Hallo,
meine Schwiegereltern (beide Deutsche, beide Rentner) wohnen seit Jahren auf Teneriffa. Beide sind Residenten. Keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Die Tochter wohnt in Deutschland.
Jetzt ist mein Schwiegervater gestorben. Erbin (kein Testament) ist meines Erachtens die Ehefrau des verstorbenen. Es sind keine Immobilien vorhanden. Nur Bankkonten in Spanien und Deutschland.
Wie muss ich jetzt Erbschaftssteuer für die Ehefrau/Witwe berechnen? Oder gilt immernoch diese 99,9% Steuerbefreiung auf Teneriffa?
Greift dann das dt. Erbschaftssteuerrecht (Freibetrag bis max 500.000€)?
Danke im Voraus
meine Schwiegereltern (beide Deutsche, beide Rentner) wohnen seit Jahren auf Teneriffa. Beide sind Residenten. Keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Die Tochter wohnt in Deutschland.
Jetzt ist mein Schwiegervater gestorben. Erbin (kein Testament) ist meines Erachtens die Ehefrau des verstorbenen. Es sind keine Immobilien vorhanden. Nur Bankkonten in Spanien und Deutschland.
Wie muss ich jetzt Erbschaftssteuer für die Ehefrau/Witwe berechnen? Oder gilt immernoch diese 99,9% Steuerbefreiung auf Teneriffa?
Greift dann das dt. Erbschaftssteuerrecht (Freibetrag bis max 500.000€)?
Danke im Voraus
Kommentar