Erbschaftssteuer auf Teneriffa

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Erbschaftssteuer auf Teneriffa

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Erbschaftssteuer auf Teneriffa

    Hallo,

    meine Schwiegereltern (beide Deutsche, beide Rentner) wohnen seit Jahren auf Teneriffa. Beide sind Residenten. Keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Die Tochter wohnt in Deutschland.

    Jetzt ist mein Schwiegervater gestorben. Erbin (kein Testament) ist meines Erachtens die Ehefrau des verstorbenen. Es sind keine Immobilien vorhanden. Nur Bankkonten in Spanien und Deutschland.

    Wie muss ich jetzt Erbschaftssteuer für die Ehefrau/Witwe berechnen? Oder gilt immernoch diese 99,9% Steuerbefreiung auf Teneriffa?

    Greift dann das dt. Erbschaftssteuerrecht (Freibetrag bis max 500.000€)?

    Danke im Voraus

  • Schriftgröße
    #2
    Ich denke, da greift das spanische Erbrecht.
    Seit 2015 zählt da der gewöhnliche Aufenthaltsort.
    Dies war ja eindeutig Spanien.
    Es gibt seit 2015 eine europäische Erbrechtsverodnung.

    Da hat die Ehefrau eher schlechte Karten, dafür die Kinder um so bessere.

    Wir haben extra deswegen auch ein spanisches Testament über die Immobilie auf TF gemacht.
    Der gesamte Besitz in D (nur von uns Zugvögeln / Überwinterer) ist davon natürlich nicht betroffen.

    Anders sieht das bei den Residenten aus, die dauernd in ES leben. Da ist auch der deutsche Besitz dem spanischen Recht unterworfen. Also der Fall, wo ein auf TF dauerhaft lebender Resident auch noch Besitz in D hat.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Zitat von vamos Beitrag anzeigen
      ....

      Wie muss ich jetzt Erbschaftssteuer für die Ehefrau/Witwe berechnen? Oder gilt immernoch diese 99,9% Steuerbefreiung auf Teneriffa?
      ....

      Danke im Voraus

      Kann jemand mir hierzu eine Auskunft geben?

      Am besten mit einem Link zu einer offiziellen Quelle (egal ob in Spanisch oder Deutsch)

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Die beste und hundertprozentige Auskunft wirst du nur über einen Notar oder vielleicht auch gestor bekommen

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Zitat von Ich bins Beitrag anzeigen
          Die beste und hundertprozentige Auskunft wirst du nur über einen Notar oder vielleicht auch gestor bekommen
          Wenn es ein Gesetz ist, muss es irgendwo öffentlich zugänglich sein. Dafür braucht man keinen Notar oder RA.

          Die Frage ist nur, wo es als Gesetz veröffentlicht wurde.

          Es ist eine Sonderregelung fur Teneriffa (fur Madrid gibt es das aber auch).

          Es geht um Erbschaftssteuer.

          Also wo werden solche Erbschafststeuergesetze für Teneriffa veröffentlicht?

          Ich bin erstaunt, dass in einem Teneriffa Forum, in dem es fast jedes Forumsmitglied mit Wohnsitz auf TF betrifft, niemand weiss?

          Als ob das ein gut gehütetes Zauberezept sei?

          Ich brauch auch keine Angebote von RA oder Steuerberatern per PM.

          Die Fragestellung ist so allgemein, wie eine Wegbeschreibung zum Teide. Das kann doch nicht so schwer sein?

          Hat hier noch niemand über Erbschaftssteuern für sich und seine Angehörigen nachgedacht?

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Ich habe das im Vorfeld mit einem gestor gemacht ...und ich kann nur raten auch einen zu nehmen denn hier werden viele Meinungen kommen und welche ist richtig und welche ist falsch da sich hier auch in den Jahren viel geändert hat und ich denke die paar euros sind es dann auch wert

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              vielleicht findest Du hier die Antwort?
              https://www.anwalt.de/rechtstipps/er...er_147657.html
              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

              Gruß Günter

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Vielleicht wirst du hier fündig:
                http://civil.udg.es/normacivil/estatal/CC/3T3.htm

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Das deutsche Erbschaftsrecht mit den entsprechenden Freibeträgen gilt nur, wenn am Anfang des Testaments ausdrücklich erklärt wird, dass ausschließlich deutsches Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht gelten soll.

                  Die 99,9 % Steuerbefreiung hat Carlos Alonso (Carlos Enrique Alonso Rodríguez) erst 1997eingeführt, als Präsident des Cabildos de Tenerife wurde.

                  Da die neue Regierung unter Pedro Martín (Pedro Manuel Martín Domínguez), die bei der kürzlich erfolgten Wahl die Cabildo-Führung übernahm, bereits erklärt hat, dass die Vorgängerregierung, die ein PLus im Konto übernommen hätte, das in ihrer kurzen Zeit auf ein drastisches Minus herabgewrtschaftet hätte, rechne ich damit, dass Steuern, nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch die MwSt. und vermutlich weitere, in Kürze wieder auf das frühere Niveau ansteigen werden (rund 40 %, bei der Ebschaftsstzeuer, Freibeträge bei 50.000 EU).

                  Das Testament muss zweisprachig ein und notarisch beglaubigt werden.
                  Grüße
                  Pajarao

                  PS
                  die langen Namen sind erforderlich, falls du die Leute in der (spanischen) Wikipedia suchen willst

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X