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    #1

    Roller / Motorrad kaufen / anmelden auf Teneriffa

    Hallo,
    wir ziehen übernächste Woche endlich in unsere erste permanente Wohnung auf Teneriffa und ich will mir zügig einen Roller kaufen. Da habe ich eine Reihe von Fragen.
    Benötige ich zwangsweise eine Residencia, um ein Fahrzeug kaufen / anmelden zu können?
    Gibt es hier Unterschiede bei der Versteuerung/Versicherung/Führerscheinpflicht in punkto Hubraum / Leistung (analog wie in Deutschland bis/größer 125 ccm)?
    Woher bekomme ich hier eine gute und günstige KfZ-Versicherung?
    Wo melde ich das Motorrad / Roller an?
    Wie läuft das mit der KfZ-Steuer?
    Wie findet die Ummeldung statt?
    Vielen Dank für Eure Erfahrungen mit dem Thema.

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    #2
    Zitat von Luckyluciano Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wir ziehen übernächste Woche endlich in unsere erste permanente Wohnung auf Teneriffa und ich will mir zügig einen Roller kaufen. Da habe ich eine Reihe von Fragen.
    Benötige ich zwangsweise eine Residencia, um ein Fahrzeug kaufen / anmelden zu können?
    Gibt es hier Unterschiede bei der Versteuerung/Versicherung/Führerscheinpflicht in punkto Hubraum / Leistung (analog wie in Deutschland bis/größer 125 ccm)?
    Woher bekomme ich hier eine gute und günstige KfZ-Versicherung?
    Wo melde ich das Motorrad / Roller an?
    Wie läuft das mit der KfZ-Steuer?
    Wie findet die Ummeldung statt?
    Vielen Dank für Eure Erfahrungen mit dem Thema.
    Benötige ich zwangsweise eine Residencia, um ein Fahrzeug kaufen / anmelden zu können?
    ==> Meines Wissens ja. Du bekommst in Doofland auch kein Fahrzeug ohne Wohnsitz angemeldet. Jedenfalls wüsste ich nicht wie.

    Woher bekomme ich hier eine gute und günstige KfZ-Versicherung?
    ==> Da sollte nicht im Vordergrund stehen das sie günstig ist, sondern das Du die Versicherungsbedingungen verstehst. Die Versicherungen in Spanien funktionieren etwas anders als in Doofland obwohl am Ende das Gleiche drin ist - wenn man will. Bei Schippers S.L. sprcht man Deutsch... Gibt es in LC und PdlC

    Wo melde ich das Motorrad / Roller an?
    ==> Mach das nicht selbst. Es gibt Agenturen dafür - so wie in Doofland auch

    Wie läuft das mit der KfZ-Steuer?
    ==> das ist im Gegensatz zu Doofland eine Kommunalsteuer. Das bedeutet das es über 8500 verschiedene KfZ-Steuersätze gibt. Ist aber vergleichsweise günstig
    ==> Auch das kann man eine Agentur machen lassen

    Wie findet die Ummeldung statt?
    ==> Agentur machen lassen. Wichtig bei Gebrauchten ist, das hier alle Strafen und Steuerschulden Fahrzeug- / Halterbezogen sind. Du kannst also die Strafzettel des Vorbesitzers mitkaufen. Es gibt irgendwo eine Stelle (auch online meine ich) wo man das abfragen kann. Da kann ich Dir aber nichts zu sagen. Das wissen sicherlich andere besser.

    Wer Fehler findet darf sie gern berichtigen...
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      #3
      Danke luigi Kannst Du eine Agentur für Ummeldung, Anmeldung, Steuer etc. empfehlen?

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        #4
        Als ich damals bei einer Autovermietung gearbeitet habe, wurden alle Ummeldungen beim Verkauf der Mietautos immer bei dieser Gestoría erledigt, immer ohne KomplikationenScreenshot_20230122_213035.jpg

        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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          #5
          1. In Spanien kannst Du mit Fahrerlaubnis Klasse B "einfach so" 125er fahren.

          2. Du benötigst KEINE "Residencia", es reicht die N.I.E. und ein Wohnungs-Nachweis, z. B. ein Mietvertrag. Das Empadronamiento könnte hilfreich sein.

          @luigi: lies §46 FZV. Wenn Du den Paragraphen richtig liest und verstehst, was da steht, verstehst Du auch, dass man in D (fast) problemlos ohne Wohnsitz ein Auto anmelden kann. Hat mich allerdings zugegebenermassen auch ein halbstündiges persönliches Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle gekostet, das durchzusetzen.

