Zahnarztrechnung für Implantate

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    #1

    Zahnarztrechnung für Implantate

    Ich habe mir hier auf der Insel 4 Zahnimplantate setzen lassen. Die Zahnklinik stellt mir nur eine Gesamtkosten Rechnung aus. Da ich es bei meiner Beihilfe einreichen muss, muss ich irgendwie eine deutsche Rechnung sehen, wie die Kosten ausgegliedert sind, damit die Zahnklinik es mir so ausstellen kann. Hat jemand eine solche Rechnung?
    Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.
    Liebe Grüße

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    #2
    Da noch keine Antwort da ist, hab ich mal gegoogelt. Zitat:

    "Wichtig ist, dass die Rechnung korrekt ausgestellt wird. Die Beihilfevorschriften verlangen, dass sie nach dem Honorar des Zahnarztes sowie den Labor- und Materialkosten aufgeschlüsselt sind. Die Laborkosten werden ggf. durch eine eigene Laborkostenrechnung nachgewiesen, welche die Aufstellung der Kosten enthält, die im eigenen Labor der Praxis entstanden sind."

    Quelle: https://www.zahnarzt-drseidel.de/bei...n-einen-antrag
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      #3
      Ich bin Zahnarzt im Norden. Wichtig ist, daß man die Versicherung erst mal aufwärmt und sich erkundigt, ob man von ihnen eine Zahlung erwarten kann. Diese fordern dann einen Kostenvoranschlag an. Wenn dieser passt, wird vom ZA die Leistung erfüllt. Danach wird eine Rechnung an die Versicherung geschickt. Hat bis jetzt immer hier geklappt. Allerdings ist der formelle Aufwand groß und irgendwelche spanischen Kliniken kriegen das nicht auf die Reihe. Such dir demnächst einen deutschen ZA.

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      • bugsi
        bugsi kommentierte
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        Fakt ist, Beihilfevorschriften gliedern sich in Bundes- und Länderbeihilfen und sind nicht
        einheitlich geregelt was die einzelnen Abrechnungskostenpunkte anbelangt.


        Bezgl der Zahnarztabrechnung bei der Versicherung hängt die Erstattung davon ab
        was versichert ist. Bei einer kompletten rundum Zahnversicherung ist die Erstattung
        im jeweiligen % Bereich dann 100%.

        Bei der Beihilfe sind die jeweiligen Erstattungskosten in jedem medizinischen Bereich
        detailliert aufgeführt was erstattungsfähig ist.

        Empfehlenswert ist eine vorherige schriftliche Anfrage was bei welchem Eingriff erstattet wird.
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