Für alle Erbfälle ab dem 17.8.15 gelten die neuen EU-Vorschriften. Jeder EU-Bürger, der im Ausland lebt, kann nun festlegen, dass für seinen Nachlass das Recht des Landes gelten soll, dessen Staatsangehöriger er ist.
Alle Details hier auf der Seite des Europäischen Justizportals:
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