          3. Sorry, mit Schiepers habe ich schon beim Abschluss einer Versicherung besch...eidene Erfahrungen gemacht. Persönlich bin ich mittlerweile mit meinen Fahrzeugen über die Agentur neben dem LIDL in Adeje bei der "Zuerich" versichert. Auch dort gibt es deutschsprachige Betreuung.

          Ansonsten wurde Dir ja schon geraten, die An- / Ummeldung von Fachleuten erledigen zu lassen. Solltest Du das Fahrzeug allerdings vom Händler kaufen, erledigt der oftmals auch die An- / Ummeldung für dich. Bei der Anmeldung wird dann auch gleich die erste Jahres-Steuer fällig.
          * * *

          Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

          *** Es ist ja deins. ***

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          • Dayton
            Dayton kommentierte
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            Wenn bei der Anmeldung die erste Jahressteuer fällig wird, wie wird die abgerechnet, wenn die Anmeldung im Oktober erfolgt? Das Restjahr bis Jahresende oder Oktober 22 bis Oktober 23? Die Kanaren schicken doch nur Rechnungen von März bis Juli

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          #6
          Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
          1. In Spanien kannst Du mit Fahrerlaubnis Klasse B "einfach so" 125er fahren.

          2. Du benötigst KEINE "Residencia", es reicht die N.I.E. und ein Wohnungs-Nachweis, z. B. ein Mietvertrag. Das Empadronamiento könnte hilfreich sein.

          @luigi: lies §46 FZV. Wenn Du den Paragraphen richtig liest und verstehst, was da steht, verstehst Du auch, dass man in D (fast) problemlos ohne Wohnsitz ein Auto anmelden kann. Hat mich allerdings zugegebenermassen auch ein halbstündiges persönliches Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle gekostet, das durchzusetzen.

          3. Sorry, mit Schiepers habe ich schon beim Abschluss einer Versicherung besch...eidene Erfahrungen gemacht. Persönlich bin ich mittlerweile mit meinen Fahrzeugen über die Agentur neben dem LIDL in Adeje bei der "Zuerich" versichert. Auch dort gibt es deutschsprachige Betreuung.

          Ansonsten wurde Dir ja schon geraten, die An- / Ummeldung von Fachleuten erledigen zu lassen. Solltest Du das Fahrzeug allerdings vom Händler kaufen, erledigt der oftmals auch die An- / Ummeldung für dich. Bei der Anmeldung wird dann auch gleich die erste Jahres-Steuer fällig.
          Aua, gib mal lieber nicht solche Tipps. In Spanien mit dem PKW Führerschein 125ccm zu fahren ist nur unter 2 Bedingungen legal.
          1. Der Führerschein wurde in Spanien erworben oder
          2. Der Führerschein wurde vor 1986 in Deutschland gemacht. Andere Länder lasse ich Mal unberücksichtigt. Und ja, das kann man an den Plastikkarten genau erkennen wer was fahren darf. Und nein, der Zusatz den man in Deutschland seit letztem Jahr ohne Prüfung machen kann um 125ccm zu fahren ist nicht im Ausland gültig und im Führerschein auch so gekennzeichnet

          Meine Erfahrungen mit Schippers waren zumindest OK.

          Das man ein Fahrzeug in Deutschland anmelden kann ohne das die Ordnungsmacht weiß wohin sie die Strafzettel schicken soll halte ich für ein Gerücht. Aber gut. Darum ging es ja auch eigentlich nicht.

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          • yankeedoodle
            yankeedoodle kommentierte
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            Zu Punkt 2, es muss weit vor 86 gewesen sein. Habe 81 den 3er gemacht und da gab es die Regelung schon längst nicht mehr...

          • J-Man
            J-Man kommentierte
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            Tja, Luigi, hättest Du geschwiegen ...

            Wenn Du dich doch nicht auskennst, würde es dir Blamagen ersparen, einfach mal die Klappe zu halten.

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          #7
          Wer durfte früher schon Leichtkrafträder fahren?


          Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

          Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

          Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!


          https://www.adac.de/verkehr/rund-um-...torrad-fahren/
          Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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          • yankeedoodle
            yankeedoodle kommentierte
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            Unter Leichtkrafträdern verstand man in den Achtzigern die Nachfolger der Kleinkrafträder mit 80 ccm. Mit dem alten 4er, den ich 79 gemacht hatte durfte man nur Kleinkrafträder 50 ccm mit 6,25 PS(Herkules Ultra, Kreidler Florett, Zündapp KS50 Watercooled...) und die Nachfolger Leichtkrafträder mit 80 ccm fahren. Für eine 125er war der 1er Führerschein vorgeschrieben. Eine Bezeichnung A1 oder 1B gab es zu damaliger Zeit noch nicht. Es gab noch den 5er, mit dem man 50er Mokicks bis 40 kmh fahren durfte. Meine Mama, durfte mit ihrem uralt 3er aus den 50ern noch Motorräder bis 250ccm fahren.

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          #8
          @LUIGI:

          1. Du solltest es schon lesen, wenn ich Dir sogar die Rechtsgrundlage nenne. Nochmal: Lies §46 FZV - und versuche, zu verstehen, was da steht. Wenn Du dann noch Fragen dazu hast, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall ist, beantworte ich sie Dir gerne. Was Du da derzeit allerdings rumsülzt, hat nicht das Geringste damit zu tun, ob ich in D ein Fzg. ohne deutschen Wohnsitz zulassen kann oder nicht. Ich KANN und ich habe es mittlerweile mehrfach praktiziert.

          2. Ich zitiere zum Fahren von 125ern mit der deutschen FE Klasse "B" mal:

          "Ausnahmsweise einmal nicht unbedingt zum Nachteil der Betroffenen, denn in Spanien enthält die Klasse B auch die Berechtigung zum Fahren von leichten Motorrädern bis 125 cm3, die in Deutschland der Klasse A1 entsprechen. "Man muss aber mindestens seit drei Jahren die Klasse B haben", so die Leiterin von Mallorcas Verkehrsbehörde. Laut Maria Teresa Sau Llanas ist das sogar dann anerkannt, wenn man weiterhin mit seinem alten deutschen Schein unterwegs ist."

          Quelle: https://www.mallorcamagazin.com/serv...erlaubnis.html

          Das ist vollkommen unabhängig davon, wann und auf welchem Weg (Umschreibung von alten FE-Klassen oder Neu-Erwerb) man die (deutsche) FE der Klasse "B" erworben hat. Und diese seltsame deutsche Zusatz-Schulung ist dafür auch nicht nötig. In Spanien ist "Leichtkraftrad" einfach Bestandteil von Klasse "B". Hast Du "B" länger als drei Jahre, darfst Du 125er-"Moped" fahren.

          3. Was SCHIEPERS angeht: Ich habe dort exakt geschildert, was ich wollte. Aussage der Verkäuferin: "Gibt es nicht, aber ich kann Ihnen da was Anderes anbieten!" ... Nein, danke, wollte ich nicht. Aber anschliessend habe ich bei einer eigenen Recherche im Internet genau bei der Gesellschaft, die Schiepers angeboten hat, genau das gefunden, was ich wollte, bei Schiepers beschrieben hatte und was die Verkäuferin nicht kannte (inkompetent?) oder mir aus welchem Grund auch immer nicht verkaufen wollte (Nicht kunden-orientiert und wollte mir irgendwas andrehen, das nicht meinen Bedürfnissen entsprach?). Kann ja sein, dass Du dort eine bessere, kompetentere, kundenorientiertere Beratung genossen hast, aber mich sieht dieser Laden nie wieder.
          * * *

          Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

          *** Es ist ja deins. ***

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            #9
            Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
            @LUIGI:

            1. Du solltest es schon lesen, wenn ich Dir sogar die Rechtsgrundlage nenne. Nochmal: Lies §46 FZV - und versuche, zu verstehen, was da steht. Wenn Du dann noch Fragen dazu hast, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall ist, beantworte ich sie Dir gerne. Was Du da derzeit allerdings rumsülzt, hat nicht das Geringste damit zu tun, ob ich in D ein Fzg. ohne deutschen Wohnsitz zulassen kann oder nicht. Ich KANN und ich habe es mittlerweile mehrfach praktiziert.

            2. Ich zitiere zum Fahren von 125ern mit der deutschen FE Klasse "B" mal:

            "Ausnahmsweise einmal nicht unbedingt zum Nachteil der Betroffenen, denn in Spanien enthält die Klasse B auch die Berechtigung zum Fahren von leichten Motorrädern bis 125 cm3, die in Deutschland der Klasse A1 entsprechen. "Man muss aber mindestens seit drei Jahren die Klasse B haben", so die Leiterin von Mallorcas Verkehrsbehörde. Laut Maria Teresa Sau Llanas ist das sogar dann anerkannt, wenn man weiterhin mit seinem alten deutschen Schein unterwegs ist."

