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    #1

    Als Frührentner nach Spanien

    Hallo,
    ich versuche auf diesem Wege mit deutschen Frührentnern,welche in Spanien oder auf den Kanaren leben in Kontakt zu kommen. Da meine Frau und ich die Absicht haben anfang 2009 auszuwandern und wir von meiner Rente plus Firmenrente leben wollen, brauchen wir Informationen zur Krankenversicherung, insbesondere der Kosten.

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    #2
    Lottokarl

    Du hast da was falsch verstanden - nicht die spanische Krankenkasse macht Probleme - DU hast Probleme, denn die Deutsche Kasse reicht Euch gerne zur spanischen Versicherung 'rüber, es kostet weniger und die Spanier zahlen lange nicht alles wie das in Deutschland (noch) üblich ist.
    -Ob Deine Frau mitversichert ist - musst DU abklären, das ist individuell verschieden, kommt auf die Situation an.

    Dazu kommt, daß Du hier nur einen (Médico cabezal) Hauptarzt hast - bei dem muss man wirklich ewig warten, aber ohne seine Überweisung kommt man zu keinem Facharzt.
    Der Facharzt ist in der Regel über Monate hinweg ausgebucht und wenn man wirklich mal dringendst ärztliche Hilfe benötigt (ohne Dolmetscher kommst Du nicht weit), kann sowas vor allem bei schweren Krankheiten sehr problematisch werden.
    Die Lösung ist eine Krankenzusatzversicherung - hier gibt es mehrere Anbieter die auch Deutsch sprechen, es ist eine rein finanzielle Frage. Die zahlen dann gegebenenfalls auch hier ansässige Deutsche Ärzte, muss man erfragen.
    Mir fällt jetzt nur ein
    www.versicherungsteam.net - es gibt aber auch viele andere.

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      #3
      Rentner - Riester Rente

      Wer den Wohnsitz im Ausland erwählt, der erhält i. d. R. dann auch keine Sozialunterstützung mehr aus Deutschland, es entfällt die Grundsicherung.

      Dann noch so ein Fragezeichen - Die Riester Rente, sie wird bei Rentnern ab 65 auf die Grundsicherung angerechnet...

      Hallo -
      Also die Bezieher von Riester Renten die im Ausland wohnen, also als Residente auch dort Steuerpflichtig werden, (!) nicht mehr in Deutschland ... sind verpflichtet die aus Deutschland erhaltenen Steuervorteile und alle Zuschüsse zurückzuzahlen!!!

      Probleme beim Kassieren gibt es nicht, denn die rückzuzahlenden Beträge können doch ganz einfach von der Rente vor der jeweiligen Überweisung ins Ausland einbehalten werden.
      Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Sozialrente z. B. BfA oder jetzt von der D. Rentenversicherung, im Wohnsitzstaat steuerpflichtig.
      Ausgenommen die Deutsche Beamtenpensionen - da ist es in Deutschland.

      Wenn also jemand praktisch bestraft wird, nur weil er hier wohnen möchte - sollte man immer einen pro forma deutschen Wohnsitz beibehalten, schon um die Krankenversicherung zu sichern und nicht auf das Landesniveau der hiesigen Leistungen herabgestuft zu werden.

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