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    #1

    Eigentümerversammlung

    Hallo ihr Lieben, mein Nachbar hat mit seiner Frau eine Wohnung bei uns in der Comunidad. Nun habe wir eine Eigentümerversammlung und er hat von seiner Frau eine Vollmacht erhalten sie zu vertreten, da sie erst in 14 Tagen nach Teneriffa kommt. Nun hat er die Vollmacht vorgelegt, aber es wurde ihm geantwortet, das diese keine Gültigkeit hat, da die Vollmacht Notariell Beglaubigt sein muß.
    Wie können das nicht glauben, er ist mit ihr verheiratet aber ist nicht als Eigentümer in der Escritura eingetragen.
    Wer weiß darüber Bescheid????
    Danke für eure Hilfe

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    #2
    Nein, eine Vollmacht muss natürlich nicht notariell beglaubigt sein (da hätten Notare ja viel zu tun).

    Möglich wäre jedoch, dass in eurer Satzung festgelegt ist, dass Ehepartner, die selbst nicht Eigentümer sind, keine Vollmacht haben (eher unwahrscheinlich) dürfen.

    https://matera.eu/artikel/vollmacht-...merversammlung



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      #3
      für eine popelige Eigentümerversammlung muß keine notarielle Vollmacht vorliegen, selbst wenn dies in den Satzungen stehen würde, das wäre dann eventuell eine clausula abusiva.
      Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
      ---
      La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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        #4
        Da soll eine Stimme unterdrückt werden !

        Schriftlich Einspruch beim Sekretär oder direkt beim Präsidenten einreichen.
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        Nein, nichts Neues !

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