6 Monate Gefängnis bei deutschem Führerschein ?

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    #21
    Führerscheinregelungen Spanien

    Hallo an alle,

    das neue Gesetz ist natürlich kein Scherz.
    Man muss einfach nur unterscheiden, ob man seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat (Resident) oder nicht.

    Wenn man also allen spanischen Normen unterliegt, wie z.B. Arbeiten, leben, wohnen etc.

    Wenn man stets nur hin und her pendelt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, trifft diese Regelung nicht zu.

    Man unterliegt stets den Normen des Landes unter, in denen man fest wohnt.

    liebe Grüße
    Georg Arnold

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      #22
      Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
      Habe eben gelesen, daß in Spanien nur noch der EU-Führerschein anerkannt wird (nicht mein Grauer) und Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 6 Monaten Haft bestraft wird.

      Leider habe ich keine Reiserücktritsversicherung und nur noch 2 Tage (keine 8 Wochen für die Ausstellung eines EU-Führerscheines) bis die Fähre geht.

      Was mache ich jetzt nur ??
      Hi.. ich häng mich jetzt einfach mal hier dran!!

      Quelle: http://www.honorarkonsul-teneriffa.d...cheinrecht.htm

      Text: Führerschein und Auto

      Falls Sie planen, länger als 90 Tage pro Jahr auf Teneriffa zu leben und hier auch ein Auto zu fahren, müssen Sie Ihren deutschen Führerschein in Spanien registrieren lassen, unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde und welches der deutschen Führerschein-Formulare Sie besitzen. Vor allem, wenn Sie keinen Mietwagen, sondern ein auf Sie in Spanien zugelassenes Fahrzeug fahren bzw. sich mit Ihrer Residencia ausweisen, wird man bei Verkehrskontrollen von einer 90 Tage übersteigenden Aufenthaltsdauer ausgehen, zumal diese 90 Tage sich auch aus mehreren Teil-Zeiträumen zusammensetzen können.

      In den alten ?grauen Lappen? und das später verwendete rosarote dreifach gefaltete Formular wird die spanische Registrierung durch ?Trafico? (die Straßenverkehrsbehörde in Santa Cruz) eingestempelt, für das aktuelle Plastikkärtchen im Scheckkarten-Format bekommen Sie ein Beiblatt, da auf dem Kärtchen nichts nachträglich gestempelt werden kann. Mit der Registrierung Ihres deutschen Führerscheins unterliegen Sie die altersabhängigen ärztlichen Nachprüfungen Ihrer Fahrfähigkeit. Für die Inhaber von Führerscheinklasse B (PKW) gelten folgende Intervalle für die Gesundheitsüberprüfungen:

      * Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
      * Alter 46 - 70 Jahre (alle 5 Jahre)
      * Darüber (alle 2 Jahre)

      und nach schweren Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit haben können.

      Ohne die Registrierung kann?s bei Verkehrskontrollen teuer werden. Zwar werden meist von der Polizei nur Verwarnungen und die Aufforderung zur Registrierung ausgesprochen, doch sind auch Fälle von z.T. ganz erheblichem Bußgeld (bis ? 240,00) bekannt geworden. Das Beharren der spanischen Behörden auf Registrierung von Führerscheinen, die in anderen EG-Ländern ausgestellt wurden, ist rechtens und unanfechtbar.

      Bußgelder für Verkehrsverstöße liegen in Spanien drastisch höher als z.B. in Deutschland. Geschwindigkeitsübertretung bis 10 km/h kostet z.B. außerhalb von Ortschaften ? 140,00, über 10 - 15 km/h ? 200,00, verbotenes Linksabbiegen ohne Gefährdung anderer ? 60,00 und Falschparken meist ? 90,00. Bei sofortiger Barzahlung bekommen Sie 30 % Rabatt, die Polizei kann bei Nicht-Residenten und Touristen sofortige Bezahlung verlangen bzw. bei Nichtzahlung das Fahrzeug beschlagnahmen. Stilllegung des Mietwagens erfolgt auch immer, wenn Sie als Mietwagen-Fahrer keinen Mietvertrag vorweisen können, diesen also immer mitführen!

      Habe diesen Text wie o.g. auf dieser Seite finden können!
      Ob sich nun wieder etwas geändert hat, kann ich nicht sagen.. habe es aber eben gerade erst kopiert...demnach wohl aktuell!!

