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    #1

    Meldebestätigung Wohnsitz

    Hallo, wie lange ist eine Meldebestätigung (Certificado de Empadronamiento) gültig?

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    #2
    Bei uns im Moment 3 Monate, könnte aber bei anderen Ayuntamientos auch anders sein. Geht inzwischen per Internet.
    ...

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    • Dayton
      Dayton kommentierte
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      Man kann doch nicht alle 3 Monate eine neue Meldebestätigung holen müssen

    • SanLorenzo4
      SanLorenzo4 kommentierte
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      Brauchst Du ja auch nicht ständig, sondern nur für bestimmte andere Verrichtungen. Ich hielt das mal für reine Geldschinderei. Nach X Jahren hab ich dann eins mit unbegrenzter Gültigkeit bekommen. Aber frag mal bei Euch, vielleicht haben die ne längere Gültigkeit.
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    #3
    Bei uns in Santa Uschi sind es 2 Jahre. Alle 2 Jahre kommt vom Ayuntamiento die Aufforderung auf selbiges zu gehen und das Empadronamiento zu erneuern. Ist zwar immer zeitaufwändig aber ansonsten völlig problemlos. Eigentlich brauchen wir es nur, um ein Auto zuzulassen. Ansonsten ginge es auch ohne ganz gut.
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      #4
      Hallo, wie lange ist eine Meldebestätigung (Certificado de Empadronamiento) gültig?
      Auf dem Certificado selbst steht kein Verfallsdatum, nur das Ausstellungsdatum.
      ...Alle 2 Jahre kommt vom Ayuntamiento die Aufforderung ...
      Richtig. In La Orotava auch. Geht problemlos und kostenlos.


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        #5
        Hier hat noch keiner nach der Erneuerung des Certificados gefragt und auch die ganzen Jahre in Arona höchstens mal sporadisch bei Behördengängen erledigt im Bürgerbüro.
        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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        • elfevonbergen
          elfevonbergen kommentierte
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          kann das auch so bestätigen, habe in über 30 Jahren nur 3x ein neues benötigt.
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        #6
        Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
        Auf dem Certificado selbst steht kein Verfallsdatum, nur das Ausstellungsdatum.

        Richtig. In La Orotava auch. Geht problemlos und kostenlos.

        Allerdings gibt es Behörden, die wollen eine aktuelle Bescheinigung über den Wohnsitz. Wenn man z.B. einen spanischen Führerschein macht.

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          #7
          "Auf dem Certificado selbst steht kein Verfallsdatum, nur das Ausstellungsdatum."

          So ist es, aber auf einem älteren meiner Zertifikate steht, dass es 3 Monate gültig ist. Da vor Jahren sogar die Kfz-Steuer nicht einheitlich berechnet wurde, sollte es mich nicht wundern, wenn das auch unterschiedlich gehandhabt wird. Alles in allem braucht man die nicht so oft, aber wenn, muss es einigermaßen aktuell sein.

          Fragen schützt also vor Doppelarbeit.

          Hat jemand schon mal eins in Deutsch oder Englisch bekommen?
          ...

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            #8
            Das schlimme ist ja, dass die Verwaltungen nach dem nicht bekannten Gültigkeitsdatum Briefe per Einschreiben verschickt. Trifft der Postbote niemanden an geht das Schreiben ohne Benachrichtigung zurück und Wochen später wird man in der Gemeinde abgemeldet.

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              #9
              Zitat von Dayton Beitrag anzeigen
              Das schlimme ist ja, dass die Verwaltungen nach dem nicht bekannten Gültigkeitsdatum Briefe per Einschreiben verschickt. Trifft der Postbote niemanden an geht das Schreiben ohne Benachrichtigung zurück und Wochen später wird man in der Gemeinde abgemeldet.
              In diesem Fall lässt der Postbote eine Benachrichtigung und das Papier wird auf der Post für eine kurze Zeit gelagert

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              • Dayton
                Dayton kommentierte
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                Keine Benachrichtigung und wenn man nicht dauerhaft hier ist, nutzt die Lagerung nichts zumal man ja gar keine Kenntnis über die Lagerung hat

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              #10
              Und Dayton, was soll die Post machen? dich in D suchen? Wenn man nicht da ist muss halt eine Person mit Vollmacht den Briefkasten leeren .Hier in Puerto wird ein gelber Zettel in den Briefkasten geworfen, da ist angekreuzt, um welches Schriftstück es sich handelt. Nur haben viele Leute kein Schild am Briefkasten.
              Das Problem ist tatsächlich das mit dieser Aktion manche Schriftstücke als zugestellt gelten.

