Residencia beantragen - Welche Unterlagen sind nötig?

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    #41
    mein empadronamieto habe ich seit meinem ersten monat auf der insel im jahr 2006, nachdem ich die NIE bekommen hatte. ich brauchte es nur fuer den mietvertrag - konnte es nachreichen. bankkonto ging ohne alles. und ich konnte so an den wahlen teilnehmen.

    mir ist ausser preisnachlass nichts bekannt, was ich mit der gruenen residencia machen kann.

    ist ja klar, dass wer hier wohnen will, sich beim rathaus das empadronamiento holen sollte. dazu braucht man die NIE nummer und einen pass oder perso und einen mietvertrag.
    bluebird

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      #42
      Es wäre vielleicht hilfreich, wenn man es nicht genau weiss, sich ein wenig zurückzuhalten. Die Konfusionen kommen wohl eher von den hier geschrieben Komentare und nicht von einem "spanischen Amtsschimmel".

      -das "empatronamiento" hat nichts mit der "residencia" zu tun, ich kann mich jederzeit bei einer spanischen Gemeinde anmelden, ohne im Besitz einer "residencia" zu sein

      -Die Gemeinde verfügt über 2 verschiedene Dokumente, einmal das "certificado de empatronamiento" und dann das "certificado de empatronamiento para viajar"

      -um den Rabatt bei den Inlandsflügen, und darum geht es wohl den meisten hier, zu bekommen, muss die "tarjeta de residencia" oder der Ausweis und das grüne Papier "certificado de residencia" vorgelegt werden. Ausserdem, und dies ist jetzt neu, muss ab dem 1. September ein von der zuständigen Gemeinde ausgestelltes "certificado de empatronamiento para viajar" vorgelegt werden. Dies ist jeweils 6 Monate gültig und soll angeblich von der Fluggesellschaft eingescannt werden, damit man es nicht immer mitschleppen muss.

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        #43
        Es ist, und bleibt kompliziert.

        Die Erteilung des grünen Kärtchens ( Certificado de Registro de Ciudadanos de la Union ), wenn es korrekt erteilt wird, denn es enthält ja die hiesige Wohnadresse des Antragstellers, ist erst nach Ausstellung des "Empadronamiento"-Dokumentes durchführbar, denn der Beamte auf der betreffenden Nationalpolizei-Stelle ( Cuartel de la Polica Nacional ) kann nicht nachweisbar wissen, ob man da auch wohnt.

        Normale Prozedur ist: nachdem man seine Wohnadresse ( per Mietvertrag ) festgestellt hat, geht man zum Rathaus der Wohngemeinde, zum Einwohner-Melde-Büro ( Oficina de Empadronamiento ), legt Pass, oder Perso und Mietvertrag vor und nun werden die Daten aufgenommen.

        Dann kann man erst einmal ( im normalen Dienstvorgang ist es so ) nach Hause gehen und nach den vorgegebenen Tagen wiederkommen, um das Empadronamiento-Dokument abzuholen.

        In der Zwischenzeit hat ein "Policia Municipal" ( Orts/Dorfpolizist ) deine Nachbarschaft über dich zu befragen, ob du überhaupt dort fest wohnst. Gibt er der Meldestelle dann positiven Bescheid über dich, bekommst du dein Dokument.

        Nun: dieser normale vorschriftsmässige Dienstweg ist durch Personal/Geldmangel vernachlässigt worden, was man auch unter dem Begriff Amtsschimmel abbuchen kann, und es wird an Hinz-Und Kunz ( eben auch an subversive Elemente ) das benötigte Dokument ausgeteilt. Daher kommt es nun zur Unkontrollierbarkeit des Zuflusses an EU-Bürgern der NICHT SO GENEHMEN ART, derjenigen, die hier die Kriminalität ansteigen lassen. ( hoher Prozentsatz an Einbrüchen werden von "Mitbürgern" aus den Balkanländern ausgeübt, nicht von spanischen oder kanarischen Spezies )

        Das ist das Bestreben des Innenministeriums, dies per neuer, wieder strikteren Regeln zu erreichen.

