Mögliche Rückzahlungspflicht für Corona-Sonderbeihilfen

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Mögliche Rückzahlungspflicht für Corona-Sonderbeihilfen

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    #1

    Mögliche Rückzahlungspflicht für Corona-Sonderbeihilfen

    Es ist inzwischen schon knapp 4 Jahre her, dass durch verschiedene Organe Geldleistungen (prestaciones) zur Abmilderung des Verdienstrückgangs bzw. -ausfalls gezahlt wurden.

    Der eine oder andere Selbstständige erhält aktuell Benachrichtigungen von seiner Rückversicherung mit der Aufforderung, entweder notwendige Nachweise nachzureichen oder die gezahlten Summen ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

    Der Zeitpunkt ist wohl so gewählt, dass keine Verjährung (4 Jahre?) einsetzt.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, bestehen zum Nachweis der Berechtigung mehrere Alternativen:

    a) Keine Probleme dürften zu erwarten sein, wenn der Tätigkeitsschlüssel in den offiziellen Listen betroffener Tätigkeiten auftaucht.

    b) Ist der Tätigkeitsschlüssel nicht in den Listen betroffener Tätigkeiten enthalten, so besteht die Pflicht, den Umsatzrückgang von 75 % im Verhältnis zu einem Vergleichzeitraum nachzuweisen, der auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden kann.

    Folgender Artikel aus dem letzten Jahr lässt ahnen, welcher Bürokratieaufwand nun auf Selbstständige, Gestorias, Rückversicherer und Behörden zukommt, es sind offenbar mehr als 17 % der Selbstständigen davon betroffen, was eine Zahl von mehr als 260.000 darstellt.

    https://theobjective.com/economia/20...udas-pandemia/

    Wohl dem, der seine Buchhaltung in Ordnung hat.

    Etwas befremdlich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens, das auf November 23 datiert ist, aber erst dieser Tage zugestellt wurde.

    Immer wenn man denkt, man hat endlich Ruhe vor der Bürokratie, holt sie einen wieder ein...
    ...

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    #2
    Scheint ja kaum jemanden hier zu betreffen. Falls doch, hier noch ein recht interessanter neuerer Artikel zu möglichen Pannen bei der Beantragung bzw. möglichen Gründen einer Rückerstattungspflicht.

    https://www.escura.com/es/campana-de...los-autonomos/

    Hmmmm, das könnte u.U. auch mit dem Zustand der deutschen Wirtschaft zu tun haben und mit der anzunehmenden Situation, dass Alemania als Zahlmeister Europas künftig ausfallen könnte. Aber das ist sicher mal wieder eine VT.

    Hoffentlich müssen die spanischen Kliniken nicht irgendwann auch ihre C-Hilfen zurückerstatten.
    ...

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      #3
      Weil die Sachbearbeiterin der Gestoria, die meinen Antrag gestellt hat, gerade in Urlaub weilt, hab ich mal direkt die Rückversicherung angerufen, um mich zu erkundigen, ob bei der Beantragung etwas schief gelaufen ist.

      Antrag war demnach korrekt, aber die Anträge wurden damals zügig provisorisch genehmigt, unter dem Vorbehalt einer späteren Überprüfung. Und tatsächlich ist es wohl so, dass jetzt die notificaciones rausgegangen sind, um erstmal eine Verjährung zu vermeiden. Und zwar wohl an alle, deren CNAE nicht in den offiziellen Listen der P(l)andemie-betroffenen Branchen steht, wie z.B. in dieser hier:

      https://www.mc-mutual.com/documents/...=1585926739965

      Ist die eigene Tätigkeit dort nicht enthalten, dann bedarf es des Nachweises der Einkommenseinbußen (s.o.).

      Wer nur seinen epigrafe kennt, aber nicht die CNAE-Codierung, findet hier einen Konverter:

      https://www.iberaval.es/conversor/
      ...

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      • #4
        Noch ein interessanter Artikel zu Problemen, die bei Selbstständigen in Zusammenhang mit dem Nachweis der Bezugsberechtigung der Corona-Beihilfen auftreten können. Es geht pro Fall um mehrere tausend Euro.

        Ganz offenbar führt das Ganze zu weit unterschätzten Bürokratieaufwänden, das nur am Rande. Viel Arbeit für die Rückversicherer, die Gestorias, Anwälte, Steuerberater und natürlich für die betroffenen Selbstständigen.
        ...

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          #5
          Wie schon vermutet, wird gerade die zweite Runde im Zurückverlangen der prestaciones eingeleitet. Jetzt geht es um das nächste Quartal, also Juli bis September 2020. Naja, inzwischen hat man die Unterlagen ja schon parat, kostet nur noch ne Stunde Arbeit den ganzen Kappes einzuscannen und abzuschicken.

          Es wäre für einen geübten ITler vermutlich weniger als ein Tag Arbeit, ein kleines Programm zu schreiben, das anhand der Daten, die dem Finanzamt ja vorliegen sollten, zu checken, bei wem das Umsatzkriterium erfüllt ist, also der RÜckgang auf ich glaube 70 %.

