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    #1

    Rente aus Spanien

    Hallo und Guten Abend,

    ich habe gerade gesehen, dass jemand eine Frage zur Rente hatte und da fiel mir ein, dass ich mich schon längst habe kümmern wollen. Bei mir geht es allerdings nicht ums Steuern sparen (davon werde ich leider nicht viel zahlen müssen; bin wohl eine der Wenigen, die das bedauern).

    Ich habe in den Jahren 2008 bis 2009 knapp 13 Monate mit spanischem Arbeitsvertrag steuer- und sozialversicherungspflichtig in PdlC gearbeitet und war anschließend 2 Monate arbeitslos.

    Soweit mir bekannt, habe ich somit einen Anspruch auf Rente aus Spanien (da länger als 1 Jahr in die spanische Rentenkasse eingezahlt?), in Deutschland werden nur die Beitragszeiten anerkannt, die Rentenzahlung selbst kann man nicht "rüberholen".

    Ab welchem Alter kann man in Spanien die Altersrente beantragen/beziehen. Könnte ich mir die Beiträge auf Antrag auch auszahlen lassen?

    Es wäre toll, wenn sich hier jemand auskennt.

    Danke und viele Grüße
    Biggi

    P.S.: Und im Oktober komme ich hoffentlich endlich mal wieder auf die Insel. War jetzt zwei Jahre nicht da.



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    #2
    Wie auch in D wird die Altersgrenze schrittweise von 65 J. (vor 2015) auf 67 J. (ab 2027) angepasst. Für 2022 liegt die Altersgrenze bei 66 J. und 2 Mon.

    Mindestversicherungszeit für die reguläre Altersrente sind 15 Jahre (ich meine, 1 Jahr davon in Spanien), wichtig ist auch, dass 2 Einzahlungsjahre in den letzten 15 Jahren liegen müssen. Wer also in jungen Jahren gearbeitet hat, ist da ziemlich gekniffen, da lässt sich dann glaub ich nur noch was per Einzahlungen machen.

    Es gibt auch ne vorzeitige Altersrente, wenn mindestens 33 Jahre Beitragszeiten vorliegen, die Abschläge liegen bei1,875 % pro Quartal, also 7,5 % im Jahr, wenn 38 Jahre vorliegen, etwas weniger Abschlag (6,7 % im Jahr).

    (die meisten dieser Infos stammen aus dem Heftchen "Meine Zeit in Spanien - Arbeit und Rente europaweit" und sind nun auch schon 7 oder 8 Jahre alt. Insofern kein Anspruch auf Richtigkeit. Ein paar Infos hab ich mir auch auf den deutsch-spanischen-Rententagen in Frankfurt bzw. Santa Cruz geholt, ist aber auch schon ein Weilchen her, sicher auch in C-Zeiten eher schwierig)

    Es müsste auf der Insel auch ne Rentenberaterin geben, das ist ja insgesamt ne recht komplexe Angelegenheit, gerade auch was die Berechnung der Höhe angeht, ich glaube, da wird der Anteil aus D in D berechnet (von denen bekomme ich auf WUnsch jährlich ne AKtualisierung) und der aus E in E, zahlen tut dann aber nur eine Stelle.

    Aber vielleicht ist das auch alles Morgen schon obsolet.
    ...

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    • Santana
      Santana kommentierte
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      Rentenberaterin gibt es in Puerto de la Cruz, Frau S.Henning

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    #3
    Biggi
    soweit mir bekannt ist gilt die Regel der jeweiligen Renten unabhängig von der Dauer der Tätigkeiten in ganz Europa.
    Selbst wenn man in einem Land nur 3 Monate gearbeitet haben sollte bekommt man von dort die anteilige Rente.
    Wichtig ist die Mindesgesamt Einzahlungsdauer von 5 Jahren zusammen zu haben.
    Ab welchem Alter Mann/Frau die Rente beantragen kann liegt am Land in dem man zu Rentenbeginn lebt.
    Die jeweiligen Rentenanträge muss man im jeweiligen Land stellen.
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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    • elfevonbergen
      elfevonbergen kommentierte
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      und die Rente wird auch von den jeweiligen Ländern separat überweisen.

  • #4
    Jo, offenbar separate Berechnung und Überweisung. Hab ich wohl falsch notiert.

    Hier noch ein Artikel zur Grundrente, scheint nicht einfacher zu werden:

    Im Januar 2021 tritt in Deutschland das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Was das für Residenten in Spanien bedeutet.
    ...

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      #5
      Danke schön für die Infos.

      Dann bleibt mir die Hoffnung, dass von den ca. 25 €, die ich in etwa monatlich bekommen werde, nach Abzug der Überweisungsgebühren etwas übrig bleibt 🙂

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      • windus1947
        windus1947 kommentierte
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        Die Überweisungen werden selbstverständlich für den Empfänger kostenfrei durchgeführt, falls die monatliche Zahlungen zu gering sein sollten kann es sein das du nur jeden 2. Monat überwiesen bekpommst.

