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    #1

    Residencia

    Suche einen Beitrag in dem von verschiedenen Formen der Residencia (steuerpflichtig und nicht steuerpflichtig) geschrieben wurde.
    Ich kann diesen Beitrag nicht finden. Wer kann weiter helfen. Danke

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    #2
    Da sind wohl wieder ein paar Halbwahrheiten unterwegs.

    Grundsätzlich muss man zwischen Ausländerrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Melderecht unterscheiden.

    Ausländerrecht:
    Wer sich in Spanien niederlassen will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis ("residencia").
    Wer EU-Staatsangehöriger ist, braucht die nicht, wenn er die Voraussetzungen für die Niederlassungsfreiheit erfüllt (selbständig, Arbeitnehmer, Student oder wirtschaftlich unabhängig und krankenversichert). Dann muss er sich aber nach spätestens 90 Tagen Aufenthalt im EU-Ausländerregister eintragen lassen (Certificado del Registro de Ciudadano de la Unión Europea, landläufig auch gern "residencia" genannt)

    Steuerrecht:
    Wer in Spanien lebt, muss hier sein Welteinkommen versteuern.
    Wer in Spanien Einkünfte erzielt, ohne hier zu leben, muss nur diese Einkünfte in Spanien versteuern.
    Für Deutsche, Schweizer und Österreicher gibt es jeweils bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Die legen fest, wann welche Einkünfte wo versteuert werden müssen. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend wichtig: der Mittelpunkt der Lebensinteressen, und die Aufenthaltsdauer in Kalendertagen pro Kalenderjahr.

    Verwaltungsrecht:
    Um sich gegenüber den Behörden (nicht nur dem Finanzamt) eindeutig identifizieren zu können, erhält jeder Spanier einen Personalausweis (Documento Nacional de Identidad, D.N.I. abgekürzt, und gern auch mit der Número de Identificación Fiscal, N.I.F., gleichgesetzt, mit der sie identisch ist). Juristische Personen (Firmen, Vereine, Behörden, Kirchen usw.) erhalten einen C.I.F. (Código de Identificación Fiscal), der die gleiche Funktion hat.
    Ausländer müssen sich registrieren lassen, und erhalten dann eine Número de Identificación de Extranjeros(N.I.E.), die die gleiche Funktion hat. Diese Nummer wird auch für ausländische juristische Personen vergeben, wenn diese in Spanien tätig werden wollen.

    Melderecht:
    Wer in Spanien eine Wohnung hat, KANN diese als Wohnsitz eintragen lassen (empadronamiento, Eintrag im Melderegister, dem Padrón de Habitantes). Man kann immer nur einen Wohnsitz eintragen lassen. Wer sich irgendwo eintragen lässt, wird automatisch am bisherigen Wohnsitz ausgetragen. Einen Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gibt es im spanischen Melderecht nicht.

    Die übrigen Informationen über verschiedene Arten der Residencia oder deren Aktivierung oder Gültigkeit sind in aller Regel irreführend, missverständlich oder sogar grundfalsch. Ich empfehle immer die Beratung durch einen zugelassenen Profi. Klar, das kostet Geld, aber es spart Zeit, Ärger und noch mehr Geld.
    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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      #3
      Wer mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien lebt muss eine Steuererklärung abgeben und sein gesamtes Welteinkommen in Spanien versteuern.

      Ansonsten sind nur die in Spanien besitzenden Immobilien, Autos, oder Einkünfte zu versteuern.


      Mit der " Residensia " deren Auflagen kaum einer versteht, wird nur viel Wind gemacht, aber Kanarienvogel hat ja zum Teil schon geantwortet.
      Zuletzt geändert von posti; 03.07.2020, 12:55.

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