        Wer seine Dokumente hier per Gestoria oder Finanz-Assesor erhalten hat, kennt diese Wege nicht. Dafür hat er dann auch feste bezahlen dürfen.
        Zuletzt geändert von LaTorre; 22.06.2012, 13:52.
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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          #44
          La Torre wenns nur so einfach waere, im Moment stellen sie hier in America das gruene Kaertchen nicht aus, wollte meines auf den neuesten Wohnsitz umschreiben,da hiess es geht erst in 20 Tagen wieder
          http://de.youtube.com/user/gunanche

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            #45
            Calma !

            Wir bekommen deshalb keine Probleme, die Genehmigung bleibt erhalten, wenn man sie einmal hat, niemand wird ausgewiesen.

            Ich habe direkten Draht und werde berichten, sobald ich was Neues weiss.
            ******************************************

            ?

            Nein, nichts Neues !

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              #46
              neue residencias (an leute die bishermkeine haben) werden gar keine mehr im moment ausgegeben. zumindest nicht in LA!
              bluebird

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                #47
                Bei der Polizei hier in Puerto sagte man mir, das kleine grüne Kärtchen kann
                ich erst nach 1 Jahr und 1 Monat bekommen, wenn ich hier ansässig bin.
                Anmelden kann ich mich zur Zeit ja nicht, versuche es noch mal im Spätherbst. Mietvertrag und Nie-Nr. habe ich ja, Telefon geht über Kredit-
                karte und Miete bar, so brauche ich auch kein spanisches Konto. Aber ob
                das dauerhat so geht, hier zu leben und nur in D gemeldet zu sein, ich
                weiss nicht. Auch keine Ahnung ob das mit der Krankenkasse so geht,
                besser ich frage nicht.
                Folge deinen Traeumen, sie zeigen dir den Weg...

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                  #48
                  um dich bei dem ayuntamiento anzumelden, brauchst du keine residentia. da reicht die NIE nummer, der mietvertrag und dein ausweis! das solltest du gleich tun. das entspricht dem, was man in D beim kreisverwaltungsreferat macht.
                  bluebird

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                  • Schriftgröße
                    #49
                    Und von allem gleich eine Kopie machen und mitbringen, hab das grade hintermir
                    http://de.youtube.com/user/gunanche

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                      #50
                      hm also residencia brauch ich also nicht mehr .....aber es ist besser eine zu haben......aber was ist besser wenn ich eine recidencia habe ?
                      wenn ich keine habe, dann macht das auch nichts, oder ?
                      Freunde von uns leben auf dem Festland dort shcon seit 10 Jahren und haben keine residencia und arbeiten ganz normal versicherungspflichtig......

                      braucht man nun eine oder braucht man keine ? was passiert wenn man keine hat ? aber angemeldet ist auf der Gemeinde, eine N.I.E Nummer hat ?

                      lg
                      ALEX

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                        #51
                        Diese Deutschen

                        Ich brauch nichts, bin ja DEUTSCH das Land welches den .... , .... !

                        Nu bin ich JEMAND, wurde mir ja so gezeigt, von ..... !

                        Gut, Spanien, gleich, - " ... " ! Die brauchen mir nichts vorschreiben !!!


                        Man(n)-Frau, tickt ihr noch sauber ?

                        Diese Thematik ist mehr als einmal unter "SUCHEN" zu finden !!!!


                        Ne Ne Ne . Komsche Zeit in der wir leben !!!! Der Verstand........
                        No hay mal que por bien no venga !!!

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                          #52
                          mit dieser einstellung wirst du auf teneriffa sehr weit kommen und noch mehr erreichen,viel erfolg
                          und leute wie santana machen das alles nur zum spass oder weil sie zu viel zeit haben.

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                            #53
                            Residencia NEU Mail von ex Steuerberater

                            Mail vom 26. 07. 2012

                            Wir informieren Sie, dass es wieder möglich ist, die "Residencia" bei der Polizei zu beantragen.
                            Bis vor Kurzem hatte der Staat es mehreren Monaten storniert gehabt, weil eine neue Regelung eingesetzt wurde, aber jetzt ist es wieder möglich einen spanischen Wohnsitz zu beantragen.
                            Diese neue "Residencia" ist in Kreditkarten Format, sehr bequem um es immer mit sich mitnehmen zu können.