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      #6
      Ich habe gerade die Mitteilung meiner Bank über den Eingang meiner spanischen Rente bekommen, demnach würde sie gegenüber 2022 um 11,5 % steigen. Nach meinen bisherigen Informationen sollte der Anstieg "nur" 8,5 % betragen. Oder gibt es da vielleicht eine Formel, nach der niedrige Renten (wie meine 😁) stärker ansteigen als höhere und die 8,5% nur den Durchschnittswert darstellen ?
      Diejenigen fürchten das Pulver am meisten, die es nicht erfunden haben

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        #7
        So, nochmal hochkramen. Nach mehrmonatigem Papierkrieg hab ich jetzt das Rententhema durch, halleluja.

        Und schon kommt das nächste Bürokratiemonster:

        Wer hat Erfahrung mit Rentenbezügen aus D (Rentenbeginn nach 2015), und Wohnort auf Tf? Hab gelesen, dass sich - trotz grundsätzlicher Steuerpflicht in Spanien (wg. Lebensmittelpunkt) auch der deutsche Fiskus mit 5 % bedient. Offenbar gibt es die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung und Verzicht auf die aufwändige Steuererklärung.

        Hat da jemand Ahnung?

        Vermute mal, sich extra dafür einen sachkundigen Steuerberater zu suchen, ist teurer als die Pauschalbesteuerung, aber das ist schon die nächste Frage...
        ...

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        • windus1947
          windus1947 kommentierte
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          Meiner Meinung nach kommt eine Steuer für die Deutsche Rente nur bei höheren Renten aus Deutschland zum tragen, da es in Deutschland, abhängig vom Familienstand, einen Freibetrag gibt.

        • windus1947
          windus1947 kommentierte
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          Meiner Meinung nach kommt eine Steuer für die Deutsche Rente nur bei höheren Renten aus Deutschland zum tragen, da es in Deutschland, abhängig vom Familienstand, einen Freibetrag gibt.

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        #8
        Ich hatte ungefähr 15.000 € Rente. Nach Berücksichtigung von Miete und Sonstiges waren 10.000 € zu versteuern. Das ergab 267 €. Ich finde das zu viel. Wo doch Herr Sanchez bis 22.000 € Steuerfreiheit versprochen hatte.

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          #9
          Es gibt einen Wechsel in der Besteuerung seit 2015, wonach dann - unabhängig vom Wohnort - der deutsche Fiskus auch nochmal zuschlägt (mit max. 5 %). Und dann - on top - schlägt der spanische Fiskus zu.

          Bei mir ist das ganze nochmal etwas komplizierter, weil es nicht um die Altersrente geht, sondern um Rente wegen Erwerbsminderung. Da unterscheiden sich dann auch die deutschen und spanischen Gesetzgebungen und am Ende blickt kein Mensch mehr durch.
          ...

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          • windus1947
            windus1947 kommentierte
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            II. Renteneintritt
            Zu unterscheiden ist anderweitig, ob die Rente vor oder nach dem 01.01.2015 bezogen wurde.
            War der Renteneintritt vor dem 01.01.2015 ergibt sich daraus, dass die Rente nur in Spanien besteuert wird und Spanien somit das alleinige Besteuerungsrecht hat.
            Fand der Renteneintritt nach dem 01.01.2015 statt, erlangt Deutschland somit ein begrenztes Besteuerungsrecht. Damit gemeint ist, dass die deutsche Rente in Spanien zwar steuerpflichtig ist, dennoch muss ein gewisser Prozentsatz von bis zu max. 5% des Bruttobetrags auch in Deutschland versteuert werden. Hierbei muss die Steuererklärung, anders als vor dem 01.01.2015 nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland erfolgen.

            Beachten Sie
            Zu beachten ist grundsätzlich die Doppelbesteuerung, die Vermeidung dieser erfolgt durch Anrechnung der in Deutschland auf die Rente gezahlten Steuern auf die zu entrichtenden Steuern in Spanien.
            https://steuerberaterspanien.com/bes...e_spanien.html

            Tolle Regelung, zweimal, Steuererklärung obwohl die Steuer in Spanien angerechnet wird?

          • SanLorenzo4
            SanLorenzo4 kommentierte
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            Danke Dir, ja, warum einfach, wenn es auch umständlich geht? Hab gestern dort noch angerufen, werde wohl die 5 % Lösung machen. Man kann auch mit noch mehr Aufwand versuchen, sich als "unbeschränkt steuerpflichtig" erklären zu lassen, dann kann man mehr absetzen und unter bestimmten Umständen kann das vorteilhaft sein. Mein Eindruck ist, dass Spanien Deutschland in Sachen Digitalisierung inzwischen überholt hat, dafür hat Deutschland in Sachen Bürokratie inzwischen einen Spitzenplatz.
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