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    #1

    Strafbescheid

    Hallo, ich habe als Resident einen Strafbescheid von der Verkehrspolizei bekomme. Kann ich dafür eine Ratenzahlung wie es in Deutschland üblich ist beantragen?

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    #2
    So lange die Multa ( Strafe ) noch in der freiwilligen Zahlungsperiode liegt, also mit 50% Rabatt belegt ist, geht Ratenzahlung NICHT.

    Wenn diese Periode, durch Nicht-Nutzung, in die Exekutiv-Phase übergeht, und die volle Strafe zu zahlen ist, dann kann Ratenzahlung bei der Verkehrspolizei beantragt werden, wobei es dann teuerer wird.

    Ich würde die 50% vorziehen.
    Zuletzt geändert von LaTorre; 18.12.2015, 14:00.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Zitat von wernerarrieta Beitrag anzeigen
      Hallo, ich habe als Resident einen Strafbescheid von der Verkehrspolizei bekomme. Kann ich dafür eine Ratenzahlung wie es in Deutschland üblich ist beantragen?
      hast du die Straftat auch in Raten begangen?

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        #4
        Mayerhofer
        bei deinem Intelligenzquotient wirst du das nicht (er)RATEN

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          #5
          habe nicht geraten, sondern vermutet

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            #6
            wenn du keine brauchbare Antwort hast geh ins Kino

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              #7
              Habe auch eine Parkstrafe erhalten...€ 90,.
              Was ist wenn ich nicht zahle ??
              (nicht Resident)
              Zuletzt geändert von KPeter; 19.12.2015, 17:55.

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                #8
                Zitat von wernerarrieta Beitrag anzeigen
                Mayerhofer
                bei deinem Intelligenzquotient wirst du das nicht (er)RATEN
                Kaum dabei und schon rumpöbeln.

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                  #9
                  Hallo,

                  es gibt Länder in der EU die fällige Bussgelder auch in D oder A einfordern.
                  Auf jeden Fall hast du bei einer Einreisekontrolle oder Personenkontrolle in Spanien ein Problem.

                  No risk - no fun

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                    #10
                    Strafzettel

                    @KPeter Bei einem Strafzettel wird der Halter befragt, wer der Fahrer war. Hier besteht Auskunftspflicht. Reagiert der Halter nicht wird ihm die Strafe angelastet und wahlweise als Embargo vom Konto eingezogen oder wie eine Grundschuld beim trafico "als "Hypothek/Embargo" aufs Auto gelegt" Wird das Auto bis zur Verschrottung gefahren und besteht kein spanisches Bankkonto gibt es kein Problem. Dann braucht selbst die KFZ Steuer nicht bezahlt zu werden.
                    (Daher sollte beim Autokauf der Verkaeufer die Ummeldung vornehmen oder man waehlt die canarische Methode nach Absprache mit dem Verkaeufer einfach auf dem Namen des mittellosen Verkaeufers weiter zu fahren und auch die neue Versicherung auf den Namen des Verkaeufers zu kaufen)

                    Handelt es sich um einen privat geliehenen Wagen gibt der Halter die Fahrerdaten und dessen Fuehrerscheinkopie zu den Akten. In der Theorie koennte die Strafe im Heimatland des Fahrers vollstreckt werden. Das vollstreckende Land darf das Geld aber komplett behalten. Daran hat eine spanische behoerde kein Interesse. Daher wird in der Praxis allenfalls ein Strafzettel mit der Hoffnung auf Ueberweisung nachgesandet. (Bei oesterreichischen Strafzetteln fuer BRD Bewohner sieht die Praxis anders aus)
                    Bei Einreisekontrollen, welche nicht mehr stattfinden waeren offene Bussgelder kein Problem. Dort werden nur offene Haftstrafen und Ausweisungsverfuegungen/Einreisesperren vollstreckt. Dafuer musst Du mehr bringen als falsch parken.

                    Handelt es sich um einen Mietwagen gibt die Mietwagenfirma die Mieterdaten mit Fuehrerscheinkopie an die Behoerden. Wurde das Auto mit Kreditkarte gebucht buchen viele Leihfirmen den Strafzettelbetrag plus einer fetten Bearbeitungsgebuehr vom Kreditkartenkonto des Mieters ab.

                    Es kommt also auf die Konstelation des Einzelfalles an...
                    Zuletzt geändert von heinz1965; 19.12.2015, 19:00.
                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                      #11
                      Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
                      Habe auch eine Parkstrafe erhalten...? 90,.
                      Was ist wenn ich nicht zahle ?? ... (nicht Resident)
                      wird meist nachgesendet

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                        #12
                        Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
                        Habe auch eine Parkstrafe erhalten...? 90,.
                        Was ist wenn ich nicht zahle ??
                        (nicht Resident)
                        Wie Heinz schon schrieb, wenn Du hier nix hast, passiert wohl kaum was, wenn Du hier aber Wohnung oder Auto und Konto besitzt, wird letzteres ohne mit der Wimper zu zucken leer geräumt, die Strafe wird im BOC veröffentlicht und ist dann rechtskräftig.
                        Bei höheren Strafen gehen die auch gern an die Wohnung bis hin zur Zwangsversteigerung und bei Deinem erneute Besuch wohnen dann andere Leute in "Deiner" Wohnung.

                        Ist wohl schon einigen Deutschen passiert, die Steuerschuld usw. hatten, was dann diese Konsequenz nach sich zog.
                        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                          #13
                          Zitat von Achined Beitrag anzeigen
                          Wie Heinz schon schrieb, wenn Du hier nix hast, passiert wohl kaum was, ....

                          oder ein netter Brief an den Halter.

                          "DAs Strafgeld wurde verdoppelt, wenn Sie nicht überweisen gelten sie als vorbestraft..."

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                            #14
                            Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
                            Habe auch eine Parkstrafe erhalten...? 90,.
                            Was ist wenn ich nicht zahle ??
                            (nicht Resident)
                            Hast Du den Bußgeldbescheid in spanischer Sprache nach Österreich geschickt bekommen ? Wenn ja, dann brauchst Du den nicht bezahlen.

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                              #15
                              Den Bescheid hatte ich hier auf meiner Scheibe...
                              Das Auto gehört mir und ich habe hier auch bei einer Bank ein Konto...

                              Meine Zustelladresse ist aber nicht mehr aktuell wegen Wohnungswechsel.
                              Bei der neuen Wohniung bin ich noch nicht gemeldet????

                              Wie lange kann man die Strafe bezahlen um in den Vorteil der 50% zu kommen??

                              Dieser Durchschlag des Strafbescheides ist fast unleserlich....

                              LG
                              Kpeter
                              Zuletzt geändert von KPeter; 21.12.2015, 12:09.

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                                #16
                                Frist für die 50%= 20 Tage
                                Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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