                            Es gibt zwei Fälle, wo Ihnen betreffen könnte:

                            1. Ihre "Residencia" ist schon abgelaufen oder Sie möchten diese von neu Beantragen: Hier müsste man einen Termin bei der Polizei machen und verschiedenen Unterlagen mitnehmen: Private Krankenversicherung, Rentebescheinigung, Eigentumsurkunde, Bankauszug mit einem Saldo, wo über 5.007,80? sein muss, usw.

                            2. Wenn Ihre "Residencia" noch nicht abgelaufen ist dann müsste man ein Termin bei der Polizei machen, die Original "Residencia" mitnehemen, die Gebühren zahlen und in circa eine Woche bekommen Sie dann die neue "Residencia" Karte.

                            Wenn Sie möchten, dass wir dies für Sie Erledigen, bitte setzten, Sie sich mit uns in Kontakt.

                            Wir werden Ihnen gerne behilflich sein.

                            Unsere Honorare für den ersten Fall wären 70? plus Mehrwertsteuern und für den zweiten Fall 40? plus Mehrwertsteuern.

                            Jeder Fall ist besonders und muss von der Polizei studiert werden bei neuen Beantragungen.

                            Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

                            Mit freundlichen Grüßen,
                            ZEC CONSULTING

                            Grüße Peter,
                            P.S.
                            hoffentlich stimmt´s was geschrieben wurde!!!
                            Jeder Mensch macht Fehler.
                            Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
                            Peter Ustinov

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                            • Schriftgröße
                              #54
                              danke fuer die info!
                              ich habe dazu zwei fragen:
                              1. muss der saldo bei einer hiesigen bank stehen, oder reicht der saldo einer bank in deutschland aus

                              2. reicht auch ein gueltiger mitvertrag. nicht jeder hat wohneigentum, oder will sich und die erben damit belasten.
                              gruss
                              bluebird

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                                #55
                                Zitat von bluebird Beitrag anzeigen
                                danke fuer die info!
                                ich habe dazu zwei fragen:
                                1. muss der saldo bei einer hiesigen bank stehen, oder reicht der saldo einer bank in deutschland aus

                                2. reicht auch ein gueltiger mitvertrag. nicht jeder hat wohneigentum, oder will sich und die erben damit belasten.
                                gruss
                                bluebird
                                Soweit mir bekannt ist, wird der Betrag auf einem spanisches Konto verlangt (ist allerdings Halbwissen, nur vom Hörensagen),

                                Mietvertrag genügt.
                                Viele Grüße
                                Beate

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                                  #56
                                  Hier vom span. Innenministerium die Webseite mit download-Möglichkeit verschiedener PDF-Dokumente:

                                  http://www.interior.gob.es/extranjer...-723?locale=es
                                  ******************************************

                                  ?

                                  Nein, nichts Neues !

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                                    #57
                                    irgendwie finde ich keine angaben zu den voraussetzungen hinsichtlich des banksaldos und wo dieses sein muss.
                                    bluebird

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                                      #58
                                      das war früher so, dass man einen bestimmten Betrag nachweisen mußte; um eine Residencia zu erhalten, das hatte, sowie ich mich erinnern kann, nicht´s mit der NIE zu tun.

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                                        #59
                                        peter55 hat das heute in seinem posting zur neuen rechtslage hinsichtlich der residencia gepostet. saldo von 5007, 80 euro angeblich erforderlich.
                                        fragt sich nur ob hier bei einernunsicheren bank oder in D wo es noch etwas sicherer ist.
                                        bluebird

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                                          #60
                                          Hab grad mal ein bischen gelesen und bin zu folgenden Aussagen gekommen. Wer hier arbeitet, auf selbstständiger oder nichtselbstständiger Basis, jedoch mit Seguridad Social Versicherung, und diese nachweisen kann z.B. mit einer Vida Laboral, braucht keine weiteren Anforderungen zu erfüllen. Es läuft also so wie bisher. Der Nachweis des Einkommens ist also nur vom Rest (Rentner, Zuwanderer ohne Arbeit etc. ) zu erfüllen. Ausser diesem Nachweis muss auch der Nachweis über eine gültige Krankenversicherung erbracht werden.

                                          Und, zumindest ich finde das angesichts der hiesigen Lage nicht unangebracht.
                                          Alles wird Gut!
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