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              • Dayton
                Dayton kommentierte
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                Zum einen parallel noch einen Brief ohne Einschreiben schicken und sie kennen ja die deutsche Adresse. Da könnten sie wenn sie wollen auch einen Brief senden. Ich kann mir vorstellen, dass das nur bei den ausländischen Bewohnern so gehandhabt wird. Sonst wären vor dem Amt Schlangen über hunderte Meter

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              #11
              Es hat auf den Kanaren schon Zwangsversteigerungen von Wohnungen gegeben, worüber die Besitzer nicht persönlich in Kenntnis gesetzt wurden, weil als Ūberwinterer gar nicht vor Ort, Veröffentlichung im BOC und damit offiziell.

              Gilt dann wohl auch für Briefe, die nicht abgeholt wurden, wo es um Einspruchsfristen geht.
              Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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              • elfevonbergen
                elfevonbergen kommentierte
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                das wäre dann die große Ausnahme daß hier die Justiz so schnell arbeitet.
                meines Wissens ist hier eine Zwangsversteigerung unter 2-3 Jahren nicht zu bekommen.

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              #12
              Zwangsversteigerung ist ja nur bei hohen unbeglichenen Verbindlichkeiten denkbar. Dass z.B. eine Bank das auslöst, weil die Kreditrate wiederholt nicht bezahlt wurde. Einfach so, wegen nichts, kann nicht zwangsversteigert werden, Überwinterer hin oder her. Dafür muss es einen Titel geben, also eine amtliche Verfügung. Ansonsten kann einem niemand die Immobilie unter dem Hintern weg zwangsversteigern.

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              • windus1947
                windus1947 kommentierte
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                Versteigerungsverfahren
                Die Zwangsversteigerung findet öffentlich und elektronisch statt (siehe auch https://www.mmmm.es/es/noticias-abog...ca-in-spanien/). D.h. es gibt keinen Versteigerungstermin im eigentlichen Sinne. Die öffentliche Zwangsversteigerung wird unter Einhaltung einer Frist von mindestens 24 Stunden im Voraus im Staatsanzeiger (BOE) öffentlich angekündigt. Dies kann im Fall von Ferienimmobilien, die nicht ständig bewohnt werden, problematisch sein, da der Vollstreckungsschuldner u.U. keine Kenntnis von der Versteigerung erhält.
                Zwischen Veröffentlichung und Termin ist verdamnmt wenig Zeit in Spanien:
                https://subastas.boe.es/detalleSubas...dCMFpQRVBPc3c9
                Zuletzt geändert von windus1947; 31.12.2021, 11:36. Grund: Notiz

              • Rosa Rugosa
                Rosa Rugosa kommentierte
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                Aber es wird nur zwangsversteigert, wenn unbeglichene Schulden vorhanden sind und nicht, weil man sein empadronamiento nicht rechtzeitig erneuert hat. Keine Schulden, keine Zwangsversteigerung.
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              #13
              Aber die Betroffenen wissen oftmals gar nicht, dass sie im Verzug sind und wundern sich beim nächsten Aufenthalt über die neuen Besitzer in "Ihrer" Wohnung
              Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                #14
                Und bei der hacienda ist man ein absolut gläserner Bürger, die haben im PC alles über den Bürger, alles ....
                Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                  #15
                  Zitat von Achined Beitrag anzeigen
                  Aber die Betroffenen wissen oftmals gar nicht, dass sie im Verzug sind und wundern sich beim nächsten Aufenthalt über die neuen Besitzer in "Ihrer" Wohnung
                  Man weiss doch welche Steuern und Abgaben fällig sind, wenn man sich selber nicht darum kümmern kann, muss man das halt in die Hände eines Steuerbüros geben, die das kontrolliert. Meine Angelegenheit macht AbisZ und informiert mich was ich überweisen muss. Das kostet natürlich Gebühren, und wer zu geizig ist muss halt sich selber darum kümmern und nicht die kanarischen Behörden anklagen, die nicht gewillt sind, für Deutsche die Buchhaltung zu machen.

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                    #16
                    So sehe ich das auch, Sol.
                    Die schnellen Infos, die Dayton sucht, sind hier in diesem Forum weder abrufbar noch zuverlässig.
                    www.zech-verlag.com

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                      #17
                      Heute , beispielsweise, kam das mail, das ich die Unterlagen für die Einnahmen der Vermietungen für meine Steuerklärung vom letzten Quartal bringen soll, und bis zum 20. Januar Zeit habe, diese Steuern einzubezahlen. Alles easy

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