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    #1

    Dauer von Grundbucheinträgen

    Guten Tag zusammen ,

    im Zusammenhang mit diesem nervigen und nicht endenden Sandkastenrumgekasperle , was der Makler der Wohnung, die uns schon sehr gefällt, wohl als Verkaufsstrategie versteht, habe ich eine Frage zu Eurer Erfahrung wie lange eine Bereinigung des Grundbuches auf Teneriffa so dauert. Genauer: ein von zwei Eigentümer ist vor zwei Jahren verstorben, steht aber nach wie vor im Grundbuch. Laut Makler ist aber schon lange alles beim Amt bezahlt (Erbkosten, Änderungskosten etc.) nur das böse Amt nimmt seit Monaten die Änderung im Grundbuch nicht vor. Dies sei aber gar kein Problem beim Kaufvertrag, der Notar wäre im Thema und würde alles regeln. Unser Anwalt sieht das kritisch und ich bin skeptisch, wenn mir ein Makler erklären will, das wären halt spanische Zustände . Ich finde in Spanien soweit eigentlich immer alles ok, wenn man es auch korrekt angeht. Ich würde mich über eine Rückmeldung von Euch freuen

    Liebe Grüße

    Lonie

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    #2
    @Apolonia
    Du hast doch hoffentlich nicht bereits einen Kaufvertrag beim Notar unterschrieben oder eine Anzahlung geleistet?

    Denn beteuern kann man vieles / alles.

    Wenn es sich beim verstorbenen Eigentümer um einen „Ausländer“ gehandelt hat, könnte es sein das die Erbschaftssteuer nicht bezahlt ist.

    Ich denke Dein Anwalt hat den „richtigen Riecher“
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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      #3
      Bei uns hat eine Übertragung von meiner Frau zu unserem Sohn nur ein paar Wochen gedauert, alles über den Notar in Santa Cruz.
      Ich würde da auch eher auf Deinen Anwalt hören und sehr vorsichtig sein.
      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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        #4
        Eine komplette Erbschaftsabwicklung dauert ca. 2 Monate
        Der erste Schritt ist die Erbschaft notariell anzunehmen (Spanischer Notar)
        Dafür muss natürlich der internationale Erbschein etc präsentiert werden.
        Danach muss die Erbschaft im Finanzamt Madrid (nur bei Ausländer) präsentiert werden und dort die Erbschaftsteuer entrichtet werden,
        Danach kann das ganze zum Grundbuchrichter der dann innerhalb 30 Tagen
        die Umschreibung im Grundbuchamt vornimmt, sofern alles seine Richtigkeit hat. Falls sich jemand mit Fachkenntnis an den Grundbuchrichter wendet und diesem eine Dringlichkeit nachweisen kann geht das auch innerhalb weniger Tage. Wenn sich also nur die Grundbuchumschreibung in Ihrem Falle schon Monate hinstreckt ist irgendwas nicht in Ordnung.

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          #5
          eigentlich wenige wochen, sofern alle dokumente (erbschein, etc) vorhanden und abgeben wurden. Ich empfehle aber trotz Makler einen Anwalt für soetwas zu bemühen. Warum? Wohnung 100.000, Anwalt 300-700 euro für alle laufarbeiten, ggf. kann der auch das letzte Protukoll der Eigentümerversammlung lesen um auch dort alles zu prüfen. Findet er Mängel oder Stolpersteine so hat man Fundierte Infos zum nachverhandeln.
          Alles natürlich nur, sofern Ihr kein fliessend spanisch sprecht und ihr nicht über die abläufe einer Kaufabwicklung genauestens Bescheid wisst.
          Ich selber habe das mit Anwalt gemacht, obwohl ich einigermassen die Sprache spreche und auch die bläufe etwas kenne - ich konnte damit ruhiger schlafen.

          Velero

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            #6
            Bei uns hat der Anwalt das innerhalb weniger Tage klären können. Ansonsten hätten wir niemals gekauft und bezahlt.

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              #7
              Vielen Dank

              Guten Tag und vielen Dank für Eure Erfahrungen!

              Eure Empfehlungen entsprechen auch meinen Vorstellungen. Der Makler gibt uns jeder Mal das Gefühl, wir wären so eine Art Korinthenka... , typisch deutsch eben und nicht in der Lage zu verstehen, dass in Spanien die Uhren anders ticken. Er hätte mit dem Notar gesprochen und alles sei kein Problem. Aber wenn alles kein Problem ist, wäre das Grundbuch ja geändert. Wir versuchen jetzt an den Eigentümer in Deutschland per Post zu kommen, alle telefonischen Versuche sind gescheitert und schnellst möglich wieder nach Teneriffa zu kommen (das ist der schöne Teil an dem Drama), um die Dinge vor Ort zu klären. Und ich schaue wieder nach anderen Objekten, ist nicht einfach, wenn man in Gedanken schon eingezogen war.

              Liebe Grüße

              Lonie

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                #8
                Darf man fragen um welchen Makler/Büro es geht?

