Kanaren + Erbschaftssteuer

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Kanaren + Erbschaftssteuer

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Kanaren + Erbschaftssteuer

    Hallo!

    Ich habe eine wohl doch recht schwierige Frage. Auf den Kanaren ist angeblich die Erbschaftssteuer so gut wie abgeschafft worden wenn der Erblasser in den letzten 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz auf den Kanaren hatte, dort steuerpflichtig war, seine Steuererklärung dort abgab und nach dem 1.1.2008 verstarb. Nun erhielt ich über einen spanischen Notar in La Orotava die Mitteilung, dass auch der Erbe eine Residencia auf den Kanaren haben muss damit er nicht die hohen Erbschaftssteuern bezahlen muss. Um das abzuwenden müsste man den Todesfall einfach 4 1/2 Jahre nicht melden, dann würde die Steuer verjähren. Das ist nach meinem Dafürhalten beides kalter Kaffee. Ich bin mir nun über die Rechtslage, auch nach Internetrecherchen, nicht mehr sicher. Kennt jemand die aktuelle Rechtslage? Soll ich mich vielleicht doch an einen deutschen Notar auf Teneriffa wenden? Kennt jemand einen Guten?
    Ich wäre wirklich dankbar für einen guten Tipp!
    Grüße!!!


    P.S.:
    Für Alle die sich mit der Rechtslage und erben/vererben auf den Kanaren nicht auskennen: Lebt lang, bleibt gesund, verkauft eure Immobilien auf den Kanaren zu Lebzeiten und bringt das Geld sinnvolll unter die Leute (es sei denn, ihr möchtet den Erben mal richtig Kopfschmerzen machen:)

  • Schriftgröße
    #2
    Zitat von jocke Beitrag anzeigen
    Für Alle die sich mit der Rechtslage und erben/vererben auf den Kanaren nicht auskennen: Lebt lang, bleibt gesund, verkauft eure Immobilien auf den Kanaren zu Lebzeiten und bringt das Geld sinnvolll unter die Leute (es sei denn, ihr möchtet den Erben mal richtig Kopfschmerzen machen:)
    mal so grundsaetzlich: was spricht denn gegen Erbschaftssteuer an sich? Die gibts doch in DE auch, mit entspr. relativ hohen Freibetraegen fuer Ehepartner, Kinder, etc. Wieso Kopfschmerzen? Wenn das auf den Kanaren entfaellt, um so besser, wenn nicht greifen erstmal Freibetraege und nur ein ggf. kleiner Teil muss noch versteuert werden. Und wenns um so hohe Werte geht dass die Freibetraege laecherlich sind... dann kann man auch die ggf. hoeheren Steuern mit Wuerde tragen ;-)

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Ähem, ja. Du kennst dich leider mit spanischer E'steuer gaaaaar nicht aus und ich hoffe du musst es nicht lernen, Freibetrag sind ca 16.000 Euro pro Kind/Frau/Mann, fängt mit 30% an, kann bis 80% gehen, dann noch PlusValia. Durch Erben auf den Kanaren kann man schnell Pleite gehen. Tut mir leid, aber dein Kommentar war nicht hilfreich. Wenn ich erbe bin ich gern bereit Steuern zu zahlen, hier fragt kein neureicher Steuerflüchtling.

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Zitat von jocke Beitrag anzeigen
        Ähem, ja. Du kennst dich leider mit spanischer E'steuer gaaaaar nicht aus und ich hoffe du musst es nicht lernen, Freibetrag sind ca 16.000 Euro pro Kind/Frau/Mann, fängt mit 30% an, kann bis 80% gehen, dann noch PlusValia. Durch Erben auf den Kanaren kann man schnell Pleite gehen. Tut mir leid, aber dein Kommentar war nicht hilfreich. Wenn ich erbe bin ich gern bereit Steuern zu zahlen, hier fragt kein neureicher Steuerflüchtling.
        nach meinem Kenntnisstand betraegt der Freibetrag fuer Ehepartner, auch in eheaehnlicher Gemeinschaft Lebende (ohne Trauschein), sowie Kinder, 95%. Je nachdem welche Laender da noch mit im Spiel sind gelten ggf. andere Werte, die aber auch nicht viel unguenstiger sein muessen. Das kann man aber in entspr. Publikationen dann nachlesen, so wie man es als Deutscher in Deutschland mit deutschem Erbe ja auch machen wuerde (ist ja alles geregelt, nicht nur in Deutschland sondern auch in Spanien / auf den Kanaren). Da gibts ganz simple Tabellen letztlich... und wenn Euer Erbfall nicht soooo kompliziert ist, kann man das schnell nachlesen, auch ohne Anwalt... den braucht man dann ggf. eher zum Durchsetzen des Erbanspruchs, je nachdem wer da noch beguenstigt ist oder meint beguenstigt zu sein...

