Ich habe mir einen VW Polo Jahreswagen gekauft, er ist mittlerweile 3 Jahre alt. Eine Werkstattgarantieverlängerung wie in D üblich gab es nicht.
Nun sind wir bei LIDL in San Miguel einkaufen gewesen und beim losfahren leuchtete die ESP Lampe im Cockpit auf mit dem Hinweis das Fahrzeug nicht weiter zu fahren, das Auto hat massiv Öl verloren.
Nun sind wir zu Taller Heiko gefahren da er gleich um die Ecke ist und unser spanisch für eine andere Werkstatt nicht ausreicht.
Das Auto war 3 Wochen zur Reparatur, es hatten sich Schrauben im Nockenwellenantrieb gelöst, die den Zahnriemen kaputt gemacht haben, das Teil mußte erst aus D bestellt werden.
Die Reparatur hat am 14. Januar 2020 gesamt 966,00Euro gekostet.
Nun kam am 16. Januar 2020 von VW aus Madrid eine Rückrufaktion, in der die Volkswagen AG festgestellt hat, das möglicherweise an meinem Fahrzeug das Gehäuse des Nockenwellenantriebs löst, den Zahnriemen beschädigt und infolgedessen Öl aus dem Motor austreten kann. Aus diesem Grund muß der Nockenwellenantrieb unbedingt ausgetauscht werden. Dauer ca. 3 Stunden und für uns kostenlos!!!!!
Prima der Rückruf kommt nur 3 Wochen zu spät
Nun bin ich zu VW in San Miguel gefahren und die sagten mir, das sie ja nicht wissen ob die Werkstatt "Taller Heiko" gewissenhaft gearbeitet hat und auch das Teil ausgewechselt wurde. Ich soll mein Auto in die VW Werkstatt zur Überprüfung geben, natürlich kostenlos.
Die Reparatur erfolgte aber schon und da es sich eindeutig um einen Fehler vom Hersteller Volkswagen AG handelt, möchte ich mein Geld (966,00€)
zurück erstattet haben.
Obwohl keine Garantie für mein Auto ist, sagte mir VW ich darf mein Auto nur in eine VW Werkstatt bringen, ist das so korrekt?
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht ???
Wer kennt einen Rechtsanwalt der für solche Angelegenheiten zuständig ist???
Deutsch sprechender Anwalt wäre super.
Nun sind wir bei LIDL in San Miguel einkaufen gewesen und beim losfahren leuchtete die ESP Lampe im Cockpit auf mit dem Hinweis das Fahrzeug nicht weiter zu fahren, das Auto hat massiv Öl verloren.
Nun sind wir zu Taller Heiko gefahren da er gleich um die Ecke ist und unser spanisch für eine andere Werkstatt nicht ausreicht.
Das Auto war 3 Wochen zur Reparatur, es hatten sich Schrauben im Nockenwellenantrieb gelöst, die den Zahnriemen kaputt gemacht haben, das Teil mußte erst aus D bestellt werden.
Die Reparatur hat am 14. Januar 2020 gesamt 966,00Euro gekostet.
Nun kam am 16. Januar 2020 von VW aus Madrid eine Rückrufaktion, in der die Volkswagen AG festgestellt hat, das möglicherweise an meinem Fahrzeug das Gehäuse des Nockenwellenantriebs löst, den Zahnriemen beschädigt und infolgedessen Öl aus dem Motor austreten kann. Aus diesem Grund muß der Nockenwellenantrieb unbedingt ausgetauscht werden. Dauer ca. 3 Stunden und für uns kostenlos!!!!!
Prima der Rückruf kommt nur 3 Wochen zu spät
Nun bin ich zu VW in San Miguel gefahren und die sagten mir, das sie ja nicht wissen ob die Werkstatt "Taller Heiko" gewissenhaft gearbeitet hat und auch das Teil ausgewechselt wurde. Ich soll mein Auto in die VW Werkstatt zur Überprüfung geben, natürlich kostenlos.
Die Reparatur erfolgte aber schon und da es sich eindeutig um einen Fehler vom Hersteller Volkswagen AG handelt, möchte ich mein Geld (966,00€)
zurück erstattet haben.
Obwohl keine Garantie für mein Auto ist, sagte mir VW ich darf mein Auto nur in eine VW Werkstatt bringen, ist das so korrekt?
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht ???
Wer kennt einen Rechtsanwalt der für solche Angelegenheiten zuständig ist???
Deutsch sprechender Anwalt wäre super.
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