      Grüße an alle hier.. ;O)

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        #23
        Stammt von 2004 seitdem hat sich hier viel veraendert,
        registrieren muss man keinen Fuehrerschein mehr,und man hat seit 2004 hier auch schon die Punkte eingefuehrt,
        wird Zeit das das Konsulat seine Seite mal ueberholt
        http://de.youtube.com/user/gunanche

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          #24
          Zitat von Santana Beitrag anzeigen
          Stammt von 2004 seitdem hat sich hier viel veraendert,
          registrieren muss man keinen Fuehrerschein mehr,und man hat seit 2004 hier auch schon die Punkte eingefuehrt,
          wird Zeit das das Konsulat seine Seite mal ueberholt
          Tja.. und da sagt man immer, die Behörden arbeiten immer voraus!

          *lach*

          Danke dir Santana...

          Vielleicht auf bald vor Ort.. *greetz*

          P.S. Habe eh seit Jahren einen Internationalen und inzwischen auch die blöde Karte....und auf Teneriffa bisher nie Probleme gehabt!

          greetz,-))

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            #25
            hi,

            so, jetzt muss ich doch mal nachfragen..........

            ich habe vor ca 2 jahren eine aufforderung vom trafico bekommen diese gesundheitsuntersuchung machen zu lassen

            ich war mir nicht sicher ob ich das muss und war beim trafico zum nachfragen
            die chica an der information meinte damals " wann läuft der führerschein ab" ich " gar nicht " sie, " na dann brauchst du auch die untersuchung nicht, die ist ja zum verlängern" ..............damit war das thema erstmal für mich durch

            jetzt les ich aber hier, das ich trotzdem muss, weil ich ja hier lebe.........ok

            wie läuft das ab ?
            ich geh zur untersuchung und dann ? .............muss ich zum trafico oder brauch ich das ergebnis nur mit mir führen oder wie ?

            danke schon mal

            brujita

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              #26
              Betrifft das eigentlich nur die deutschen Führerscheine oder andere auch?
              Mal fahre ich mit meinem Deutschen Lappen mal mit meinem Venezolanischen und ich bin auch schon ein paar mal kontrolliert worden, nie hat jemand etwas reklamiert. Im Gegenteil dass letzte Mal als ich den Venezolanischen Führerschein herausgeholt habe hat mir der Polizist sofort erzáhlt dass sein Bruder in Venezuela wohnt und schon ging die quatschwerei los
              Grüsse - Norbert

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                #27
                Zitat von brujita Beitrag anzeigen
                ich habe vor ca 2 jahren eine aufforderung vom trafico bekommen diese gesundheitsuntersuchung machen zu lassen...

                ...wie läuft das ab ?
                ich geh zur untersuchung und dann ? .............muss ich zum trafico oder brauch ich das ergebnis nur mit mir führen oder wie ?...
                Die Tatsache dass du von Trafico ein Schreiben bekommen hast bedeutet für mich, dass du in deren Register der Führerscheininhaber eingetragen bist.
                Vermutlich hast du deinen deutschen Führerschein irgendwann einmal freiwillig oder gezwungenermaßen bei Trafico registrieren lassen. In diesem Falle denke ich, dass es besser ist, wenn du es bei trafico abgibst, die geben dann in ihr System ein dass du bis xx/xx fahren darfst und kurz vor Ablauf bekommst du wieder eine Erinnerung.
                Besser deshalb, da die Polizei vor allem die Guardia Civil de Trafico immer öfter die Datenbank von Trafico abfragen und dort steht aktuell wahrscheinlich drin, dass du nicht berechtigt bist in Spanien zu fahren.
                Möglicherweise reicht es aber auch aus das Gutachten mit zu führen denn du könntest ja dann jederzeit an Ort und Stelle beweisen, dass du sehr wohl berechtigt bist zu fahren (Du dürftest halt den Schein nie zu Hause vergessen)

                Für die die nicht bei Trafico registriert sind (Ist heute keine Pflicht mehr) wird es wohl ausreichen das mediz. Gutachten immer mitzuführen. Zumindest steht im entsprechenden Reglament nichts, wie man in diesem Falle zu verfahren hat.

                Die Info ist ohne Gewähr, nur meine persönliche Meinung.

