Wollte mal hören, ob hier jemand schon Erfahrung in der praktischen Anwendung der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung hat?
Die sollte greifen, wenn sich ein in D gesetzlich Versicherter hier in Spanien einer Op unterziehen lassen möchte oder - wie in meinem Falle - ein hier bei der SegSoc Versicherter in D-Land eine geplante Op angehen will. Ich rede nicht von Notfallversorgung im EU-Ausland, denn dafür ist ja die EU-Krankenkarte da.
Hat jemand insbesondere Erfahrung mit der nachträglichen Rückerstattung durch die gesetzliche KV im Wohnstaat bzw. bei der Anwendung der Formulare E112/S2 bei Vorabgenehmigung durch die SegSoc?
Danke im Voraus...
Für alle, die das Thema interessiert, hier ein Link... das hier dargestellte Wissen kann man bei den Beteiligten (Krankenhäuser, Krankenkassen...) allerdings nicht zwingend als gegeben voraussetzen:
http://www.eu-patienten.de/de/behand...eu_ausland.jsp
Die sollte greifen, wenn sich ein in D gesetzlich Versicherter hier in Spanien einer Op unterziehen lassen möchte oder - wie in meinem Falle - ein hier bei der SegSoc Versicherter in D-Land eine geplante Op angehen will. Ich rede nicht von Notfallversorgung im EU-Ausland, denn dafür ist ja die EU-Krankenkarte da.
Hat jemand insbesondere Erfahrung mit der nachträglichen Rückerstattung durch die gesetzliche KV im Wohnstaat bzw. bei der Anwendung der Formulare E112/S2 bei Vorabgenehmigung durch die SegSoc?
Danke im Voraus...
Für alle, die das Thema interessiert, hier ein Link... das hier dargestellte Wissen kann man bei den Beteiligten (Krankenhäuser, Krankenkassen...) allerdings nicht zwingend als gegeben voraussetzen:
http://www.eu-patienten.de/de/behand...eu_ausland.jsp