            Quelle: https://www.mallorcamagazin.com/serv...erlaubnis.html

            Das ist vollkommen unabhängig davon, wann und auf welchem Weg (Umschreibung von alten FE-Klassen oder Neu-Erwerb) man die (deutsche) FE der Klasse "B" erworben hat. Und diese seltsame deutsche Zusatz-Schulung ist dafür auch nicht nötig. In Spanien ist "Leichtkraftrad" einfach Bestandteil von Klasse "B". Hast Du "B" länger als drei Jahre, darfst Du 125er-"Moped" fahren.
            ​​​​​​Machen wir es kurz. Schau auf deine Plastikkarten auf der Führerschein steht. Ist dort eine Fahrerlaubnis für 125ccm eingetragen darfst du fahren. Ansonsten nicht. Das gilt für ganz Europa. Ohne Ausnahme. Punkt. Du darfst aber gerne mit der spanischen Polizei bei einer Verkehrskontrolle diskutieren wenn dir das persönlich Freude bereitet. Die Wahrheit steht auf dieser Plastikkarte. Und nur dort, egal wer wann was wem alles erzählt und meint.

            Ich muss und will hier keine Lanze für Schippers brechen. Meine Erfahrungen waren und sind gut. Du hast andere gemacht. Das ist OK. Daraus eine generelle Handlungsanleitung oder Empfehlung abzuleiten ist hochgradig unseriös. Auch das kann man wohl kaum wegdiskiutieren. Aber jeder ist seines Glückes Schmied und kann seine Versicherungen dort abschließen wo er sich besten aufgehoben fühlt.

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            • J-Man
              J-Man kommentierte
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              Gut, machen wir es kurz: Du hast keinen Plan vom spanischen FE-Recht und versuchst, die deutsche Rechtslage auf Spanien zu übertragen, was nicht funktioniert. Punkt.

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            #10
            J-Man, willst du jetzt ernsthaft die Gültigkeit von europäischen Führerscheinen anzweifeln?

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            • J-Man
              J-Man kommentierte
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              Du kannst nicht mal "Führerschein" von "Fahrerlaubnis" unterscheiden und willst mit jemandem diskutieren, der u. a. im Verkehrsrecht ausgebildet ist? Mach' Dich nicht noch lächerlicher als bisher schon ...

              Weitere "Diskussionen" zu dem Thema sind unnötig. Letztendlich ist mir vollkommen egal, wer hier mit welcher FE rumrollert und wer nicht.

              Ich bin hier also jetzt raus ...

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            #11
            Dass man mit Dir keine zivilisierte Unterhaltung führen kann, lieber J-Man, hast Du schon oft genug bewiesen, ganz unabhängig davon, ob Du DIch mit einem Thema auskennst oder auch nicht. Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis mögen fachlich nicht das Gleiche sein, im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie aber synonym eingesetzt. Was die Gültigkeit der verschiedenen Exemplare für welche Fahrzeuge auch immer angeht, da halt ich mich lieber raus. Ich hab auch noch den alten 3er aus D und der wurde mir hier in einen AM und A1 umgewandelt. Zu A1 findet man "El carnet de moto A1 permite conducir motocicletas (incluido un sidecar) con una cilindrada máxima de 125 centímetros cúbicos y una potencia máxima de 11 kW (unos 15 CV)."

            Geht offensichtlich um Hubraum und Leistung.

            Da ich keine Ambitionen habe, auf meine alten Tage noch auf Motorräder umzusteigen, halt ich mich da raus.
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              #12
              Hallo liebe Leute,
              J-Man luigi SanLorenzo4
              Ich habe Eure Diskussion mit Spannung verfolgt.
              Also ich habe die A Klasse - darf in Deutschland als ALLES fahren. Meine Frau hat B. Was darf sie auf den Kanaren fahren?
              Gibt es eine unterschiedliche Behandlung der Hubraumklassen in punkto Versicherung, Steuern?
              Brauchen wir zur Anmeldung / Ummeldung eines Fahrzeugs die Residencia oder nicht?
              Habt Ihr Tipps zu Versicherung, Anmeldung etc.?
              Wie läuft das hier, wenn man einen deutschen Führerschein umschreiben lassen will?
              Vielen Dank!

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