Der Gerichtshof der Europäischen Union beschliesst...

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    Der Gerichtshof der Europäischen Union beschliesst...

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag das System von Sanktionen des Finanzministeriums gegen Steuerzahler, die ihr Vermögen und ihren Besitz im Ausland nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erklären, für rechtswidrig erklärt. Er kam zu dem Schluss, dass es sich um eine "unverhältnismäßige" Maßnahme handelt, die gegen das EU-Recht verstößt.

    In seinem Urteil stellte der Gerichtshof der EU fest, dass solche Geldbußen "eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen" und daher gegen EU-Recht verstoßen.

    Im Juli letzten Jahres hat auch der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union das Sanktionssystem des Finanzministeriums für rechtswidrig erklärt.
    Die Kommission hat 2015 eine Warnung an Spanien gerichtet

    Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, als die Europäische Kommission beschloss, Spanien zu rügen, weil es von gebietsansässigen Steuerpflichtigen verlangt, im Ausland gehaltene Immobilien, Bankkonten oder Finanzanlagen zu melden. Da keine Lösungen gefunden wurden, hat Brüssel den Fall im Juni 2019 vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

    Die EU-Exekutive betrachtete die im "720er-Modell" vorgesehenen Strafen als diskriminierend, da die Geldstrafen für ähnliche Verstöße auf nationaler Ebene viel niedriger sind. Bei Vermögenswerten im Ausland kann die Strafe sogar den Wert des Vermögens übersteigen. Eine Idee, der der EU-Gerichtshof zugestimmt hat.

    Die spanischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass in Spanien ansässige Personen, die ihre im Ausland gehaltenen Vermögenswerte und Rechte nicht, unvollständig oder verspätet anmelden, mit der Nacherhebung der Steuer sowie mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden.

    In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das spanische Recht die Nichteinhaltung der Meldepflicht "mit sehr hohen Pauschalstrafen ahndet, da sie für jede einzelne Information oder Informationsgruppe verhängt werden; sie sind je nach Fall mit einem Mindestbetrag von 1.500 oder 10.000 Euro verbunden und ihr Gesamtbetrag ist nicht begrenzt".
    "Extrem repressiver Charakter" der Geldbuße

    In seinem Urteil stellte der EU-Gerichtshof den "extrem repressiven Charakter" der hohen Geldstrafe fest. Er betonte, "dass die Kumulierung mit den zusätzlichen festgesetzten Geldbußen in vielen Fällen dazu führen kann, dass der Gesamtbetrag der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Beträge 100 % des Wertes seiner Vermögenswerte oder Rechte im Ausland übersteigt".

    In seiner Überprüfung hat der Gerichtshof der EU festgestellt, dass Spanien seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem freien Kapitalverkehr nicht nachgekommen ist. Darin heißt es, dass die Steuerverwaltung die Möglichkeit hat, eine Verjährung zugunsten des Steuerpflichtigen anzufechten.

    Er vertrat die Auffassung, dass eine solche Praxis "gegen das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit" verstößt. Indem der spanische Gesetzgeber die Nichteinhaltung einer Meldepflicht mit derart schwerwiegenden Folgen belegt, geht er über das hinaus, was zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Steuerkontrollen und der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erforderlich ist", so der TUE in seiner Stellungnahme.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag das System von Sanktionen des Finanzministeriums gegen Steuerzahler, die ihr Vermögen und ihren Besitz im Ausland nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erklären, für rechtswidrig erklärt. Er kam zu dem Schluss, dass es sich um eine "unverhältnismäßige" Maßnahme handelt, die gegen das EU-Recht verstößt.

    In seinem Urteil stellte der Gerichtshof der EU fest, dass solche Geldbußen "eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen" und daher gegen EU-Recht verstoßen.

    Im Juli letzten Jahres hat auch der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union das Sanktionssystem des Finanzministeriums für rechtswidrig erklärt.
    Die Kommission hat 2015 eine Warnung an Spanien gerichtet

    Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, als die Europäische Kommission beschloss, Spanien zu rügen, weil es von gebietsansässigen Steuerpflichtigen verlangt, im Ausland gehaltene Immobilien, Bankkonten oder Finanzanlagen zu melden. Da keine Lösungen gefunden wurden, hat Brüssel den Fall im Juni 2019 vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

    Die EU-Exekutive betrachtete die im "720er-Modell" vorgesehenen Strafen als diskriminierend, da die Geldstrafen für ähnliche Verstöße auf nationaler Ebene viel niedriger sind. Bei Vermögenswerten im Ausland kann die Strafe sogar den Wert des Vermögens übersteigen. Eine Idee, der der EU-Gerichtshof zugestimmt hat.

