Enpadronamiento - Residencia

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Enpadronamiento - Residencia

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Enpadronamiento - Residencia

    hola,an alle die weiterhelfen können.
    ich habe meine NIE bei der spanischen botschaft in stuttgart beantragt.
    um zu vergünstigungen wie z.b. günstiger eintritt in den loro park,
    günstige flüge von insel zu insel usw zu kommen, muß man die empatronamienta und recidencia besitzen ?
    wie lange gelten dann die empatronamiento oder recidencia,wenn ich nach 3 monaten die wohnung wieder kündige?
    gibt es eine wohngemeinschaft bei der ich ein zimmer mieten kann ,
    um die vorgenannten bedingungen zu erfüllen.
    muchos saludos

  • Schriftgröße
    #2
    bei einem nur dreimonatigen aufenthalt sind rein rechtlich
    weder empadronamiento noch residencia erforderlich.
    wobei es die residencia nicht mehr gibt,
    nur eine registrierung im ausländerregister,
    was letztlich auf das gleiche hinausläuft.

    letzteres geht aber nur, wenn du deinen erstwohnsitz nach teneriffa verlegst,
    also mehr als 180 tage hier lebst. für die registrierung müsstest du deine abmeldung aus deutschland vorlegen.

    für den loropark hat bisher die empadronamiento genügt, ob das z.zt. immer noch so ist, weiß ich nicht.

    für die vergünstigungen bei flügen, fähre etc. brauchst du die registrierung.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
      bei einem nur dreimonatigen aufenthalt sind rein rechtlich
      letzteres geht aber nur, wenn du deinen erstwohnsitz nach teneriffa verlegst,
      also mehr als 180 tage hier lebst. für die registrierung müsstest du deine abmeldung aus deutschland vorlegen.

      .
      Hallo Ulrich, wenn ich meine Abmeldung aus Deutschland vorlege, kann in dieser Abmeldung einen Zweitwohnsitz in Deutschland eingetragen sein ?

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Zitat von adambeata Beitrag anzeigen
        Hallo Ulrich, wenn ich meine Abmeldung aus Deutschland vorlege, kann in dieser Abmeldung einen Zweitwohnsitz in Deutschland eingetragen sein ?
        gute frage, die ich aber nicht eindeutig beantworten kann.

        meiner meinung nach ist eine abmeldung des erstwohnsitzes
        die eine sache,
        die anmeldung eines zweitwohnsitzes die andere.

        müssten das nicht zwei verschiedene formulare sein?

        um sicher zu gehen, würde ich hier nachfragen
        http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/kontakt.htm

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Wohnsitzfrage

          Das Gesetz sagt ganz klar, wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr) hier hat, wird er als ansässig angesehen - Anmeldung bei der Ausländerpolizei und beim Gemeindeamt erforderlich - d. h. man muss sich dann aber darüber im klaren sein, daß die Wohnsitzfrage nicht nur eine Frage der "lockenden Vergünstigungen" ist, sondern auch "ungünstige" Anspekte (Steuermittelpunkt, alles ist hier zu versteuern) haben kann...

          Natürlich darf man immer einen zweiten Wohnsitz haben (es reicht ja die Adresse eines Freundes in Deutschland)
          Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!

          Hier angemeldet zu sein kann aber auch zu unvorhergesehenen Problemen führen, die man nicht sofort erkennt:
          Z. B., bei der Krankenversicherung, in solchen Fällen (!) schiebt sie den Versicherungsnehmer schnell und gerne auf die spanische Sozialversicherung -ohne Angaben von Gründen, sobald es bekannt wird. Das kann sehr schwerwiegende Folgen haben und man sollte sich da vorher bei der Versicherung erkundigen welche Konsequenzen es hat.
          (schriftlich geben lassen!)

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von brainstorme Beitrag anzeigen
            Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!
            seit wann?
            wir mussten sie vorlegen und auf dem merkblatt, das man auf der website des konsuls findet, wird die abmeldung auch aufgeführt.

