Gobierno de Canarias ordnet vorsorgliche Einstellung der Arbeiten an Cuna del Alma an

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    Gobierno de Canarias ordnet vorsorgliche Einstellung der Arbeiten an Cuna del Alma an





    Die Abteilung für den ökologischen Übergang, den Kampf gegen den Klimawandel und die Raumplanung der Kanarischen Regierung hat am heutigen Donnerstag dem Bauunternehmen Segunda Casa Adeje S.L. mitgeteilt, dass die Arbeiten an dem Tourismusprojekt Cuna del Alma in der Gemeinde Adeje auf Teneriffa vorsorglich eingestellt werden, da die Gefahr besteht, dass die geschützte Wildflora geschädigt wird, nachdem die verschiedenen Beschwerden der Vereinigung Salvar la Tejita geprüft wurden. Diese Entscheidung wurde allen betroffenen Parteien mitgeteilt, einschließlich der Umweltgruppe, dem Rathaus von Adeje und dem Cabildo von Teneriffa.



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    Die Exekutive hat diese Entscheidung getroffen, nachdem das Vorkommen der Viborina triste (Echium triste) auf den vom Projekt betroffenen Flächen sowohl vom regionalen Dienst für biologische Vielfalt als auch von der Agentur für den Schutz der natürlichen Umwelt bestätigt wurde. Darüber hinaus hat der Bauträger das Vorhandensein dieser Pflanze und die Beeinträchtigung durch die Arbeiten förmlich anerkannt.

    Das Gesetz 4/2010 vom 4. Juni über den Katalog der geschützten Arten auf den Kanarischen Inseln nimmt Echium triste in Anhang IV in die Kategorie "Besonderer Schutz" auf, die jenen wildlebenden Arten vorbehalten ist, die aufgrund ihres wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturellen Wertes oder wegen ihrer Einzigartigkeit oder Seltenheit in einem Teil des kanarischen Territoriums besondere Aufmerksamkeit verdienen.



    Bei einem der letzten Besuche in dem Gebiet, genauer gesagt in dem als Los Goros bekannten Gebiet, in dem keine Arbeiten durchgeführt wurden, wurden Exemplare von Echium triste sowie Hunderte von Setzlingen gefunden, da die jüngsten Regenfälle Ende September und Anfang Oktober den Samenvorrat im Boden reaktiviert haben, was nicht nur bestätigt, dass es einen neuen Populationskern dieser geschützten Art gibt, sondern auch, dass ihr Lebensraum die notwendigen Bedingungen für die optimale Entwicklung neuer Exemplare aufweist.

    Das Regionalministerium hat den Antrag des Projektträgers auf Umsiedlung dieser Pflanze ebenfalls negativ beschieden, da es nur eine Reihe von Ausnahmen gibt, die diesen Eingriff zulassen, und keine davon auf den vorliegenden Fall zutrifft. Diese Ausnahmen gelten unter anderem bei schädlichen Auswirkungen dieser Pflanzensorte auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit, zur Verhinderung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereien oder der Wasserqualität, aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses erster Ordnung oder aus Gründen der Forschung oder Bildung.

    Um die derzeitige Verbreitung und das Potenzial dieser neuen Pflanzenpopulation festzustellen, wird es als notwendig erachtet, eine detaillierte Kartierung des gesamten Gebiets vorzunehmen, das von der Teilrevision des Allgemeinen Bebauungsplans von Adeje im Sektor SO-6 "Puertito de Adeje" betroffen ist, einschließlich der Gebiete, in denen die Arbeiten durchgeführt werden, und eine geeignete Probenahmemethode zu entwickeln, die eine angemessene Überwachung der Viborina triste und ihrer künftigen Entwicklung in den Gebieten mit potenzieller Ausbreitung ermöglicht, zusätzlich zu den anderen Arten, die in der eingegangenen Beschwerde genannt wurden.


    Aus all diesen Gründen und in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine Fläche von 500.000 Quadratmetern handelt und es unmöglich ist, bei Routinebesuchen eine erschöpfende Analyse aller von dem Projekt betroffenen Flächen vorzunehmen, wurde die Anordnung zur Einstellung der Arbeiten übertragen, bis ein sehr viel detaillierteres Aktionsprotokoll erstellt werden kann, wodurch gewährleistet wird, dass die oben genannte Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.

    Sobald die Ergebnisse dieser Studien vorliegen, kann eine neue Präventivmaßnahme festgelegt werden, die darin besteht, dass der Projektträger verpflichtet wird, so viele Änderungen an dem Projekt vorzunehmen, wie die Generaldirektion für die Bekämpfung des Klimawandels für die Erhaltung der Exemplare der gefährdeten Flora in seinem Entwicklungsgebiet für notwendig hält.

    Nach der Zustellung dieser vorsorglichen Aussetzungsanordnung haben der Bauträger Segunda Casa Adeje S.L. und die anderen benachrichtigten Stellen 15 Tage Zeit, um die entsprechenden Behauptungen aufzustellen. Die Abteilung für ökologische Umstellung, Kampf gegen den Klimawandel und Raumordnung der Kanarischen Regierung prüft derzeit ebenfalls alle vorgelegten Unterlagen, um festzustellen, ob für dieses Projekt von Anfang an eine Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich war.


    https://www.eldia.es/tenerife/2022/1...-78424695.html
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