    Die spanischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass in Spanien ansässige Personen, die ihre im Ausland gehaltenen Vermögenswerte und Rechte nicht, unvollständig oder verspätet anmelden, mit der Nacherhebung der Steuer sowie mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden.

    In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das spanische Recht die Nichteinhaltung der Meldepflicht "mit sehr hohen Pauschalstrafen ahndet, da sie für jede einzelne Information oder Informationsgruppe verhängt werden; sie sind je nach Fall mit einem Mindestbetrag von 1.500 oder 10.000 Euro verbunden und ihr Gesamtbetrag ist nicht begrenzt".
    "Extrem repressiver Charakter" der Geldbuße

    In seinem Urteil stellte der EU-Gerichtshof den "extrem repressiven Charakter" der hohen Geldstrafe fest. Er betonte, "dass die Kumulierung mit den zusätzlichen festgesetzten Geldbußen in vielen Fällen dazu führen kann, dass der Gesamtbetrag der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Beträge 100 % des Wertes seiner Vermögenswerte oder Rechte im Ausland übersteigt".

    In seiner Überprüfung hat der Gerichtshof der EU festgestellt, dass Spanien seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem freien Kapitalverkehr nicht nachgekommen ist. Darin heißt es, dass die Steuerverwaltung die Möglichkeit hat, eine Verjährung zugunsten des Steuerpflichtigen anzufechten.

    Er vertrat die Auffassung, dass eine solche Praxis "gegen das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit" verstößt. Indem der spanische Gesetzgeber die Nichteinhaltung einer Meldepflicht mit derart schwerwiegenden Folgen belegt, geht er über das hinaus, was zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Steuerkontrollen und der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erforderlich ist", so der TUE in seiner Stellungnahme.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag das System von Sanktionen des Finanzministeriums gegen Steuerzahler, die ihr Vermögen und ihren Besitz im Ausland nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erklären, für rechtswidrig erklärt. Er kam zu dem Schluss, dass es sich um eine "unverhältnismäßige" Maßnahme handelt, die gegen das EU-Recht verstößt.

    In seinem Urteil stellte der Gerichtshof der EU fest, dass solche Geldbußen "eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen" und daher gegen EU-Recht verstoßen.

    Im Juli letzten Jahres hat auch der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union das Sanktionssystem des Finanzministeriums für rechtswidrig erklärt.
    Die Kommission hat 2015 eine Warnung an Spanien gerichtet

    Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, als die Europäische Kommission beschloss, Spanien zu rügen, weil es von gebietsansässigen Steuerpflichtigen verlangt, im Ausland gehaltene Immobilien, Bankkonten oder Finanzanlagen zu melden. Da keine Lösungen gefunden wurden, hat Brüssel den Fall im Juni 2019 vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

    Die EU-Exekutive betrachtete die im "720er-Modell" vorgesehenen Strafen als diskriminierend, da die Geldstrafen für ähnliche Verstöße auf nationaler Ebene viel niedriger sind. Bei Vermögenswerten im Ausland kann die Strafe sogar den Wert des Vermögens übersteigen. Eine Idee, der der EU-Gerichtshof zugestimmt hat.

    Die spanischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass in Spanien ansässige Personen, die ihre im Ausland gehaltenen Vermögenswerte und Rechte nicht, unvollständig oder verspätet anmelden, mit der Nacherhebung der Steuer sowie mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden.

    In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das spanische Recht die Nichteinhaltung der Meldepflicht "mit sehr hohen Pauschalstrafen ahndet, da sie für jede einzelne Information oder Informationsgruppe verhängt werden; sie sind je nach Fall mit einem Mindestbetrag von 1.500 oder 10.000 Euro verbunden und ihr Gesamtbetrag ist nicht begrenzt".
    "Extrem repressiver Charakter" der Geldbuße

    In seinem Urteil stellte der EU-Gerichtshof den "extrem repressiven Charakter" der hohen Geldstrafe fest. Er betonte, "dass die Kumulierung mit den zusätzlichen festgesetzten Geldbußen in vielen Fällen dazu führen kann, dass der Gesamtbetrag der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Beträge 100 % des Wertes seiner Vermögenswerte oder Rechte im Ausland übersteigt".

    In seiner Überprüfung hat der Gerichtshof der EU festgestellt, dass Spanien seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem freien Kapitalverkehr nicht nachgekommen ist. Darin heißt es, dass die Steuerverwaltung die Möglichkeit hat, eine Verjährung zugunsten des Steuerpflichtigen anzufechten.