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Residencia

              Also ich habe den Zettel vor mir

              Dort steht, man muss persönlich /oder unter Vorlage der notariellen Vollmacht für eine andere Person erscheinen.
              Wenn alle Papiere vorhanden sind, zwischen 9 und 14.00 h bei denen vorstellig werden...
              um eine Nummer abzuholen (9.00h)

              Certificado de registro central extranjeros - RESIDENCIA COMUNITARIOS

              Erforderliche Dokumente:
              1. Gültiger Pass - Original und Fotokopie
              2. Antrag (den erhält man am Eingangsinfostand oder unter WWW.MAP.ES oder unter www.mir.es - auch über das Konsulat --
              3. Zertifikat des Gemeindeamts - Einwohnermeldebescheinigung
              ebenfalls Original - plus Kopie desselben
              4. Zahlungsbeleg der Bearbeitungskosten 6,70 ? = Modell 790 - auch am Eingangsschalter erhältlich, muss auf der Bank vorher bezahlt sein!
              5. 1. Foto

              Da steht gar nichts von einer Abmeldung - das Deutsche Konsulat verlangt eventuell sowas... kann man ja erfragen.
              Aber da fällt mir ein, es könnte sein (wie immer) dass als Anlage zum Antrag sowas noch gefordert wird.
              Wenn man hier dauerhaft ansässig werden will, dann wollen die sicherstellen dass die Leute ein Auskommen haben. Da kann es schon sein, daß die einen Nachweis fordern, damit sie wissen wovon man lebt !!!
              Mit An/Abmeldung hat das doch aber nichts zu tun, oder?

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                gute frage, die ich aber nicht eindeutig beantworten kann.

                meiner meinung nach ist eine abmeldung des erstwohnsitzes
                die eine sache,
                die anmeldung eines zweitwohnsitzes die andere.

                müssten das nicht zwei verschiedene formulare sein?

                um sicher zu gehen, würde ich hier nachfragen
                http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/kontakt.htm
                Hallo Ulrich,
                zumindest ist auf dem Antragsformular für die Abmeldung gleich die Spalte dabei für den Zweit / Drittwohnsitz, und den hätten wir gerne angegeben, da wir die Möglichkeit haben fuer die Zeit bis wir bei der Seguridat Social angemeldet sind eine Auslandskrankenvericherung (keine Reisevers.) in Deutschland zu machen die nur 1,05 Euros pro Tag kostet.
                Aber da fällt mir noch was ein. Weist du bzw. wisst Ihr wie lange es ungefähr dauert bis man von der anmeldung der SL auch bei der Seguridat Social versichert ist? Wäre uns eine Hilfe!

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  uuups- da habe ich meine große klappe mal wieder zu weit aufgerissen
                  und zu schnell gelesen.

                  brainstorme hat recht. die abmeldung brauche ich nur beim konsulat,
                  falls ich den spanischen wohnort im pass eintragen lassen will.

                  tut mir leid.
                  aber irren ist männlich

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Zitat von brainstorme Beitrag anzeigen
                    Das Gesetz sagt ganz klar, wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr) hier hat, wird er als ansässig angesehen - Anmeldung bei der Ausländerpolizei und beim Gemeindeamt erforderlich - d. h. man muss sich dann aber darüber im klaren sein, daß die Wohnsitzfrage nicht nur eine Frage der "lockenden Vergünstigungen" ist, sondern auch "ungünstige" Anspekte (Steuermittelpunkt, alles ist hier zu versteuern) haben kann...

                    Natürlich darf man immer einen zweiten Wohnsitz haben (es reicht ja die Adresse eines Freundes in Deutschland)
                    Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!

                    Hier angemeldet zu sein kann aber auch zu unvorhergesehenen Problemen führen, die man nicht sofort erkennt:
                    Z. B., bei der Krankenversicherung, in solchen Fällen (!) schiebt sie den Versicherungsnehmer schnell und gerne auf die spanische Sozialversicherung -ohne Angaben von Gründen, sobald es bekannt wird. Das kann sehr schwerwiegende Folgen haben und man sollte sich da vorher bei der Versicherung erkundigen welche Konsequenzen es hat.
                    (schriftlich geben lassen!)
                    Hallo Brainstorme,
                    auch erstmal ein Danke und es ist so dass wir schon mit der Krankenkasse gesprochen haben um nicht in Deutschland weiter Krankenversicherung zahlen zu müssen und man kann sofort kündigen wenn mann eine Abmeldung und eine Kündigung an die KK in Deutschland schickt. Die Angabe eines Zweitwohsitzes spielt da keine Rolle sagt die KK. Wichtig ist uns nur dass auch die canarischen Behörden kein Problem damit haben. Unser ständiger Wohnsitz ist dann ja auch Teneriffa. Wir wollen nur keine Versorgungslücke haben, vorallem wegen unserer Tochter.
                    Zuletzt geändert von adambeata; 08.06.2008, 17:27.