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Hallo Jocke, das kanarische Steuergestzt (spanische) hat meine Mutter u.a. auf die idee gebracht uns Töchter gleich als Mitbesitzer mit eintragen zu lassen. Wir dürfen nur die nächsten 5 Jahre die "Bude" nicht verkaufen...Blicke da nicht durch wieso und weshalb...
          Aber sicherlich ist hier einer im Forum, der sich da gut mit auskennt.Nicht die Geduld verlieren!! Gruß Flowerpower1211 - Ute

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von Flowerpower1211 Beitrag anzeigen
            Hallo Jocke, das kanarische Steuergestzt (spanische) hat meine Mutter u.a. auf die idee gebracht uns Töchter gleich als Mitbesitzer mit eintragen zu lassen. Wir dürfen nur die nächsten 5 Jahre die "Bude" nicht verkaufen...Blicke da nicht durch wieso und weshalb...
            ... was dann wohl dem Sachverhalt der Schenkung innerhalb Familie entspricht (die ja zu Lebzeiten vorgenommen wird) und die steuerlich genauso beguenstigt wurde nun... der Vorteil der Schenkung liegt nun noch darin, dass man ggf. innerhalb entspr. Zeitraeume mehrfach Schenken/geschenkt bekommen darf und entspr. Freibetraege/Vorteile etappenweise nutzen kann und somit das endgueltige Erbe geringer ausfaellt und dann auch steuerlich nicht mehr oder nur geringer ins Gewicht faellt.

            Bei kanarischen Immobilien und Residenten duerfte das an sich egal sein, weil die Steuersaetze/Freibetraege aktuell identisch sind soweit ich weiss, aber wenns laenderuebergreifend ist und auch irgendwie deutsches Steuerrecht dabei eine Teil-Rolle spielt, ist das durchaus erklaerbar so und auch ganz logisch dass sich das anbietet mit einer fruehzeitigen Teilschenkung...

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Rechtslage Erbschaftssteuer

              Sowas ähnliches hörte ich auch. Deswegen rief ich meinen Lehrer an.

              Also die Abschaffung der Erbschaftssteuer in Spanien, ist (noch) nicht auf die Kanaren anwendbar und ist für Nicht-Residente irrelevant.
              Das Gesetzgebungs- und Steuereinzugsrecht liegt für die Erbschaftssteuer bei den Regionen/Autonomias und der Erbe- sowie der Erblasser müssen mindestens fünf Jahre den Hauptwohnsitz (Steuermittelpunkt) dort gehabt haben. Andernfalls gilt das allgemeine Erbschaftssteuerrecht.

              Bei einigen Regionen ist sie bereits total abgeschafft. (Castilla, Leon, La Rioja und Madrid) -Auf den Kanaren hat man bisher offiziell bisher nur die Schenkungssteuer abgeschafft, Sonderregelung für die einzelnen Regionen ist auch nicht EU-widrig. (Info aus Madrid)

              Auf den Kanaren hat sich kaum was geändert, etwas höhere Freibeträge.
              Als Residenter hat man reduzierte Steuersätze-
              je nach Angehörigenstatus wird das jedoch individuell berechnet, eine recht komplizierte Sache.

              Im Alleingang eine Erbschaftsgeschichte durchzuboxen, das halte ich für recht gewagt, wenn man der Sprache nicht mächtig ist, lieber einen Gestor diesbezüglich einschalten.
              Wenn das Erbe verkauft und geteilt werden soll, muss auch noch beachtet werden, daß die Plus-Valía (Wertzuwachssteuer) des Gemeindeamts dazu kommt und 3% vom Kaufpreis (Veräusserungsgewinn) einbehalten werden, möglicherweise kommt noch eine Zuzahlung dazu, eine Rückerstattung (nach entsprechender Steuererklärung und Rückforderung) ist wirklich äußerst selten.

              Viel Glück.

