Angeblich wurde vom obersten Gericht die plusvalia abgeschafft. Muss man jetzt den Wertzuwachs jährlich bezahlen? Wer hat genauere Infos?
Plusvalia
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Das wird nicht komplett abgeschafft, nur die jetzige Form:
Der Verband der Finanznutzer (Asufin) ist der Ansicht, dass das Verfassungsurteil die Möglichkeit bietet, alle von den Kommunalverwaltungen zu Unrecht erhobenen Kapitalerträge einzufordern. Die Organisation der Verbraucher von Finanzprodukten ist der Ansicht, dass aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidung "alle Selbstveranlagungen der letzten vier Jahre geltend gemacht werden können". Der Verband prüft derzeit außerordentliche Nichtigkeitsklagen für die seinerzeit angefochtenen Vergleiche.
Andere Anwälte sind der Ansicht, dass das Urteil alle von nun an unterzeichneten Transaktionen oder bereits angefochtene Fälle betreffen wird. Sie wird jedoch nicht rückwirkend für Situationen gelten, in denen es keine Möglichkeit mehr gibt, Rechtsmittel einzulegen, oder wenn Rechtsmittel in der Vergangenheit entschieden abgelehnt wurden. Rechtsanwalt José María Salcedo, Partner bei Ático Jurídico, erklärt, dass "in Erwartung der Einzelheiten des Urteils auch die Berichtigung der in den letzten vier Jahren eingereichten Steuerselbstveranlagungen beantragt werden kann". Diese vier Jahre sind die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln in diesen Fällen. Der Anwalt fügt hinzu, dass die Steuer nicht auf Überweisungen erhoben werden kann, die von jetzt an und bis zur Änderung des Gesetzes durchgeführt werden.
Sobald das endgültige Urteil veröffentlicht ist, können die Gemeinden die Steuer nicht mehr erheben, bis das Finanzministerium die Vorschriften zur Reform der Steuer ändert. Daher wird die Steuer bis zu diesem Zeitpunkt de facto außer Kraft gesetzt. In jedem Fall werden den Gemeinden mindestens drei Monate an Einnahmen entgehen, bis die Regierung die Regelung korrigiert hat, was für die kommunalen Haushalte im nächsten Jahr ein schwerer Schlag sein wird.
Der Präsident des spanischen Gemeinde- und Provinzialverbands (FEMP) und Bürgermeister von Vigo, Abel Caballero, versicherte, dass, "wenn die erste Auslegung" des Urteils bestätigt wird, sobald das vollständige Urteil bekannt ist, "eine neue Regelung in Betracht gezogen wird, die es ermöglicht, die Steuer mit Erhebungsgerechtigkeit wieder einzuführen". Caballero erklärte in einer Erklärung: "Wir werden das Urteil gemeinsam - mit dem Finanzministerium - auslegen und die spanische Regierung bitten, die Lösung gemeinsam zu analysieren.
https://elpais.com/economia/2021-10-...-cobrarse.htmlHeute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus
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In ein paar Wochen werden wir eine Wohnung kaufen, interessanter Beitrag von Achined. Mal sehen was die Notaria sagt.
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Die Plusvalia ist eine Wertzuwachssteuer welche der VERKÄUFER zu zahlen hat.
Der Käufer sollte diesen Betrag einhalten, falls der Verkäufer versucht dem zu entkommen.
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Die Plusvalía muß innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf des Hauses bezahlt werden. Sie können im Rathaus zahlen. Der Käufer kann auch verlangen, daß die Plusvalía vom Verkaufspreis in Abzug gebracht wird. Wenn der Verkäufer ohne zu bezahlen Spanien verläßt, hat der Käufer die Steuer zu zahlen.
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Das regelt in der Regel die Agentur. Als nicht-Spanier benötigt man eine steuerliche Vertretung. Die wissen was zu tun ist.
Wir haben Anfang Juni gekauft. Es wurde pauschal 3% Plusvalia einbehalten vom Kaufpreis. Den hat meine Agentur direkt überwiesen. Darüber hinaus erfolgt eine Berechnung wie viel der Verkäufer gegenüber seinem Erwerb der Immobilie an Gewinn gemacht hat. Das führte dazu das in etwa weitere 3% einbehalten wurden. Die 3% warten jetzt auf die Kommune.
Interessante Methode was die Spanier da so haben 🤣
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