Nachversteuerung von Immobilienkäufen in Spanien

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Nachversteuerung von Immobilienkäufen in Spanien

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    #1

    Nachversteuerung von Immobilienkäufen in Spanien

    Hallo zusammen,

    ich habe heute in der Wirtschaftswoche das hier gefunden:

    http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12513252.html

    Da geht es um nachträgliche (zusätzliche) Grunderwerbsteuer beim Kauf von Spanien-Immobilien. Das spanische Finanzamt schätzt (gemäss dem Presseartikel) den Wert der Immobilie beim Kauf selbst und fordert evtl. nachträgliche Grunderwerbsteuer vom Käufer, wenn die Wertangabe der Immobilie im notariellen Kaufvertrag unter dem Schätzwert des Finanzamtes liegt. Das kommt wohl nicht nur bei "Unterverbriefungen" vor, sondern auch bei (vermeintlichen) "Schnäppchenpreisen" im Verlauf der Immobilienkrise...

    Im Presseartikel geht es zwar hauptsächlich um die Balearen, aber prinzipiell (steuerrechtlich) sollte die Vorgehensweise spanienweit möglich sein.

    Hat jemand dazu in Teneriffa schon was gehört ?

    Gruss

    El Tanque

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    #2
    ist tatsächlich so. Bei sinkenden Immobilienpreisen und Notverkäufen, kommt der tatsächliche Verkaufspreis oftmals unter den Wert, den das kan. Finanzamt als Marktwert anerkennt. Man kann sich zwar etwas dagegen wehren, Wunder bewirken kann man allerdings nicht.

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      #3
      Zitat von El_Tanque Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe heute in der Wirtschaftswoche das hier gefunden:

      http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12513252.html

      Da geht es um nachträgliche (zusätzliche) Grunderwerbsteuer beim Kauf von Spanien-Immobilien. Das spanische Finanzamt schätzt (gemäss dem Presseartikel) den Wert der Immobilie beim Kauf selbst und fordert evtl. nachträgliche Grunderwerbsteuer vom Käufer, wenn die Wertangabe der Immobilie im notariellen Kaufvertrag unter dem Schätzwert des Finanzamtes liegt. Das kommt wohl nicht nur bei "Unterverbriefungen" vor, sondern auch bei (vermeintlichen) "Schnäppchenpreisen" im Verlauf der Immobilienkrise...

      Im Presseartikel geht es zwar hauptsächlich um die Balearen, aber prinzipiell (steuerrechtlich) sollte die Vorgehensweise spanienweit möglich sein.

      Hat jemand dazu in Teneriffa schon was gehört ?

      Gruss

      El Tanque
      Das ist nichts Neues. Habe schon vor 20 Jahren nachgezahlt & das als Bestätigung gesehen, dass ich ganz günstig gekauft habe.

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        #4
        Geil! Behörden erfinden eigene Preise, über dem Marktpreis um höhere Steuern zu kassieren. Wuahah!

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          #5
          Zitat von Snr_Crusoe Beitrag anzeigen
          Geil! Behörden erfinden eigene Preise, über dem Marktpreis um höhere Steuern zu kassieren. Wuahah!
          Noch ein Germane mit Verfolgungswahn. In der Grundsteuer-Rechnung steht ein Immobilienwert, der vom Statistikamt (www.INE.es) hochgerechnet wird. 85% der Spanier wohnen in Eigentum & würden sich selbst schaden, wenn sie Ihren Märchen glauben. Kenne hier den Chef vom Registro ganz gut. Der freut sich immer, wenn er sieht was die Leute so probieren.

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            #6
            So dreht sich ein jeder den "Markt"-Preis zurecht so wie er gerade will. Das Finanzamt dreht ihn hoch zwecks Steuernachforderung, die Banken reden ihn gegenüber Schuldnern klein, zwecks höherer Risikoabsicherung und die in den Banken-Bilanzen vorhandenen Werte werden dann wieder aufgepeppelt, zwecks Kosmetik. Ganz zu schweigen von Preisvorstellungen im Falle von Erbschaftsauseinandersetzungen.
            ...