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                  #9
                  Ich würde dem Makler einfach ganz klar sagen, dass das erledigt sein muss bis XX.YY. , und dass ihr noch andere Objekte in der Auswahl habt.Soll er halt mal was tun für seine Provision!

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Das würde mich auch interessieren.

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                      #11
                      Wenn er Euch wie Korinthenka... behandelt, sag ihm einfach, dass er, wenn er mit Euch erfolgreich Geschäfte machen möchte, ihr dies und dies von ihm erwartet. Man muss vermeiden, zum Opfer dieses dämlichen Klischees "cabeza cuadrada" zu werden, solange man die Herrschaften nicht auch wie "plataneros" behandelt.
                      ...

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                        #12

                        Jeder Fall ist einzeln zu betrachten, wenn der Notar sagt, dass wäre ok, dann wird es auch so sein.
                        Erbschaften müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
                        erst dann kann umgeschrieben werden.
                        Dies auf 2 Mon. pauschal festzulegen ist problematisch.
                        Ich kenne gerade eine Sache, welche mind. 6 Mon. dauern wird.
                        Aber wie gesagt, wie auch in D, die Behörde kann man nicht zwingen alles andere ist nur Gequatsche.
                        Übrigens: es gibt Makler die auch eine Gestoria haben, viele aber nicht und da kann es schon darum länger dauern.
                        Sprich mit Deinem Notar, der sagt Dir welche Vorausetzungen zu erfüllen sind.

                        Grüße
                        http://www.teneriffa-anzeiger.de
                        die Onlinezeitung von Teneriffa

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                          #13
                          ich glaube, ich kenne des Rätsels Lösung

                          und die heisst: legale Steuervermeidung . Ich habe gestern nochmals im Netz gesucht und dabei folgendes - kurz zusammen gefasst - gefunden:

                          - im Erbfall einer Immobilie wird das Grundbuch erst geändert, wenn die Erbschaftssteuer gezahlt wird, vorher ist das Grundbuch gesperrt. In Spanien, je nach Fall und für Ausländer ist diese Steuer nicht unbedingt gering.

                          - das Spanische Recht lässt es zu, die Erbschaftssteuer erst vom Verkaufserlös der Immobilie zu zahlen mit dem Charme, dass in diesem Fall die Zugewinnsteuer wegfällt!!! Das ist doch nett und ich glaube, dass ist der ganz profane Grund . man hätte es uns doch einfach sagen können. Aber wenn`s ums liebe Geld geht.

                          Solltet Ihr Interesse an dieser Gestaltungsmöglichkeit haben, stelle ich gerne einen Link hierzu ein, aber vielleicht ist das ja auch allgemein bekannt, nur wir brauchten was länger

                          Liebe Grüße Lonie

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                            #14
                            Name des Maklers

                            @ velero und @ islas canarias (ich hoffe, so macht man das bei direkten Antworten)

                            Eure Frage nach dem Makler bringt mich ein bisschen in Bedrängnis und zwar, weil ich nicht jemanden, dessen Existenz auch von seinem Ruf abhängt, öffentlich schlecht machen möchte zu einem Zeitpunkt, wo ich persönlich noch emotional sehr involviert bin und vlt. nicht wirklich objektiv.

                            Ich bitte um Verständnis, dass ich da noch mal in mich kehren muss.

                            Liebe Grüße

                            Lonie

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                              #15
                              @Apolonia
                              wenn dies der Fall sein sollte, solltet ihr noch vorsichtiger sein.
                              Denn im Regelfall fordern Verkäufer eine Anzahlung und der Restbetrag wird per Scheck oder Bankbestätigung beim Notar bezahlt.
                              Wenn nun durch nicht gezahlte Erbschaftsteuer das Grundbuch gesperrt ist, hat euer Geld der Verkäufer aber ihr steht noch nicht im Grundbuch.
                              In DFeutschland wäre dies kein Problem, da dort zuerst die Auflassung ins Grundbuch eingetragen wird, das Geld auf dem Notaranderkonto verbleibt bis die Grundbuchumschreibung staqttgefunden hat.
                              Dann zahlt der Notar aus.
                              In Spanien lauert dort die Falle - Geld könnte weg sein - Grundbucheintrag nicht möglich?

                              Falls der Makler ein echter und in Spanien zugelassener Makler ist?!

                              Und noch was zum "Benehmen" des Maklers (fängt der Name vieleicht mit einem Titel an?)

                              Ein Immobilienmakler der den Käufer herablassend behandelt sollte bei jedem Käufer sofort folgende Ansage an den Makler gelten:

                              Ich bin der Käufer, wenn Du mich nicht Ernst nimmst, versuche die Wohnung zu verkaufen an wen Du willst - an mich nicht mehr.
                              Ende der Verhandlung.

                              Es gibt nicht nur eine schöne Wohnung auf Teneriffa!
                              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                              Gruß Günter

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                                #16
                                Kann Deine Zurückhaltung natürlich verstehen. Spricht auch für Dich :-)

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