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    #1

    Doppelbesteuerung

    Ich greife hier eine etwas ältere Frage von Don Carlos auf und gebe dem Thema eine signifikantere Bezeichnung (https://www.forumteneriffa.de/forum/...los#post611011).

    Bin gerade auch mit der Thematik Doppelbesteuerung beschäftigt. Primär wegen Rentenbesteuerung in D (die stellen eine zweisprachige Bestätigung über entrichtete Steuern in D aus) und sekundär wegen ein paar Dividenden. In den Dividendenbescheinigungen wird die im jeweiligen Land entrichtete Steuer ausgewiesen. Da die Formulare nicht zweisprachig sind, ist eine offizielle Übersetzung vermutlich notwendig. Kommt wahrscheinlich sehr auf den Beamten an, ob man das braucht. Vor einigen Jahren hat bei mir mal ein generisches Muster ausgereicht, denn auf der Bestätigung der Quellensteuer stehen ja nur einige Zahlen, "brutto" und "netto" etc.

    Insgesamt muss man leider feststellen, dass zwar der Datenaustausch über Erträge zwischen den Staaten existiert, die Kenntnisse über DBA allerdings nicht bei allen Leuten, die es wissen müssten, sehr ausgeprägt sind. Im Zweifelsfall kann es besser sein, hier eben die Bruttobeträge zu versteuern, kommt halt drauf an, wieviel es ist und ob es die Mühe und die Kosten (Übersetzung, Berater) wert ist. Wenn ich die Stundensätze der hier kompetenten Steuerberater sehe, rentiert es sich bei meinen paar Dividenden nicht und hab daher auch das gros meiner Börsengeschäfts zu spanischen Banken verlagert, was im übrigen ja auch bzgl. des berüchtigten modelo 720 vorteilhaft ist, dem zwar die Zähne gezogen wurden, was aber immer noch existiert.

    Einzutragen sind die DB-Beträge jedenfalls im Kästchen 588 (doble imposicion).

    Kurios, aber nicht verwunderlich: Ich erhielt so ziemlich zeitgleich aus D und E eine Nachfrage und aus D den HInweis, dass die SegSoc eine Anfrage seitens der DRV nicht beantwortet hat und sie sich freuen würden, die Auskunft daher von mir zu bekommen.

    PS: Mit der pauschalen 5%-Rentenbesteuerung ist man nach meinem Kenntnisstand in D von weiteren Steuerpflichten entbunden und durch die Quellensteuer die Forderungen bzgl. Dividendenversteuerung in D auch abgegolten. Wehe, Markus Krall bekommt einen Einfluss auf die Politik, dann werden viele viele Leute arbeitslos, die sich heute damit beschäftigen ;-).
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    #2
    Danke für den Beitrag. Mein Anliegen war die bereits abgeführten Steuern aus meiner österreichischen Pension erstattet zu bekommen. Die mir vom Spanischen FA ausgestellten Bestätigungen meiner Zahlungen wurden vom österreichischen FA anerkannt und meine österreichischen Zahlungen wurden sodann erstattet. Mit dieser Regelung und der Handhabung des DBA bin ich zur Gänze einverstanden.

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