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                zu dem sehr komplexen Thema hier ein link:

                http://www.mallorca-pro.de/Erbrecht/...ungssteuer.htm

                allerdings allgemein Spanien - nicht für die Kanaren !?
                .



                http://portfolio.fotocommunity.de/gm1

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Zitat von brainstorme Beitrag anzeigen
                  Im Alleingang eine Erbschaftsgeschichte durchzuboxen, das halte ich für recht gewagt, wenn man der Sprache nicht mächtig ist, lieber einen Gestor diesbezüglich einschalten.

                  allein das halte ich für sinnvoll und richtig (auch bei beherrschung der spanischen sprache), wobei die anderen hier gegebenen infos nicht falsch sein müssen.

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Steuer mortis causa

                    Also letzte Info März 2008 bezüglich der Freibeträge

                    Verwandschaftsgrad 1#
                    18.500 ?
                    -plus 4.600 ? pro Jahr / wenn der Erbe unter 21 Jahre alt ist
                    bis zu einer Million Euro.

                    Sollte es ich um den Hauptwohnsitz handeln, ist der Freibetrag 99% so der Hinterbliebene, residente Erbe direkt das Domizil erwirbt oder wenn der unmittelbare Erbe minderjährig ist, die Wohnung sich auf den Kanaren befindet und mindestens 10 Jahre lang im Besitz bleibt.

                    Diese Verjährungsfrist gilt nach wie vor.

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Ich hoffe die folgenden 2 Texte sprengen hier nicht den Rahmen, sind zu dem Thema aber interessant + aktuell. Allerdings trugen sie auch etwas zu meiner Verwirrung bei.
                      Wer einen guten deutschsprachigen Anwalt auf Teneriffa zu dem Thema kennt möchte mir doch bitte einen Tipp geben!



                      17-03-2008: Wie im Wochenblatt schon berichtete, änderte sich zum 1.1.2008 das Gesetz der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen (nachzulesen im Ley 14/2007 ? 27.12.2007 de Presupuestos Generales de la Comunidad Autonoma de Canarias para 2008 sowie Resolución de 28. Enero 2008 de la Administración Tributaria Canaria, Gobierno de Canarias para la correcta Gestion ) und zwar dahingehend, dass eine Befreiung der Steuer von 99,9 % auf den Kanaren eingeräumt wurde. Bei der Erbschaftssteuer wird diese Befreiung angerechnet, wenn der Erblasser, also der Verstorbene in den letzten 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz auf den Kanaren hatte und nach dem 1.1.2008 verstarb. Dieser Nachweis muss vor der Finanzbehörde durch die Steuererklärungen der letzten 5 Jahre erbracht werden, aus welchen eindeutig hervorgeht, dass der Erblasser sein Weltvermögen und Welteinkommen hier auf den Kanaren versteuert hat. Die Erben, welche in den Genuss der Steuervergünstigung kommen, sind Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel oder aber auch Eltern, Grosseltern, etc. Bei Lebensgemeinschaften ( Parejas de Hecho) wird der Eintrag ins Register der Lebensgemeinschaften anerkannt. Sollten beide Partner gemeinschaftlich in der Escritura eingetragen sein, also je zur Hälfte Eigentümer einer Immobilie, gilt hier der gleiche Freibetrag, wie bei einem Ehepartner. Der von der Erbschaftssteuer befreite Erbe kann auch ein Nicht-Resident sein. Für die Nichtresidenten Steuerzahler ändert sich bei der Erbschaftssteuer nichts: es bleiben die gleichen Steuersätze bestehen, welche Sie sich aber nach wie vor gerne in unserem Büro auf Ihren Fall abgestimmt ausrechnen lassen können. Die wichtigste Änderung des Gesetzes liegt aber bei der Schenkungssteuer: Dies betrifft Residente sowie Nichtresidente Steuerzahler, wenn die Immobilie auf den Kanaren liegt. Bei der Schenkungssteuer wird der Freibetrag grundsätzlich auf 99,9 % angerechnet, wenn der Beschenkte Ehegatten, Kindern, Enkeln...Eltern, Grosseltern, etc. sind, unabhängig der Steuerresidenz. Das gilt grundsätzlich nur für Immobilien: Geldanlagen, Schmuck, Autos etc können verschenkt werden, sind aber Schenkungssteuerpflichtig, es sei denn, der Beschenkte ist Steuerresident auf den Kanaren. Was bedeutet das nun für die zahlreichen ausländischen Immobilienbesitzer, welche hier Nicht-Resident sind, aber die Erbschaftssteuer für Ihre Erben vermeiden wollen: Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre hier gelegene Immobilie schon zu Lebzeiten an Ihre Ehegatten oder Kinder zu verschenken. Dabei behalten Sie das lebenslange Niessbrauchrecht und verschenken fast steuerfrei ( 0,1 % ) das so genannte ?Nackte Eigentum ? (im spanischen Nuda Propiedad) Im Todesfall wird dann das Nissbrauchrecht mit dem Todesschein ausgetragen, wobei je nach Alter des Verstorbenen eine geringe Austragungssteuer fällig wird. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die Vorteile dieser Regelung