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                  #28
                  Zitat von isle?o Beitrag anzeigen
                  Betrifft das eigentlich nur die deutschen Führerscheine oder andere auch?
                  Mal fahre ich mit meinem Deutschen Lappen mal mit meinem Venezolanischen und ich bin auch schon ein paar mal kontrolliert worden, nie hat jemand etwas reklamiert. Im Gegenteil dass letzte Mal als ich den Venezolanischen Führerschein herausgeholt habe hat mir der Polizist sofort erzáhlt dass sein Bruder in Venezuela wohnt und schon ging die quatschwerei los
                  Grüsse - Norbert
                  Meiner Meinung nach müssen Führerscheine aus nicht EU-Ländern in einen spanischen umgeschrieben werden. Genau dies war ja der Kampf den Europa gegen Spanien kämpfte, denn Spanien verlangte bis vor einigen Jahren sogar, dass Führerscheine aus der EU in Spanien umgeschrieben werden mussten. Dies hat sich ja seit einiger Zeit endlich geklärt.
                  Mit Venezuela hat Spanien eine Vereinbarung, dass die Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Soll heissen, dass sie ohne weitere Prüfungen umgeschrieben werden.

                  Dass die Polizei bei dem venezolanischen Führerschein keine Probleme gemacht hat, hat u.U. auch damit zu tun, dass Venezuela oft als die 8. kanarische Insel bezeichnet wird. Ob dies die jüngeren Polizisten auch noch so sehen, lasse ich mal dahingestellt.

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                    #29
                    Zitat von unwissender Beitrag anzeigen
                    ... Was mache ich jetzt nur ??
                    Bleibt wohl nur der Knast. Aber mal im ernst, wer hat denn noch diesen alten grauen Lappen in der Tassche? Der ist doch in Deutschland auch nicht mehr gültig, oder? Da kann man(n) ja nur hoffen, dass du zumindest deinen Fahrstil an die heutige Zeit angepasst hast.

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                      #30
                      Sämtliche Führerscheine, die in den "Ursprungs-EU-Ländern" gültig sind, sind auch in Spanien gültig. Also auch der graue Lappen. Man muss als Residente hier halt lediglich die in diesem Thread schon vielfach genannten Untersuchungen/Fahrtauglichkeitsprüfungen machen. Ziemlich praktisch ist es wohl, seinen FS registrieren zu lassen, weil man dann schriftlich an die Termine erinnert wird.

                      Mein Vater ist "erwischt" worden, weil er mit seinen über 70 Jahren und seit Ewigkeiten Residente auf den Canarias eben keinen entsprechenden Nachweis seiner Fahrtauglichkeit erbringen konnte.

                      Also hat man seinen Führerschein kurzerhand "gelocht" als Zeichen der Entwertung mit so einem Locher, wie ihn früher Schaffner hatten und haben ihn aufgefordert, den Führerschein in einen spanischen Führerschein umschreiben zu lassen (was dann ganz automatisch die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen mit sich gebracht hätte).

                      Das nur, weil er gegen hiesige Gesetze verstoßen hat. Hätte er den Nachweis erbracht, wäre alles in Ordnung gewesen und er wär nicht aufgefordert worden, seinen FS umschreiben zu lassen, sondern hätte weiterhin mit seinem Uralt-FS herumfahren können (+ diesem Nachweis über die Untersuchung).

                      Mein Vater hatte in seinem Altersstarrsinn übrigens absolut keine Lust auf spanische Behörden und hat dann seinen französischen Führerschein aus dem Jahre 1958 wieder heraus gekramt (..für eine zweite Lochung..). Keine Ahnung, ober der noch gültig gewesen wäre... (mein Vater ist zwischenzeitlich in einem Hospital auf Gran Canaria verstorben).

                      claudia
                      Zuletzt geändert von ; 21.11.2008, 22:25.

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                        #31
                        Zitat von Bobman Beitrag anzeigen
                        ......Aber mal im ernst, wer hat denn noch diesen alten grauen Lappen in der Tassche? Der ist doch in Deutschland auch nicht mehr gültig, oder?

                        Ich z.B und muss jedesmal lachen, wenn ich das Passfoto sehe - aber er gilt !!
                        .



                        http://portfolio.fotocommunity.de/gm1

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                          #32
                          Das stimmt nicht ganz! Der Führerscheinbesitzer muss auf dem Foto erkenntlich sein. Wenn dies nicht der Fall ist, verliert der Führerschein seine Gültigkeit bzw. die Polizei kann verlangen, dass das Foto erneuert wird.

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                            #33
                            Mensch, verbreitet doch nicht so einen Schwachsinn, der graue Führerschein ist gültig.
                            Führerschein bedeutet, man hat die Prüfung zum Fahren eines Fahrzeugs bestanden; und darf AUTOFAHREN.
                            Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument, sondern ein Fahrerlaubnisdokument.Und dieses Dokument hat keine Datumsbegrenzung, wie z.B. ein Pass oder Personalausweis.
                            Mann kann diesen Umtauschen, muß aber nicht.

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