Ausdrückliches Verbot des Radfahrens auf den Wegen von Anaga

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    Ausdrückliches Verbot des Radfahrens auf den Wegen von Anaga

    Das Cabildo von Teneriffa hat den Masterplan für die Nutzung und Verwaltung des Parque Rural de Anaga durch eine geringfügige Änderung aktualisiert, die zwei Monate lang zur öffentlichen Information ausgelegt wird. Dieser Wandel ist auf die Notwendigkeit zurückzuführen, bestimmte Praktiken zu legalisieren, die zum Teil mit der Viehzucht und der traditionellen Landwirtschaft und zum Teil mit dem Sport zusammenhängen. Im letztgenannten Abschnitt wird die Forderung erhoben, dass der Masterplan ausdrücklich ein Verbot des Radfahrens auf den Anaga-Wegen enthalten sollte.


    Es wird darauf hingewiesen, dass "die Nutzung der Wege für das Downhill-Radfahren aufgrund der hohen Geschwindigkeit, die für diese Aktivität charakteristisch ist, ein alarmierendes Sicherheitsproblem für die Wanderer, die diese Wege nutzen, darstellt, zusätzlich zu den Problemen bei der Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche der Wege aufgrund der Befahrung durch Fahrräder. Aus all diesen Gründen wird vorgeschlagen, das Verbot des Radfahrens abseits von Straßen und Wegen in den Zonen mit eingeschränkter Nutzung auf den gesamten Naturraum auszudehnen". Das bedeutet, dass Fahrräder nur auf Straßen und Wegen erlaubt sind, niemals auf Fußwegen oder in den so genannten Sperrzonen.


    Außerdem wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern auf der Strecke aufgehoben, so dass sie von den Betreibern des Landparks mit einer niedrigeren Geschwindigkeit geregelt werden kann.


    Die Änderung des Masterplans verbietet auch den ausdrücklichen Verkehr von Quads im ländlichen Park, da er dies bisher nicht vorsah, so dass der Artikel 42 dahingehend geändert wird, dass die Ausübung von Trial, Enduro, Motocross, Quads oder jeder Art von Aktivität ähnlicher Art, die eine Beeinträchtigung der natürlichen Umwelt verursacht, verboten wird.


    In der Absicht, die natürliche Umwelt zu schützen, wird auch Artikel 42 Absatz 35 in Bezug auf das Wandern dahingehend geändert, dass dieses nur auf den gekennzeichneten Wegen erfolgen darf und es generell verboten ist, abseits der Wege zu gehen. "Mit dem Verbot des Querfeldeinlaufens werden die Schäden, die diese Aktivität an der Vegetation, den Böden, den Bedingungen für Wildtiere usw. verursacht und die sich auf den Naturschutz auswirken, gemildert".

    Der neue Wortlaut dieses Absatzes würde dann wie folgt lauten: "Der Fußgängerverkehr abseits der bestehenden Wege und Pfade, außer aus Gründen der Verwaltung, der Erhaltung, der Forschung, der Sicherheit und in Notfällen".


    Was schließlich die Sportveranstaltungen betrifft, so wird der Artikel, der diese regelt, dahingehend geändert, dass sie nicht genehmigt werden können, wenn sie eine Gefahr für die Werte des Parks darstellen.

    https://diariodeavisos.elespanol.com...eros-de-anaga/
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