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              #7
              Uns ist es so ergangen, wir mussten ca 2000 ? nachzahlen.
              Sehr ärgerlich, uns blieb aber nichts anderes übrig als zu bezahlen.
              Hatte damals davon hier im Forum dadrüber berichtet, weil das Finanzamt das Geld einfach in kleinen Beträgen vom Bankkonto abgebucht hat.

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                #8
                genau - ebenfalls auch uns passiert. Und NACH dem Kauf auch nicht mehr zu ändern.
                Es gibt aber laut Steuerberater die Möglichkeit VOR dem Kauf ein Gutachten zu erstellen.
                Was als tatsächlichem Wert dann raus kommt, und verrechnet mit den Kosten des Gutachters muss dann jeder selbst abschätzen.
                Wird sich wohl rechnen wenn es eine totale Bruchbude ist und man eigentlich fast nur das Grundstück erwirbt.
                Gruß

                Ps. die Nachzahlung trifft sowohl den Verkäufer wie den Käufer. So war es jedenfalls bei uns.

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                  #9
                  @rejo - Ps. die Nachzahlung trifft sowohl den Verkäufer wie den Käufer. So war es jedenfalls bei uns.

                  Wie geht das bei der Grunderwerbssteuer?

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                    #10
                    Zitat von rayfaro Beitrag anzeigen
                    @rejo - Ps. die Nachzahlung trifft sowohl den Verkäufer wie den Käufer. So war es jedenfalls bei uns.

                    Wie geht das bei der Grunderwerbssteuer?

                    Beim Käufer ist es die Grunderwerbssteuer.

                    Bei Verkäufer ist es wohl diese:

                    a) Einkommensteuer der in Spanien Nichtansässigen

                    In Spanien nicht ansässige Verkäufer mussten vom 1. Januar 2007 bis zum 31.12.2009 den Nettokapitalgewinn mit 18% versteuern.

                    Ab dem 1.1.2010 gelten folgende Steuersätze: bei einem Nettokapitalgewinn bis 6.000,00 Euro findet ein Steuersatz von 19% Anwendung. Ab 6.000,00 Euro Nettokapitalgewinn findet ein Steuersatz von 21% Anwendung.


                    Der Nettokapitalgewinn ist wohl die Wertsteigerung der Immobilie.
                    Wie dieser ermittelt wird kann ich nicht sagen.
                    Ich kenne den Verkäufer persönlich und weiß deshalb das es keine unerhebliche Summe war die er zahlen musste.

                    Gruß

                    Nachtrag: hier zu lesen http://www.hellwege.de/rechtsteuern1.htm
                    Zuletzt geändert von rejo; 05.11.2015, 09:34.

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                      #11
                      Steuerabzocke - Behördenwillkür - Verfolgungswahn....

                      Ich liebe Verschwörungsteorien, besonders wenn sie durch keinerlei Fakten belegt sind.

                      Allerdings glaube ich der Statistik (www. INE.es). Die richtet sich nach den Verkäufen & wird nicht von der Gemeinde festgelegt, sondern vom Grundbuchamt. Von dort kommt auch der Nachschlag zur Grunderwerbssteuer, wenn der Kaufpreis zu niedrig eingeschätzt wird. Habe mal gehört, dass es Verkäufer geben soll, die auch Schwarzgeld nehmen & Käufer die Geld waschen. Natürlich ein völlig unbegründetes Gerücht, dass nur die Behörden glauben. Habe selbst vor 20 Jahren den Nachschlag für eine Million Peseten Meinungsunterschied bezahlt, 60.000 Peseten. War mir aber lieber, als durch den Widerspruch die Eintragung im Grundbuch zu verzögern. Außerdem half das Bewusstsein, noch ganz günstig gekauft zu haben. Davor hat mir jeder erzählt, dass es im Vorjahr eine Million billiger war. Seitdem sind die Preise bis 2010 um 450 % gestiegen, wenn man den Banken & Maklern glaubt.
                      Wichtig sind die Hinweise auf die Grundsteuer. Hier in Bereich Granadilla ist sie bis 2011 gestiegen, seitdem wird es billiger.

