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    Baumängel

    Hallo an alle,

    In unserem Apartment gibt es Risse im innerem Wohnbereich sowie draussen auf Balkon und Terrasse. Wir werden es von einem unabhängigen Berater beurteilen lassen. Auch von der Hausverwaltung des gesamten Wohnkomplexes.

    Weiss jemand, wie die Rechtslage hier bzgl. Baumängel aussieht? Verjährung der Ansprüche nach 10 Jahren seit der Fertigstellung? Hat die Hausverwaltung eine Gebäudeversicherung, die die Ausbesserung gravierender Risse (nicht verschuldet von den Eigentümern) uebernimmt?

    Bedanke mich im Voraus fuer eure Ratschläge.
    Gruss
    LL
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