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Anmeldung S.L.

                      In der Regel dauert eine S.L. Anmeldung nicht sehr lange, wenn der Name bereits genehmigt wurde, muss man innerhalb von einigen Wochen die Gründungsurkunde vor dem Notar erstellen (der Name wird nur kurzfristig freigehalten) und diese Urkunde dann zum Handelsregister und Finanzamt geben, damit die Firma entsprechend eingetragen wird.

                      Die Firma gilt jedoch bereits -ab Gründungsdatum - als verbindlich und kann sofort geschäftliche Transaktionen machen, z. B. ein Eigentum kaufen. Man bekommt eine provisorische Steuernummer, die nach der Eintragung durch das Handelsregister dann nochmals endgültig bestätigt wird.

                      Man kann sich bei der Sozialversicherung sofort anmelden, sobald die Steuernummer vorhanden ist, dazu aber lieber auch Hilfe von Gestoria/Anwalt zu Rate ziehen. Es sind sehr viele Formulare.
                      Ich gehe mal davon aus, daß hier in dem Fall finanzielle Engpässe nicht bestehen, denn diese Sozialversicherung muss immer PÜNKTLICHST bezahlt werden - auch wenn noch keine Einkünfte vorhanden sind - da sind die Behörden hier sehr genau, sonst winken sofort saftige Verzugszinsen.
                      Gleiches gilt für Steuererklärungen und Bilanzen die im Handelsregister jährlich eingetragen werden müssen.

                      Tja dann viel Glück mit der neuen Firma und guten Start auf Teneriffa!

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        hola,wo gibtes eine gestoria in puerto für
                        wohnsitzanmeldung und residencia.
                        kann man dafür auch die erforderlichen antragsformulare
                        im internet herunderladen ?
                        muchos saludos

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          @faro

                          eine gestoria:

                          A bis Z consulting S.L.
                          C./ Camelia,3
                          Centro Commercial La Cupula
                          Local 107 / 108
                          38400 Puerto de la Cruz / La Paz

                          Tel.:
                          922 37 07 75
                          922 38 24 14

                          Fax:
                          922 38 91 40

                          e-mail: info@abisz.biz

                          www.abiszconsulting.com



                          formular für die wohnsitzanmeldung im internet? keine ahnung.

                          formular für ausländerregistrierung / residencia gibt es hier
                          http://www.honorarkonsul-teneriffa.d...residencia.htm

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            A-Z können wir auch empfehlen, sind dort selber Kunde und haben bisher nur Gute Erfahrungen gemacht.
                            Servus
                            Baumgartner

                            "Bayern grüsst Teneriffa!"

                            sigpic

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Nun komme ich doch ins Schläudern:Meine Enkeltochter steht im Flughafen Alicante, die DAMEN behaupten, die Regiestrierung wäre nur für
                              1/2 Jahr gültig. (d.h. kein Residentenrabatt)

                              Wollen die Spanier uns nun ärgern ?!?!?!

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                Das Empadronamiento gilt wirklich immer max. für ein halbes Jahr. Das habe ich auch schon oft genug zu spüren bekommen, meins ist immer seit ein paar Tagen abgelaufen, wenn ich damit was erledigen muss.
                                Alles wird Gut!
                                Zum Beenden hier klicken
                                Buch "Fische der Kanaren...."
                                Meine Arbeit: Softwarelösungen für den Mittelstand
                                Shirt Druckerei und mehr

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  Das heist also, ich muß mit meinem Grünen Zettel all 1/2 Jahr zur Polizei !

                                  Kommentar

                                  Lädt...
                                  X