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    #1

    Balkonverglasung

    Gilt eine teilweise durchgeführte Balkonverglasung als Windschutz oder ist das eine Veränderung der Fassade und muss genehmigt werden ?
    Bruno

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    #2
    da es sich, wie ich glaube, um eine Wohnung ( eigentumswohnung) handelt solltest du dir die Genehmigung holen, da es sich um eine Bauliche Veränderung handelt.

    Es kann zwar sein das du erst in 2 - 3 Jahren abreissen musst, aber besser ist besser.
    In der Costa del Silencio an einem Gebäude haben fast alle Balkon nach Ost / Nord-Ost die Balkone verglast, ein Eigentümer ganz unten hat auch verglast ( ohne Genehmigung) er wurde verurteilt die Verglasung zu entfernen.
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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      #3
      Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
      da es sich, wie ich glaube, um eine Wohnung ( eigentumswohnung) handelt solltest du dir die Genehmigung holen, da es sich um eine Bauliche Veränderung handelt.

      Es kann zwar sein das du erst in 2 - 3 Jahren abreissen musst, aber besser ist besser.
      In der Costa del Silencio an einem Gebäude haben fast alle Balkon nach Ost / Nord-Ost die Balkone verglast, ein Eigentümer ganz unten hat auch verglast ( ohne Genehmigung) er wurde verurteilt die Verglasung zu entfernen.
      Hatten denn die anderen die vorher verglast hatten die Genehmigung?
      Nach dem Gesetz " Gleiche Rechte für alle " kann ich mir das sonst nicht vorstellen.
      Bruno

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        #4
        @inselbruno
        ja die anderen hatten eine Genehmigung, die Verglasung unten weicht etwas davon ab, stört aber die Ansicht überhaupt nicht da dieses Apartment von der Strasse aus gar nicht zu sehen ist.

        Bei baulichen Veränderungen ist es, wie in Deutschland, wichtig eine schriftliche Erlaubnis zu haben.
        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

        Gruß Günter

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