CC Art 1902 Anspruch auf Wiederherstellung wie vor dem Unfall hat
            - Anfang Mitte nächster Woche wird nachgehakt und schon mal präventiv auf OEM-Ersatzteil bestanden.

            Dieses spanische Convenio zwischen den Versicherern (CIDE/CICOS) hat schon eine Menge Tücken, die man kennen muss, nicht nur bzgl. des im ersten Fall oben erwähnten valor venal. Da wird bei kleineren Unfällen wohl auch keine Bilanzierung der gegenseitigen Ansprüche gemacht, sondern nach einer Pauschale (knapp über 1000 €) abgewickelt, d.h. alle Beteiligten (außer dem versicherten Geschädigten) schneiden besser ab, wenn billig repariert wird. Böse Zungen sprechen auch von Mauscheleien zwischen Gutachern, Werkstätten und Versicherungen, na pfui, wer wird denn an sowas denken. Aber rechtlich ist man als Geschädigter im Vorteil. Zum Glück hat man ja als Rentner Zeit, sich darum zu kümmern. Und eine Rechtsschutzversicherung mit freier Anwaltswahl.

            Die KI weist darauf hin, dass gerade bei Werkstätten, die einen Vertrag mit der Versicherung haben, gerne mal billig repariert wird, was die Empfehlungen der eigenen Versicherung in ein etwas anderes Licht stellen. Aber ich will ja mal nicht davon ausgehen, dass man das probieren wird, verdad?

            Ach ja, die Reparaturdauer wurde auf einen Tag geschätzt, da brauch ich auch keinen Ersatzwagen und verzichte auf die Ausfallentschädigung, soviel Zeit hab ich dann auch nicht. Aber so langsam könnten wir ne Gestoria für Kleinschadenberatung aufmachen :-)
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              #7
              Dass es inzwischen überhaupt eine Ausfallentschädigunng oder ein Ersatzfahrzeug gibt, ist für uns neu. Meine Frau hatte vor ca. 12 Jahren das Glück, daß ihr jemand, ohne auch nur die Spur zu bremsen, mit ca. 50 km/h das Heck ihres schönen Subaru Forester verunstaltet hat. Die Subaru-Vertragswerkstatt in Guaza teilte uns mit, die Ersatz-Stoßstange müsse mangels Liefermöglichkeit von der Peninsula in Japan bestellt werden, was gut 6 Wochen dauerte. Ein Anruf bei unserer früheren Subaru-Werkstatt in Bonn ergab, daß das Ersatzteil in ihrem Lager in Norddeutschland innerhalb eines Tages geliefert werden könne. Hier hat man uns sowohl seitens der Werkstatt als auch der eigenen Versicherung und der des Unfallgegners sowohl Ausfallentschädigung als auch Ersatzfahrzeug konsequent verweigert. Für Anwalt/Gericht waren wir damals zu unerfahren bzw. ängstlich.

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              • SanLorenzo4
                SanLorenzo4 kommentierte
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                Ja, es fahren aktuell ziemlich viele Autos mit "coche de cortesia" durch die Gegend. Möchte allerdings nicht wissen, was los ist, wenn einem irgendein Seppl oder eine Seppeline da reinfährt.

                Die Chance, dass für gängige Modelle wie den i10 mindestens in Domingo Alonsos Zentrallager auf GranCan so eine Heckschürze rumliegt, ist laut KI recht hoch (85 %), weil das - gerade ohne Parksensoren - bei Mietwagenfirmen ein sehr beliebtes Modell ist. Wir werden sehen und uns morgen oder übermorgen mal nach dem Status erkundigen.

                Ein interessantes Detail ist auch, dass der Reparaturaufwand mit einem Nicht-OEM-Teil ist diesem Fall höher sein könnte, weil diese Vorstanzungen für die Sensoren enthalten, die für die Nicht-Sensoren-Variante zugespachtelt werden müssen.

                Lackiert wird übrigens auch mit High-Tech-Farbmischung per Sensor, sagt zumindest die KI, wenn sie nicht mal wieder halluziniert...

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              #8
              Wieder eine neue Erkenntnis:

              Das spanische Abwicklungssystem zwischen den Versicherungen (CICOS) sieht vor, dass eine Versicherung einen gemeldeten Schaden innerhalb 72 h anerkennen muss oder eben widersprechen. Reagiert eine Versicherung nicht innerhalb dieser Frist, erfolgt die Anerkennung automatisch (KI Aussage). Unsere Versicherung muss also nicht länger als 72 h auf die Anerkennung durch die gegnerische Partei warten. Wenn die Autovermietung die Schadensmeldung verzögert, ändert das nichts daran, dass wir unsere Versicherung frühzeitig informiert haben. Uns versuchte man gerade zu vertrösten mit dem Hinweis, die gegnerische Versicherung habe noch nicht reagiert und wir sollten uns noch etwas gedulden. Tun wir nicht...

              Die Reparaturkosten könnten ggf. etwas unter- oder oberhalb der CICOS-Pauschale liegen, also ein kleiner Gewinn oder kleiner Verlust in der Abrechnngsbilanz bei Zurich. Schnelligkeit und Entbürokratisierung ist ja das eigentliche Ziel von CICOS. Eigentlich.

              Und wieder gilt die alte Kanarenregel: Ohne Druck läuft meistens gar nix.

              Anmerkung und kleine Kuriosität: Aktuell streitet sich chatGPT mit der google KI über diese 72 h Regel. Das scheint mehr eine CICOS-interne Verfahrensanweisung zu sein als denn eine zivilrechlich verbindliche Norm, zeigt aber mal wieder, dass KI-Nutzung ohne Ahnung von der Materie problematisch sein kann.
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                #9
                Update vom 24.6.: Zurich sagt, Allianz hätte geschrieben, dass sie nichts von einem Schaden wüssten. TopCar sagt, sie hätten den Schaden mit dem Schuldeingeständnis direkt am 13.6. an Allianz gemeldet. Außerdem erklärt Zurich, dass es wohl so läuft, dass Allianz an Zurich die Pauschale für das modulo zahlen würde. Wir sollen uns noch maximal 8 Tage gedulden.

                Mein Resumee: Niemand außer dem Geschädigten (und vielleicht der Werkstatt) hat ein Interesse an einer zügigen Abwicklung.
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