          Es fällt auf, dass der Kriterienkatalog noch etwas länger geworden ist, unter welche Umständen der entsprechende Betrag zurückzuzahlen ist. Man zeigt sich auch in Spanien kreativ, wenn es darum geht, den Bürgern und Mittelständlern Kohle aus der Tasche zu ziehen. Ins gleiche Bild passt ja auch das FeWo-Thema.

          Jedenfalls brechen die Rückversicherer unter der Last der Prüfung der Unterlagen von Hunderttausenden Selbstständigen zusammen, die Gestorias freuen sich und der Dumme ist der kleine, fleißige Unternehmer. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Steigert nur weiter die Bürokratie und schafft Jobs für nicht wertschöpfende Tätigkeiten...
          ...

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            #6
            Durch das Freiklagen der RKI-Files hat die Angelegenheit eine neue Dimension bekommen. Da die Lockdowns nicht wissenschaftlich, sondern politisch basiert waren, dürften Verdienstausfallansprüche - auch und gerade in Zusammenhang mit zurückgeforderten Subventionen - gegen staatliche Organe in greifbare Nähe gerückt werden können. Da es offenbar mit der Haftung für politische Entscheidungen nicht weit her ist, trifft es den Steuerzahler. Aber etliches wird zusätzlich bei damals betroffenen Privatpersonen und kleineren Unternehmen hängenbleiben, das ist schon jetzt zu erkennen.
            ...

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              #7
              Und jetzt wurde das nächste Kapitel in diesem Drama aufgeschlagen: Die Rückversicherer hatten seinerzeit auch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Da die Prozesse zur Rückzahlungspflicht der Subventionen noch in vollem Gange sind, hält sich die Sozialversicherung vor Ablauf der Verjährung erst mal an den Versicherten schadlos und zieht nachträglich und quartalsweise für 2020 (und dann vermutlich auch 21) die Beiträge von den Kunden ein, ohne vorher irgendeinen Bescheid zu verschicken. Wie ein Betroffener mir erzählte, führt das bei vielen - finanziell ohnehin klammen - Selbstständigen direkt in ein ökonomisches Desaster. Er meint, die Leute werden ganz bewußt in (inzwischen deutlich verteuerte) Bankkredite getrieben.

              Tja, und angesichts der deutschen Veröffentlichungen in Sachen RKI-Files bleibt nur eins: Fassungslosigkeit und das Erinnern an den tollen Spruch "Ihr werdet nichts mehr besitzen...."
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                #8
                Inzwischen geht die Sache bis zum obersten Gerichtshof.

                https://www.lavozdegalicia.es/notici...4G23P25992.htm

                Man kann es nicht oft genug wiederholen und es scheint noch nicht in die spanische Presse vorgedrungen zu sein:

                - Es wurde eine Pandemie von der WHO verkündet
                - auf nationaler Ebene wurden Maßnahmen beschlossen, die sich im Nachhinein als wissenschaftlich unbegründet und ausschließlich politisch motiviert herausgestellt haben
                - davon waren Hunderttausende Selbstständige und Kleinbetriebe betroffen, denen quasi ein Arbeitsverbot auferlegt wurde
                - es wurden aus EU-Töpfen Gelder in dieser künstlich erzeugten Notsituation ausgezahlt
                - die Gelder werden aktuell von vielen Selbstständigen zurückverlangt
                - teilweise werden ex post auch Sozialversicherungsbeiträge eingezogen
                - zur Aufrechterhaltung der Ansprüche sind umständliche und von vielen nicht zu erbringende Nachweise erforderlich
                - für die Rückzahlungen benötigen viele Menschen Bankkredite zu inzwischen höheren Zinsen

                Nebenbei wurde mir noch bekannt, dass aktuell ähnliche Dinge mit den Subventionen für Photovoltaik passieren. Und nicht zu vergessen, die neuen Gesetze in Germoney zur Heizungsthematik.


                "Ihr werdet nichts mehr besitzen...." blablabla

                Danke - Klausi
                ...

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                  #9
                  Da erinnere ich mich eines Refraines aus der Sandkiste, wo der geforderte Wert ( ein übertragenes Spielzeug, 6 Kaugummikugeln aus dem Groschenautomaten ), dem zornroten Gesicht des Hinterfragten zu entnehmen, ihm nicht sehr genehm erschien, und er sich des gerechten Gesetzes
                  einer guten Kinderstube bewußt, und, auf dieses vertrauend, den bekannten Kinderspruch zur Geltung brachte: "Geschenkt ist geschenkt, Wiederholen ist gestohlen !"
                  ******************************************

                  ?

                  Nein, nichts Neues !

                  Kommentar


                  • SanLorenzo4
                    SanLorenzo4 kommentierte
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                    Tja, ein Geschenk war es ja offiziell nicht. Über die Bedeutung des Wortes "prestación" ist man offenbar auch unter Sprachgelehrten unterschiedlicher Auffassung, man kann es wohl als "Beihilfe", aber auch als "Geldleihe" interpretieren. Die deepl-Übersetzungen passen auch nicht wirklich, da hätten wir noch "Rückstellung", "Bestimmung" und "Vorsorge". In realiter handelt es sich in vielen Fällen wohl eher um ein "zinsloses Darlehen mit Rückforderungsmöglichkeit". Jedenfalls beschäftigt es aktuell wohl hunderttausende Personen...
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