    Er vertrat die Auffassung, dass eine solche Praxis "gegen das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit" verstößt. Indem der spanische Gesetzgeber die Nichteinhaltung einer Meldepflicht mit derart schwerwiegenden Folgen belegt, geht er über das hinaus, was zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Steuerkontrollen und der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung erforderlich ist", so der TUE in seiner Stellungnahme.

    https://rtvc.es/el-tue-declara-ilega...el-extranjero/

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    #2
    Trifft nur auf Residenten zu

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      #3
      endlich mal ne gute Nachricht
      Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
      ---
      La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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        #4
        Zitat von elfevonbergen Beitrag anzeigen
        endlich mal ne gute Nachricht
        in wie fern?

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          #5
          Zitat von sol Beitrag anzeigen

          in wie fern?
          Was geht es den Spanischen Staat an ob und wieviel ein Resident an Bankguthaben in seinem eigenen Land hat?
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

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            #6
            Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen

            Was geht es den Spanischen Staat an ob und wieviel ein Resident an Bankguthaben in seinem eigenen Land hat?
            Das sind halt europäische Gesetze, ob es einem gefällt, oder nicht: du musst am Ort deiner Residencia dein gesamtes weltweites Vermögen anmelden und versteuern.

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            • windus1947
              windus1947 kommentierte
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              Genau deshalb würde ich niemals eine Residencia beantragen, mir reichen die 180 Tage völlig aus.
              Unser Vermögen besteht schließlich aus versteuertem Einkommen und geht daher niemanden etwas an.

            • SanLorenzo4
              SanLorenzo4 kommentierte
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              "Unser Vermögen besteht schließlich aus versteuertem Einkommen und geht daher niemanden etwas an. " So sehe ich das auch. Hilft aber nix. Siehe unten...

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            #7
            Zitat von sol Beitrag anzeigen

            Das sind halt europäische Gesetze, ob es einem gefällt, oder nicht: du musst am Ort deiner Residencia dein gesamtes weltweites Vermögen anmelden und versteuern.
            Es ging aber eben nicht um die Versteuerung. Das könnte man ja nachvollziehen. Aber selbst wenn Du Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und LV´s angegeben hast, hat das keineswegs vor der Möglichkeit einer drastischen Bestrafung geschützt. Und die Strafen waren im Einzelfall sogar höher als das angelegte Vermögen. Ich hatte von der Sache auch nur mehr oder minder durch Zufall erfahren. Und die Wochen bis zur Abgabe des extrem kompliziert zu erstellenden (nur ganz wenige Steuerberater kennen da die Details) modelo waren die Hölle. Viele wissen bis heute nix davon.

            Heute hab ich den Eindruck, als ob Spanien innerhalb der EU damit so eine Art Pilotland für die Anlage von Vermögensregistern ist und ähnliches nach und nach EU-weit kommt.
            ...

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            • #8
              Das DIng ist dennoch nicht vom Tisch. Spanien wird wohl die umstrittene Höhe der Sanktionen und die NIcht-Verjährung modifizieren müssen. Zumindest verstehe ich das so:

              Luxemburgo ratifica el criterio de Bruselas y considera contrario a derecho el régimen sancionador del modelo 720. La decisión abre la puerta a una avalancha de reclamaciones con un coste potencial millonario para las arcas públicas
              ...

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                #9
                Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                Das DIng ist dennoch nicht vom Tisch. Spanien wird wohl die umstrittene Höhe der Sanktionen und die NIcht-Verjährung modifizieren müssen. Zumindest verstehe ich das so:
                Es geht wohl vordringlich nur um die exorbitanten Strafzahlungen, nicht um die Meldepflicht

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                #10
                Deshalb sind wir Noresidente

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                • elfevonbergen
                  elfevonbergen kommentierte
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                  naja, illegal möchte ich hier nicht wohnen.
                  kann schlimmstenfalls auch arg ins Auge gehen.
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                #11
                zu den vielen Wohnsitzen paßt dann aber nicht deine Aussage daß du "deshalb" Noresidente" bist, sondern du wohnst hier nicht mehr als die Hälfte des Jahres, also lieber bei der Wahrheit bleiben als zu beleidigen.

                Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                ---
                La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                  #12
                  Zitat von elfevonbergen Beitrag anzeigen
                  zu den vielen Wohnsitzen paßt dann aber nicht deine Aussage daß du "deshalb" Noresidente" bist, sondern du wohnst hier nicht mehr als die Hälfte des Jahres, also lieber bei der Wahrheit bleiben als zu beleidigen.
                  Das Thema ist für dich zu komplex, was hat ein Wohnsitz mit dem Steuerwohnsitz zu tun ?

