Wissen tu ich es nicht, aber es würde mit Sicherheit gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen. Vielleicht gibt es Unterschiede ob Privat- oder öffentliche Klinik.
Hier in Spanien wird vor der OP ein PCR verlangt, aber keine Impfung, dazu kann Dich auch in Deutschland (noch) keiner zwingen, abgesehen davon, dass sich die behandelten Ärzte auf ganz dünnem Eis bewegen würden, sollten sie einen Eingriff verweigern, unterlassene Hilfeleistung usw.
Meine Frau war hier in den letzten Monaten mehrfach in der Klinik (privat), jedes Mal PCR Test
Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus
Darüber habe ich auch schon nachgedacht.
Offiziell ist das sicherlich (noch) nicht der Fall.
Trauen tu ich gar nichts und niemanden mehr.
Wer glaubt, sich noch auf geltendes Recht verlassen zu können, ist ja wohl in den letzten Monaten eines besseren belehrt worden.
Nie sind verfassungsmäßig festgelegte Rechte so außer Kraft gesetzt worden wie momentan.
Das IfSG lässt viel Platz nach oben für weitere Einschränkungen und Restriktionen.
Wichtig dafür ist lediglich eins: die PLANDEMIE schön am köcheln halten.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine Krankenhausbehandlung allgemein zukünftig mit der Pflicht einer Impfung unter dem Deckmäntelchen des besonderen Schutzes der Kranken einhergehen wird.
Vielleicht gibt es aber auch noch ein paar „Katzenzimmer“ - Bunker mit notdürftiger Versorgung für die Aussätzigen - ich jedenfalls bete, dass mir ein Krankenhausaufenthalt in naher Zukunft erspart wird.
Und was in Absprache mit der Pharmalobby in Krankenhäusern vor sich geht, davon erfahren wir nur einen Bruchteil, nix Verschwörung!!
Ja, aber auch im KH-Bereich ziehen nicht alle an einem Strang. Einige Kliniken haben ja ganz offen eingeräumt, dass das ein mehr oder minder ganz normales Jahr war. Solange noch Reste von Privatwirtschaft existieren wird es auch noch Nischen für Ungeimpfte geben. Und bis auf weiteres auch in öffentlichen Kliniken.
Fall eines Hausarztes, der ein ungeimpfte Frau nicht behandeln will.
Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht prüfe die KVN daher jetzt wie in jedem Beschwerdefall, ob ein Verstoß gegen das Vertragsarztrecht vorliege, das eine Behandlungspflicht vorsieht
Ein Verwandter wurde diese Woche in Dtschl. in einem hessischen Kankenhaus operiert.
Keine COVID-Impfung erforderlich.
Aber ein Negativ-Test vor der Krankenhausaufnahme (höchstens 48 Std. alt). Diesen Test hat der Bekannte einen Tag vor Aufnahme in einem Testzentrum seiner Wahl gemacht. Es war kein PCR-Test, sondern nur ein Mundhöhlen-Abstreich-Test (kein tiefer Rachen-Würgereiz-Test).
PS: Krankenhausbesucher müssen entweder doppelt geimpft, genesen oder einen aktuellen negativ-Test mitbringen. Sonst gibt es keinen Reinkommen und auch keinen Kontakt mit dem Kranken.
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