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    #1

    Vollmacht für Kinder

    Hallo,

    unsere Mutter lebte in den letzten Jahren auf Teneriffa. Aus gesundheitlichen Gründen lebt sie derzeit wieder in Deutschland. Wie erhalte ich eine Vollmacht für Teneriffa/Spanien um verlorengegangene Papiere neu zu beschaffen, oder auch Verträge zu kündigen bzw. neu abzuschließen, also eine Generalvollmacht. In Deutschland ist dies ja ganz einfach, diese kann man selbst aufsetzen oder auch von einem Notar aufsetzen lassen. Wie läuft dies für Spainen. Kann ich selbst eine spanischsprachige Vollmacht erstellen und diese von meiner Mutter unterschreiben lassen? Muss diese eine bestimmte Form haben? Hat hier ein nettes Forumsmitglied ggf. Erfahrung oder Informationen?
    Freue mich auf eure Rückmeldung. VG

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    #2
    Da würde ich mich mal an ein spanisches Konsulat in Deutschland wenden. Generalvollmacht = poder general. Möglicherweise verfügt das jeweilige Konsulat selbst über einen Notar. Am besten mal anrufen.

    https://www.exteriores.gob.es/es/Pag...=poder+general

    Seite in Spanisch oder auch Englisch, aber vermutlich spricht man dort auch Deutsch.
    ...

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      #3
      Ich hab für einen anderen Zweck eine Vollmacht beim Notar auf Deutsch/Spanisch erstellen lassen. Diese musste dann noch vom Gericht mit einer Apostille für Spanien versehen werden (Notar drauf hinweisen!).

      So konnte ich sie für meine Zwecke in Teneriffa einsetzen.

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        #4
        Wir sind auch gerade dabei unsere Wohnung auf unseren Sohn zu überschreiben.
        Die Vollmacht wurde wie von MrGenius beschrieben erstellt, uns half dabei ein Anwalt in Puerto de La Cruz
        Der Notar in Bremen (mit spanischer Zulassung) und der Anwalt in PdlC ergänzten sich super
        thomas.doering@lasko-solutions.de


        Leben ist nicht genug, sagte der Schmetterling.
        Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man auch haben.
        (H. C. Andersen)

        Ich habe keine schlechten Eigenschaften. Gar keine !
        Naja, vielleicht doch eine einzige: ich bin nicht ganz ehrlich ...

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          #5
          Vielen Dank für das Feedback. Mich würde noch interessieren, welche Kosten dabei für Rechtsanwalt und Notar entstanden sind? Muss der Notar in Deutschland die Vollmacht nur beglaubigen, oder beurkunden. Die Beglaubigung ist ja um einiges günstiger als die Beurkundung. Die Beglaubigung kostet im Gegensatz zur Beurkundung weit unter 100 EUR, wohin die Beurkundung je nach Vermögen schnell mehrere hundert EUR kostet.

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            #6
            Wir haben gerade mit einem Anwalt das Thema spanische Patientenverfügung und Generalvollmacht besprochen. Wichtig ist bei der Generalvollmacht dass diese nur zu Lebzeiten der betreffenden Person gilt. Sie erlöscht automatisch mit dem Tode der betreffenden Person

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              #7
              Das ist korrekt. Falls du noch eine Aussage über die Kosten machen kannst, würde ich mich freuen. VG

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                #8
                Die Erteilung einer Generalvollmacht unterscheidet sich erheblich zwischen deutschem und spanischen Recht, nach spanischem Recht ist diese weit komplizierter.

                Nach deutschem Recht erlischt sie auch NICHT automatisch mit dem Tod des Erblassers, sondern muss durch die Erben widerrufen werden.

                Nach spanischem Recht erlischt sie mit dem Tod des Erblassers automatisch.

                Anzuwenden ist die Rechtssprechung des Landes, in welchem die Vollmacht geltend gemacht werden soll - in deinem Fall also spanisches Recht.

                Ich füge mal ein paar hilfreiche links hinzu. Ich würde mich an einen Anwalt/Notar für deutsch-spanisches Recht wenden, der dir behilflich sein kann.

                Generalvollmacht in Spanien (wf-salinas.com)

                Vollmachten im internationalen Rechtsverkehr (ra-pagliaro.eu)

                und das gilt nur für deutsches Recht:

                Wann erlischt eine vom Erblasser erteilte Vollmacht? (erbrecht-ratgeber.de)

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                  #9
                  Wir haben knapp 300 Euro bezahlt, incl. Übersetzung und Apostille


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