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                        #12
                        auch in Deutschland...

                        Es gibt durchaus auch in Deutschland solche Nachforderungen des Finanzamtes, wenn dieses davon ausgeht das der beim Notar beurkundete Kaufpreis nicht der Gesamt-Preis ist.
                        bei Google:

                        https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=...uer+nachzahlen

                        Dort insbesondere Seite 4 des PDFs von:

                        http://hildebrandt-maeder.de/files/1408966389.pdf

                        Gruß, Holger
                        Zuletzt geändert von HolgerP; 08.11.2015, 16:17.

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                          #13
                          Steuern

                          Hallo Ihr Lieben,
                          wir wollen uns jetzt eine Wohnung kaufen, nun lese ich im Beitrag von [B][B]El Tanque

                          "ich habe heute in der Wirtschaftswoche das hier gefunden:

                          http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12513252.html

                          Da geht es um nachträgliche (zusätzliche) Grunderwerbsteuer beim Kauf von Spanien-Immobilien. Das spanische Finanzamt schätzt (gemäss dem Presseartikel) den Wert der Immobilie beim Kauf selbst und fordert evtl. nachträgliche Grunderwerbsteuer vom Käufer, wenn die Wertangabe der Immobilie im notariellen Kaufvertrag unter dem Schätzwert des Finanzamtes liegt. Das kommt wohl nicht nur bei "Unterverbriefungen" vor, sondern auch bei (vermeintlichen) "Schnäppchenpreisen" im Verlauf der Immobilienkrise..."


                          der Wert der Immobilie, wie geht denn das schätzen?
                          Kommt da einer vorbei oder geht das von den Unterlagen vom Notar aus???
                          Wir sind jetzt etwas irritiert.

                          Gibt es denn etwas worauf man ganz besonders achten muß??
                          Ihr seid doch schon "alte Hasen" sind für Tips dankbar.
                          Habe auch schon etliche Suchbegriffe eingegeben und die Beiträge gelesen, aber da viele vom eigentlichen Thema abschweifen, ist das sehr schwierig wirklich etwas brauchbares zu finden.
                          Ich denke ein Notar ist notwendig und erledigt das bürokratische??
                          Woher kann ich denn erfahren ob die Wohnung schuldenfrei ist und alle Steuern bezahlt sind??
                          Können wir sonst noch irgendwie, bösartiger Weise, auf die Nase fallen???
                          Der Verkäufer kommt aus Österreich für 1 Woche, und der Kauf soll unser Lebensabend sein und kein Reinfall mit Tränen.

                          Liebe Grüße und schon mal Danke
                          Wenn ein Mensch mit Dir über seine Probleme spricht,
                          dann jammert er NICHT, er vertraut Dir!!!!

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                            #14
                            Hallo,

                            das böseste wäre vermutlich wenn ihr das gekaufte Anwesen auf eure Kosten abreissen lassen müsst weil es ohne Genehmigung errichtet wurde
                            oder auf dem falschen Grundstück ( diesen Fall hatten wir hier im Forum schon einmal )

                            Viel Erfolg
                            Anton

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              Ohne jemandem etwas im Voraus anlasten zu wollen, geht es hier um die eigene Sicherheit, nicht wahr ?

                              Zieht sich der Verkäufer nach dem Notartermin mit dem Erlös aus dem Verkauf aus Spanien zurück, ist er hinterher schwer greifbar.

                              Bei einem solchen Kapitalgeschäft, wo es um zig-Tausende Euros geht, sollten es Einem ein Paar lila-Scheine wert sein, das Kaufobjekt 100 % auszuloten, mit Hilfe eines Sachverständigen, der taxiert, auf Verschuldung ermittelt und alles um den Kauf herum Wichtige zertifiziert.

                              Denn das macht KEIN Notar hier, es sei denn, der hätte ein solches Kabinett angeschlossen.

                              Möglich:

                              http://www.paginasamarillas.es/f/san...000000001.html
                              ******************************************

                              ?

                              Nein, nichts Neues !

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