Rückrufaktion aus Madrid für VW

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    #1

    Rückrufaktion aus Madrid für VW

    Ich habe mir einen VW Polo Jahreswagen gekauft, er ist mittlerweile 3 Jahre alt. Eine Werkstattgarantieverlängerung wie in D üblich gab es nicht.
    Nun sind wir bei LIDL in San Miguel einkaufen gewesen und beim losfahren leuchtete die ESP Lampe im Cockpit auf mit dem Hinweis das Fahrzeug nicht weiter zu fahren, das Auto hat massiv Öl verloren.
    Nun sind wir zu Taller Heiko gefahren da er gleich um die Ecke ist und unser spanisch für eine andere Werkstatt nicht ausreicht.
    Das Auto war 3 Wochen zur Reparatur, es hatten sich Schrauben im Nockenwellenantrieb gelöst, die den Zahnriemen kaputt gemacht haben, das Teil mußte erst aus D bestellt werden.
    Die Reparatur hat am 14. Januar 2020 gesamt 966,00Euro gekostet.
    Nun kam am 16. Januar 2020 von VW aus Madrid eine Rückrufaktion, in der die Volkswagen AG festgestellt hat, das möglicherweise an meinem Fahrzeug das Gehäuse des Nockenwellenantriebs löst, den Zahnriemen beschädigt und infolgedessen Öl aus dem Motor austreten kann. Aus diesem Grund muß der Nockenwellenantrieb unbedingt ausgetauscht werden. Dauer ca. 3 Stunden und für uns kostenlos!!!!!
    Prima der Rückruf kommt nur 3 Wochen zu spät
    Nun bin ich zu VW in San Miguel gefahren und die sagten mir, das sie ja nicht wissen ob die Werkstatt "Taller Heiko" gewissenhaft gearbeitet hat und auch das Teil ausgewechselt wurde. Ich soll mein Auto in die VW Werkstatt zur Überprüfung geben, natürlich kostenlos.

    Die Reparatur erfolgte aber schon und da es sich eindeutig um einen Fehler vom Hersteller Volkswagen AG handelt, möchte ich mein Geld (966,00€)
    zurück erstattet haben.
    Obwohl keine Garantie für mein Auto ist, sagte mir VW ich darf mein Auto nur in eine VW Werkstatt bringen, ist das so korrekt?
    Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht ???
    Wer kennt einen Rechtsanwalt der für solche Angelegenheiten zuständig ist???
    Deutsch sprechender Anwalt wäre super.
    Zuletzt geändert von Hirschi65; 28.01.2020, 19:29.

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    #2
    Zitat von Hirschi65 Beitrag anzeigen
    Obwohl keine Garantie für mein Auto ist, sagte mir VW ich darf mein Auto nur in eine VW Werkstatt bringen, ist das so korrekt?
    ja, das ist so, weil es eine freiwillige Aktion von VW ist. Dann dürfen sie dir auch vorschreiben wo was zu machen ist und in welchem Zeitraum.

    Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht ???
    Wer kennt einen Rechtsanwalt der für solche Angelegenheiten zuständig ist???
    Deutsch sprechender Anwalt wäre super.
    brauchst du nicht, du kannst es mal versuchen direkt über VW Madrid eine Kulanzregelung zu bekommen wobei sie dir vielleicht irgendeinen Betrag zwischen 0 und deinem gezahlten Betrag erstatten. Da es hier aber auch keine Pflicht gibt ist der Anwalt nur rausgeworfenes Geld.
    bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

    http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

    Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

    Albert Einstein

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      #3
      [QUOTE=surfer1010;321431]ja, das ist so, weil es eine freiwillige Aktion von VW ist. Dann dürfen sie dir auch vorschreiben wo was zu machen ist und in welchem Zeitraum.

      Hallo surfer1010, der Schaden ist ja vor der Rückrufaktion entstanden, deshalb bin ich der Meinung das ich nicht zu einer VW Werkstatt gehen muß. Wenn ich das mit der Rückrufaktion woanders nachschauen hätte lassen, hast du und auch VW Recht. Aber mir ist ja davor der Schaden entstanden den VW beschrieben hat.

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        #4
        Ángel Bello, offizieller VW Händler in Las Chafiras, 100m vom Lidl entfernt.....
        In dem Fall sicherlich die bessere Wahl gewesen als "Heiko"

        Da nützt Dir dann ein Anwalt herzlich wenig.
        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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          #5
          Mich wundert, dass der Rückruf von VW Madrid erst jetzt kommt.

          Einen ähnlichen oder genau denselben Rückruf gab es beim KBA in Deutschland bereits am

          25.07.2019

          https://www.kba-online.de/gpsg/startServlet?adress=gpsg
          Angehängte Dateien

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            #6
            Zitat von Hirschi65 Beitrag anzeigen
            Hallo surfer1010, der Schaden ist ja vor der Rückrufaktion entstanden, deshalb bin ich der Meinung das ich nicht zu einer VW Werkstatt gehen muß. Wenn ich das mit der Rückrufaktion woanders nachschauen hätte lassen, hast du und auch VW Recht. Aber mir ist ja davor der Schaden entstanden den VW beschrieben hat.
            ja, in dem Fall hast du leider echt Pech weil dein Schaden vorher eingetreten ist.
            Da kannst du nur VW Madrid anschreiben und fragen ob es für dich eine Kulanzregelung gibt. Aus Erfahrung sehe ich die Chancen aber sehr gering, weil es eine markenfremde Werkstatt war. Wenn du beim Markenhändler gewesen wärst, hättest du bessere Chancen.

            Aber ich würde da nicht viel Energie und auf keinen Fall Geld investieren. Brief an VW und fertig.... entweder über ein wenig Geld freuen oder nicht, auf jeden Fall den Rest oder die gesamten bezahlten knapp 900 € unter "ungeplante Reparaturen" buchen und abhaken.

            Wenn du viel Zeit hast eventuell mal einen Brief an VW Wolfsburg schreiben, warum der Rückruf in Spanien so spät kam.....
            Zuletzt geändert von surfer1010; 29.01.2020, 19:27.
            bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

            http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

            Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

            Albert Einstein

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