                      24-04-2008: Obwohl wir nach Veröffentlichung der Resolution vom 28.01.2008 durch die Administration Tributaria Canaria ( Steuerbehörde des Gobierno Canarias ) nach Absprache mit Notaren und der gleichen Steuerbehörde zu der gemeinsamen Auffassung kamen, dass der Steuerbonus bei Schenkungen an Ehegatten, Kinder, Enkel, sowie Eltern, Grosseltern, etc auch für Nicht-Residente Bürger der Europäischen Union gilt, rudert die Finanzbehörde jetzt zurück. Wir wurden am Freitag vergangener Woche informiert, dass sich die Interpretation des Gesetzestextes und auch der Resolution vom 28.01.2008 ( in welcher es heißt?..?dass in der letzten Zeit einige Unstimmigkeiten in der Anwendung des Gesetzes stattfanden und diese Resolution dazu dient, eine korrekte Anwendung zu gewährleisten?.?) nun doch wieder geändert hat. Nach der neuen Auslegung hat der Nicht-Residente Bürger keinen Anspruch auf die Steuervergünstigung bei der Schenkung. Um diese Haltung zu verstehen muss man den Werdegang dieser Vergütungsverordnungen kennen ? hierzu nun ein kleiner Abriss: über die Zentralregierung wird den autonomen Ländern die Möglichkeit gegeben, durch eigene Verordnungen Steuervergütungen bei Erbschaften und Schenkungen zu erlassen. Von der Zentralregierung wurden daher grundsätzliche Maßstäbe festgelegt ( z.B. Familienzugehörigkeit, Wohnsitz des Verstorbenen bei der Erbschaft etc. ) und die autonomen Regierungen legen die Vergütungssätze fest. In unserem Falle wird durch das Gesetz 21/2001 vom 27.12.2001 Artikel 24... geregelt, dass die Vergütungen nur Sujetos Pasivos Residentes en Espa?a betreffen. Dieses sind Personen, welche steuerpflichtig in Spanien sind und so ihr Welteinkommen in Spanien versteuern. In der neuen Resolution aus 2008 der kanarischen Steuerbehörde wurde jedoch dieser Begriff aus dem Zentralgesetz nicht ausdrücklich wiederholt, bzw. als Grundlage festgelegt, sodass man ohne weiteres ( noch dazu unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von EU-Bürgern ) die bisherige Interpretation, dass diese Vergütungen auch Nicht-Residente betreffen, als richtig annehmen konnte. Natürlich gab es nun heftige Reaktionen auf diese ?Rückzug? der Steuerbehörde und mehrere Verbände werden diese negative Interpretation prüfen. Wir raten im Augenblick dringend dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten und zu hoffen, dass die Entscheidung, im Besonderen aufgrund des Gleichheitsprinzips, positiv ausfällt.

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Welche Region

                        Ja die lieben Gesetze - ich war da auch verunsichert, deswegen rief ich ja in Madrid an.

                        Dort hat man nachgeschaut und gesagt, daß die Schenkungssteuer (Donaciones) in Canarias weggefallen ist, -noch nicht aber die Erbschaftssteuer (Herrencias).

                        Muss mir mal den Gesetzestext vorknöpfen, aber dazu komme ich heute nicht mehr.
                        -Übrigens diese Texte werden jeden Monat verändert und erneuert, deswegen sollte man sich besser beim jeweiligen Amt schlau machen.
                        Spart Zeit und Geld, ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, daß manche Dinge auch von Bezirk zu Bezirk verschiedentlich gehandhabt werden.

                        Spass laß´nach...

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          Einen ganz aktuellen Artikel hierzu gibt es gerade in der Lanzarote-Insel-Zeitschrift:

                          http://www.lanzarote37.de/Detailansi...ash=9fbba63f92

                          claudia

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X