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                  • #13
                    Ist ja auch keine neue Nachricht, dass die EU da mit Vorbereitungsarbeiten beschäftigt ist. Spanien war/ist halt das Pilotland, so wie Österreich das Pilotland für die Impfpflicht ist. Und Deutschland scheint mir aktuell die Testzone zu sein, um rauszubekommen, wann die Schmerzgrenze des Volkes in Sachen Politiker-Lügen erreicht ist.
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                      #14
                      Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                      Das DIng ist dennoch nicht vom Tisch. Spanien wird wohl die umstrittene Höhe der Sanktionen und die NIcht-Verjährung modifizieren müssen. Zumindest verstehe ich das so:
                      Das Thema ist viel verzwickter, als sich das Lieschen Müller vorstellt.
                      Erst einmal ist es wichtig, das man nachweislich Steuern bezahlt, dann ist die Frage Inner- oder aussereuropäisches Ausland. Dann muss man klären welches Land auf diesem Erdball ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland/ Spanien hat. Dann hat nicht jedes Land automatisch ein Steuerhilfeabkommen mit Spanien/ Deutschland. Wann man sich wo aufhält ist heutzutage nicht besonders wichtig, da man das ja auch kaum nachweisen kann. Ausserdem gilt die 180 Tagesfrist in Spanien oder in Europa? Ausserdem gelten bei lángerer Aufenthaltsdauer über 180 Tage als Noresident Ausnahmen, wenn alle Steuern im In- und Ausland nachweislich bezahlt wurden, und die hier in Teneriffa erwirtschafteten Gewinne ordentlich versteuert wurden, mit einem höheren Steuersatz als die Residenten. ( 24% statt 19% )Wenn man in einem anderen Land gezwungendermassen seine Residenz nicht auflösen kann, gibt es eine Duldungsbescheinigung, zumal man bei Personen, die schon ewig einen Zweit, dritt oder Viertwohnsitz auf der Insel haben, besonders tolerant ist.
                      @ Elfe: es ist nicht einfach mit einem europäischen Pass sich in einem europáischen Land illegal aufzuhalten, das man bei Beweisen bei manchen Leuten ein Vergehen gegen die Meldegesetze nachweisen und bestrafen wird ist lachhaft.

                      Zweitwohnsitz "No-Residentes"


                      Haben Sie Ihren Steuerwohnsitz nicht in Spanien, besitzen jedoch Immobilien in Spanien oder erhalten andere Einkünfte mit Quelle in Spanien, ist grundsätzlich die so gennante Nichtresidentensteuer zu zahlen.

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                      • #15
                        Zitat von sol Beitrag anzeigen
                        Das Thema ist viel verzwickter, als sich das Lieschen Müller vorstellt.
                        Es ist sogar so verzwickt, dass man lange suchen muss, bis man einen Steuerberater findet, der sich wirklich gut damit auskennt. Und für die wenigen ist es ein Riesengeschäft. Das fiese war ja besonders zu Anfang, dass auch Leichtsinnsfehler beim Ausfüllen wie Zahlendreher etc. übelst sanktioniert wurden. Wenn das Ding nur modifiziert wird und nicht verschwindet, heißt das auch weiterhin, dass man bei Nutzung eines nicht spanischen Brokers bei so ziemlich jedem Kauf/Verkauf von Aktien aufpassen muss, ob das nicht meldepflichtig ist und man bis März wieder ne Änderungsmeldung machen muss. Das Ganze ist um so unverständlicher, als dass die Geldflüsse innerhalb der EU sowieso schon seit ein paar Jahren transparent sind.

                        Und - kein Witz - wenn man noch uralte Sparbücher rumliegen hat, bei denen man zu faul war, sie zu kündigen und die solche Riesensummen wie 10 Euro beinhalten, konnte das Vergessen mit 4-stelligen Sanktionen belegt werden.

                        Sehr kompetent ist auf diesem Gebiet Alejandro del Campo von DMS-Consulting, der war sogar einer derjenigen, der die Prozesse gegen das modelo ins Rollen gebracht hat. Die Seite ist mehrsprachig und sehr informativ.
                        ...

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                        • #16
                          Ganz aktuell, passt:
                          Hablamos con Alejandro del Campo, el abogado mallorquín que puso en marcha el proceso que ha terminado con la condena de España en el TJUE.
                          Gefällt mir
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